Trinkwasseruntersuchung/kaputter Zähler

  • Hallo.
    Bin neu hier und muss euch auch gleich mit 2 Fragen belästigen;).

    1. Wir haben am Freitag eine Information vom Vermieter bekommen, dass demnächst in einigen Wohnungen eine Untersuchung auf Legionellenbefall mittels Probenentnahme gemacht werden muss. Die entsprechenden Kosten sollen dann in den Betriebskosten auf die Mieter verteilt werden. Ist das rechtens? Ich dachte ich hätte mal gelesen, das der Vermieter das nicht darf. Und wenn es nicht rechtens ist, wie kann ich angemessen darauf reagieren?

    2. Wir haben letztens in der Betriebskostenabrechnung gesehen, dass wir für Heizkosten im Bad zahlen sollen, obwohl wir dort nie geheizt haben. Daraufhin haben wir gemerkt, dass der Zähler kaputt ist. Der zählt einfach fröhlich immer weiter, obwohl die Heizung aus ist (und bei uns auch noch nie an war). Wir haben jetzt erstmal dem Ganzen widersprochen und demnächst kommt auch jemand vorbei, der den Zähler wechselt. Meine Frage dazu ist nur: Können wir irgendwie beweisen, dass wir die Heizung nie verwendet haben? Nicht dass der Vermieter (bzw. die Ablesefirma) dann mit einer Schätzung ankommt, die mit Sicherheit nicht zu unserem Vorteil ausfällt.

    Ich hoffe es kann mir jemand helfen, aber ich bin da sehr zuversichtlich:). Nutze das Forum aufgrund der netten Leute hier und der teils sehr kompetenten Antworten nämlich schon eine ganze Weile (bis jetzt aber eben nur als Leser).

    Mit freundlichen Grüßen.

  • zu 1.

    zu dem Thema kann man seinen Doktor schreiben

    http://www.strunz-winkler-alter.de/obj/content-fo…rverordnung.pdf

    Da der Gesetzgeber mal wieder gepennt hat bzgl. Kostenverteilung, wird es erst gerichtlich geklärt werden müssen.

    Also ein Teil der Kosten ja und ggf. durch eine Modernisierungsmieterhöhung und als Teil der Kosten der Warmwasserversorgung. Weiteres regelt bald ein BGH Urteil.

    zu 2. Die Problematik habe ich auch.
    Nur vorher handeln hilft nachträglichen Ärger vermeiden.
    Ich habe ein innenliegendes Bad mit Kondenstrockner. Geheizt wird da nicht.
    Daher habe ich den Heizkörper und das Heizkostenerfassungsgerät entfernen lassen (Vorsicht bei WEG Beschluss der Eigentümergemeinschaft notwendig) bei Miete natürlich mit dem Vermieter absprechen.

    Zitat

    Wir haben letztens in der Betriebskostenabrechnung gesehen, dass wir für Heizkosten im Bad zahlen sollen, obwohl wir dort nie geheizt haben.


    Wenn ihr dort nicht geheizt habt ist der Verbrauch gering und ihr zahlt nur anteilig die Grundkosten von 30%, dass ist völlig normal und das "ich hab ja nie geheizt" hilft da nicht weiter. Wie habt ihr festgestellt dass er "kaputt" ist. Weil ein Verbrauch angezeigt wird?

    Zitat

    Daraufhin haben wir gemerkt, dass der Zähler kaputt ist. Der zählt einfach fröhlich immer weiter, obwohl die Heizung aus ist (und bei uns auch noch nie an war).


    Der Verdunster oder der elektrische oder welcher Zähler? Die Verdunster verdunsten auch wenn die Heizung aus ist, dass ist so, wird aber auch berücksichtigt bei der Berechnung.

    Zitat


    Wir haben jetzt erstmal dem Ganzen widersprochen und demnächst kommt auch jemand vorbei, der den Zähler wechselt. Meine Frage dazu ist nur: Können wir irgendwie beweisen, dass wir die Heizung nie verwendet haben? Nicht dass der Vermieter (bzw. die Ablesefirma) dann mit einer Schätzung ankommt, die mit Sicherheit nicht zu unserem Vorteil ausfällt.

    Wie soll dass gehen? Die Ablesefirma könnte feststellen, das Gerät ist defekt und anhand der Vorjahresverbrauche bzw. anderer Verbraucher im Haus schätzen.
    Aber wirklich viel Hoffnung kann ich da nicht machen. Dass ihr nicht heizt könnt ihr nur beweisen, indem Ihr die Heizung in dem Raum entfernen lasst, sofern technisch möglich. Ansonsten sieht dass nicht gut aus.

  • Zitat

    Ist das rechtens? Ich dachte ich hätte mal gelesen, das der Vermieter das nicht darf.

    Das sind typische Betriebskosten, die umlegbar sind. Zwar ist der Deutsche Mieterbund anderer Meinung, aber das ist nur eine Meinung, die durch kein höchstrichterliches Urteil gedeckt ist.

    Zitat

    Können wir irgendwie beweisen, dass wir die Heizung nie verwendet haben? Nicht dass der Vermieter (bzw. die Ablesefirma) dann mit einer Schätzung ankommt, die mit Sicherheit nicht zu unserem Vorteil ausfällt.

    Wie willst du beweisen, dass du die Heizung nie in Betrienb genommen hast? Vergiss es. Für die alten, bereits abgerechneten Kosten ist der Drops sowieso gelutscht. Für das laufende Jahr sieht die Heizkostenverordnung eine Schätzung bei diesem einen Verbraucher vor.

  • Ich stimme Vermieter zu:
    Zur Trinkwasserkontrolle.

    Wieder eines dieser nutzlosen Gesetze, welche dazu noch in völlig unqualifiziert Form erstellt wurden.
    Die Betriebskostenverordnung in der jetzigen Fassung läßt eine Umlegung der dadurch entstehenden Kosten auf die Mieter nicht zu.
    Da wird wahrscheinlich der BGH diesen Murks erst wieder gerade rücken müssen.

  • Erstmal vielen Dank für die schnellen Antworten. Na gut, da ich jetzt keine Lust habe, deswegen vor Gericht zu gehen, werde ich die Betriebskostenerhöhung wohl in Kauf nehmen. Hat da jemand Erfahrung? Ist das meist ein hoher Betrag oder hält sich das in Grenzen?
    Wegen dem Zähler: Wir haben einen elektrischen Zähler, d.h. er ist wirklich defekt. Ich habe mir das Ding mal erklären lassen und dementsprechend beobachtet (und auch Protokoll geführt). Der eine Wert ist ja ein Datum, das nächste glaube ich der Wert zur letzten Ablese und der dritte ist der Zählwert, der zunimmt, wenn man heizt. Und dieser nimmt ständig zu (ca. 1 Einheit pro Tag).
    Hab ich mir schon fast gedacht, dass man das nicht beweisen kann. Problem ist, dass ja für diesen Abrechnungszeitraum (also ca. Okt. 2011 bis Sep. 2012) die Rechnung erst noch kommt und ein fettes Loch in meine Geldbörse schneidet, wenn die die Werte vom defekten Zähler nehmen. Wir mussten nämlich nur für die Badheizung 15 Euro für Sep. 2011 (da erst eingezogen) nachzahlen. Rechnet man das auf 12 Monate, ist das sehr viel.

    Mit freundlichen Grüßen.


  • Der eine Wert ist ja ein Datum, das nächste glaube ich der Wert zur letzten Ablese und der dritte ist der Zählwert, der zunimmt, wenn man heizt.


    Richtig!

    Zitat

    Und dieser nimmt ständig zu (ca. 1 Einheit pro Tag).


    Bei zugedrehter Heizung darf der Zähler nicht weiterzählen

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