Freundin zieht ein, Wohnung groß genug?

  • Hallo,

    meine Freundin zieht in meine 55 m² Wohnung. Das muss ich meinem Vermieter melden, soweit ich weiß. Es gibt wohl nur sehr wenige Gründe, warum der Vermieter das Einziehen ablehnen kann. Eine davon ist die Wohnungsgröße.
    Sind 55 m² genug? Gibt es da klare Regeln, die ich irgendwo nachgucken kann oder weiß das jemand vielleicht? Nicht, dass ich deswegen nacher noch ausziehen muss..

    Vielen Dank!

  • das Ganze müsste problemlos klar gehen?


    Nein.
    Untervermietung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
    Sollte die Freundin auch (Mit)mieterin werden, bedarf es einer Ergänzung zum MV oder eines neuen MVs.

  • Klar, ich muss das melden etc. Aber die 55 m² sind kein Problem, richtig?
    Wenn richtig, hat mein Vermieter also quasi keine Grundlage um seine Einwilligung zu verweigern, oder?

    Gruß

  • hep83:

    "Klar, ich muss das melden etc."
    Nix melden etc. Der VM MUSS (im Sinne der Genehmigung, nicht im Sinne dass er verpflichtet wäre!) sein Einverständnis schriftlich geben.

    "Aber die 55 m² sind kein Problem, richtig?"
    Nach meinem Gefühl kein Problem. Ob dem gesetzliche Regeln entgegenstehen, bezweifle ich.

    "Wenn richtig, hat mein Vermieter also quasi keine Grundlage um seine Einwilligung zu verweigern, oder?"
    Doch, er kann es sogar ohne Begründung.

  • 55 m2 sollten kein Problem sein, mit Überbelegung kann der VM hier die Zustimmung nicht verweigern.
    Sprechen Sie einfach mit dem VM auch wegen ggf. notwendiger Anpassung BK bzw. Personenzahl. Sieht immer besser aus wenn man von sich aus auf dem VM zugeht wie wenn der Nachbar denunziert.
    Die Frage ist ob Sie Ihre Freundin in den Mietvertrag wollen, denn bei einer Trennung kommen Sie auch nur dadurch wieder raus, dass Sie BEIDE kündigen. Also bei kurzfristigen Lebensabschnittsbegleiterinnen sollte man sich dass zweimal überlegen. :)
    Hier wäre eine Untervermietung möglich, diese ist aber auch dem VM mitzuteilen und schriftlich genehmigen lassen. Wäre die einfachste Möglichkeit, es sei denn der VM besteht auf Aufnahme in den MV.
    Aber einfach mal reden und vorher überlegen welche Risiken bestehen. Gibt es übrigens jede Menge Postings hier zum Thema Trennung beide stehen im MV nur einer will die Wohnung behalten.

    2 Mal editiert, zuletzt von Vermieter (24. September 2012 um 12:53)

  • 55 m2 sollten kein Problem sein, mit Überbelegung kann der VM hier die Zustimmung nicht verweigern.


    Ich würde es anders ausdrücken: "Überbelegung kann in diesem Falle kein Argument für eine Verweigerung sein."
    Aber, was soll's. Er sollte doch einfach die Wahrheit sagen.