Fensterreinigung Treppenhaus

  • Hallo Forum,

    seit Monaten lesen ich hier immer fleißig mit, aber nun habe ich selber mal eine Frage. Vor ein paar Tagen habe ich für
    die von mir allein bewohnte Dachgeschoßwohnung eines 8 Familienhauses die Nebenkostenabrechnung für den letzten Abrechnungszeitraum erhalten.
    Hier ist ein Posten aufgeführt der als "Fensterreinigung Treppenhaus" deklariert ist. Dieser wird jedoch nur auf
    6 Parteien umgelegt. Die Erdgeschossparteien scheinen
    hiervon nicht betroffen zu sein, obwohl die Haustür und das Seitenteil auch aus Glas und eigentlich auch Reinigungsbedürftig
    sein sollten.

    Wie seht Ihr das ?

    vielen Dank für eure Hilfe.

    Gruß

    der Mieter aus Berlin

  • Nun überlegen wir einmal:

    Fenster und Türen Erdgeschoss - Sind womöglich mit einfachen Hilfsmitteln (Tritte oder Leitern) zu erreichen und von den Mietern selbst zu reinigen.

    Fenster erstes bis Obergeschoss: Hmm Innenreinigung unter Umständen noch möglich aber außen?

    Bevor wir jetzt weiter orakeln: Hier hilft wirklich nur das Gespräch mit dem Vermieter.

    Ich könnte mir allerdings ohne weiteres vorstellen, dass die Innenreinigung der Fenster von den Mietern durchgeführt werden, ebenso die Außenreinigung im Erdgeschoss und dass nur die Außenreinigung der oberen Etagen aufgrund der Sicherheit und Erreichbarkeit vergeben wurde.


  • Ich könnte mir allerdings ohne weiteres vorstellen, dass die Innenreinigung der Fenster von den Mietern durchgeführt werden, ebenso die Außenreinigung im Erdgeschoss und dass nur die Außenreinigung der oberen Etagen aufgrund der Sicherheit und Erreichbarkeit vergeben wurde.

    OK, deswegen müssen Mieter, die weiter oben Wohnen die kosten tragen. Hab verstanden.

    Gruß

    Fly