Makler war unangemeldet in der Wohnung

  • Guten Abend,

    Ich habe da eine Frage.

    Ich werde alles kurz fassen, ich denke, dass sonst sämtliche Seiten gesprengt werden.

    Zur Situation: Meine Freundin hat eine Wohnung gekündigt (Frist gerecht), und hat eine Empfangs Bestätigung, hat ein Einschreiben mit Rückschein, etc... .

    Der Vermieter hat sich 3 Monate (Kündigungsfrist laut Vertrag) nicht gemeldet. Wir haben ihm hinterher telefoniert, sind mehrmals in seiner Firma gewesen, der gute Mann war nie erreichbar oder zu sprechen.

    Die Wohnung ist bis zum 1.10. gemietet, und wir haben die Wohnung komplett renoviert und gesäubert (besserer Zustand wie beim Einzug).

    Nun hat der Vermieter sich gemeldet, wollte die Wohnung unbedingt Abnehmen. Aber auf die vergangenen 3 Monate hat er überhaupt kein Wort verloren etc... . (sowieso, in der gesamten Mietzeit ging ihm alles am, entschuldigung, Arsch vorbei)

    Als er also vorhin die Wohnung abgenommen hatte, meinte er, dass wir doch gute Arbeit geleistet haben, weil der Immobilien Makler in der Wohnung war, und Bilder gemacht hat. Ich dachte ich falle aus allen Wolken.

    In der Kündigung steht ausdrücklich und mehr wie deutlich, dass jeder Termin zwecks Weitervermietung einzeln, schriftlich oder telefonisch mit meiner Freundin abzuklären ist.

    Es hat sich niemand gemeldet. Stattdessen war der Makler in der Wohnung, hat Bilder gemacht und was weiß ich nicht noch alles.

    Weder meine Freundin, noch ich sind darüber in Kenntnis gesetzt worden.

    Ich bin stinksauer, was der Vermieter, sowie der Makler sich in der gesamten Zeit des Mietverhältnisses erlaubt haben. Eine kurze Liste:

    - Schimmel im Bad
    - Schimmel im Wohnzimmer
    - aufgrund des Schimmels Matratze unbrauchbar
    - Im Winter ging die Heizung nicht, nach 2 Wochen kam endlich jemand
    - Trotz funktionierender Heizkörper eine nachweisbar gemessene Raumtemperatur von 13,5°C


    Dies sind die Haupt Mängel und Beschwerden gewesen, die leider keine Erfolge erbracht haben. Daher die Kündigung.

    Aber darüber möchte ich mich nicht mehr aufregen.

    Was mich interessieren würde und meine eigentliche Frage:

    Der Makler sowie der Vermieter sind meiner Meinung, bzw. meines Wissens nach dazu verpflichtet, jedes Betreten aus welchen Gründen auch immer, mit dem Mieter abzusprechen.

    Dies ist in unserem Fall nicht erfolgt. Ich sehe dies als: Eindringen in die Privatsphäre, ich bin mir nicht sicher ob man sogar Einbruch sagen kann, Bilder von Privaten Gegenständen wurden ebenso gemacht.

    Wie kann ich nun vorgehen? Ich, bzw. meine Freundin konnten bisher über alles hinwegsehen, aber jetzt reicht es. Das lassen wir diesmal nicht auf uns sitzen!

    Vielen Dank im vorraus,

    einen schönen Abend!

  • Hallo KNaumann,
    das Betreten der Mietsache ohne Erlaubnis bzw. Wissen des Wohnungsinhabers ist grundsätzlich rechtswidrig.
    Es lag aber auch an Dir, bei Mietbeginn den Schlieszylinder auszutauschen und ihn bei Mietende wieder zurückzutauschen, wie es sehr viele Mieter auch machen.

  • Langer Roman. Kleiner Tipp. Haken Sie es unter Lebenserfahrung ab und wechseln Sie in der nächsten Wohnung den Schließzylinder gegen einen eigenen und beim Auszug wieder zurück, dann kann sowas nicht passieren.
    Natürlich können Sie rechtlich dicke Backen machen, was Sie davon haben werden? Nix ausser Ärger und Zeitaufwand.
    Der Vermieter wird sagen, es war mit Ihnen abgesprochen, beweisen Sie das Gegenteil. Vielleicht war es auch ein Irrtum und der Makler war in einer anderen Wohnung und er hat sich nur vertan. Optionen gibts da viele.
    Seien Sie froh dass die Wohnung ohne Mängel abgenommen wurde und brechen Sie nicht noch einen Streit vom Zaun deswegen. Sonst findet der VM doch noch versteckte Mängel und sie sehen Ihre Kaution nicht mehr wieder.
    Auch wenns ärgerlich ist, aber alles weitere wäre nicht mehr Mietrecht und die dicken Backen machen lohnt sich meiner Meinung nach garnicht.
    Sie haben nichts mehr davon ausser Ärger.

  • ich wollte es mir ja eigentlich verkneifen aber die Fehler sind hier zu zahlreich, daher für die Zukunft noch ein paar Tipps

    Zitat

    Zur Situation: Meine Freundin hat eine Wohnung gekündigt (Frist gerecht), und hat eine Empfangs Bestätigung, hat ein Einschreiben mit Rückschein, etc... .


    macht man mit Einwurfeinschreiben oder mit Zeugen einwerfen

    Zitat

    Der Vermieter hat sich 3 Monate (Kündigungsfrist laut Vertrag) nicht gemeldet. Wir haben ihm hinterher telefoniert, sind mehrmals in seiner Firma gewesen, der gute Mann war nie erreichbar oder zu sprechen.


    Brauch er auch nicht. Was sollte er mit Ihnen besprechen. Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Sofern Sie sich an die rechtlichen Fristen gehalten haben, muss ich als VM nur die Übergabe vor Ende der Mietzeit absprechen oder die Wohnung von einem Beauftragten abnehmen lassen.

    Zitat

    Die Wohnung ist bis zum 1.10. gemietet, und wir haben die Wohnung komplett renoviert und gesäubert (besserer Zustand wie beim Einzug).


    dh. sie zahlen noch einen Tag Miete für Oktober? Nobel ...
    ich denke eher bis zum 30.9...

    Zitat

    Nun hat der Vermieter sich gemeldet, wollte die Wohnung unbedingt Abnehmen. Aber auf die vergangenen 3 Monate hat er überhaupt kein Wort verloren etc... . (sowieso, in der gesamten Mietzeit ging ihm alles am, entschuldigung, Arsch vorbei)


    was soll er dazu sagen und unbedingt abnehmen, jo wird langsam Zeit wenn Sie 30.9. raus sind

    Zitat

    Als er also vorhin die Wohnung abgenommen hatte, meinte er, dass wir doch gute Arbeit geleistet haben, weil der Immobilien Makler in der Wohnung war, und Bilder gemacht hat. Ich dachte ich falle aus allen Wolken.


    Ist doch super .. wie lange waren die Möbel schon aus der Wohnung ? Wann hatten Sie renoviert? Stand die Wohnung nicht eh leer?
    Wieso hatte der VM / Makler einen Schlüssel? Wurde dies eventuell im MV schriftlich vereinbart?

    Zitat

    In der Kündigung steht ausdrücklich und mehr wie deutlich, dass jeder Termin zwecks Weitervermietung einzeln, schriftlich oder telefonisch mit meiner Freundin abzuklären ist.


    Bullshit. Sie kann auch reinschreiben, Besichtigungen nur Nachts zwischen 12 und 1, nach 14 tägiger Anmeldung mit Notarbeglaubigung ..
    Eine angemessene mündliche Terminabsprache ist ausreichend. Dazu sind Sie als Mieter verpflichtet, aber davon hat der VM doch nichtmal Gebrauch gemacht, also warum beschweren Sie sich.

    Zitat

    Es hat sich niemand gemeldet. Stattdessen war der Makler in der Wohnung, hat Bilder gemacht und was weiß ich nicht noch alles.


    Wann und können Sie dass beweisen?

    Zitat

    Weder meine Freundin, noch ich sind darüber in Kenntnis gesetzt worden.


    wie wollen Sie dies beweisen? Der VM hat mit Ihnen telefoniert und der Makler sass daneben. Sie haben Ihm einen Schlüssel überlassen.
    Beweisen Sie das Gegenteil.

    Zitat

    Ich bin stinksauer, was der Vermieter, sowie der Makler sich in der gesamten Zeit des Mietverhältnisses erlaubt haben. Eine kurze Liste:


    was hat der Makler damit zu tun?

    Zitat

    - Schimmel im Bad
    - Schimmel im Wohnzimmer


    empfehle ich ausreichend zu lüften

    Zitat

    - aufgrund des Schimmels Matratze unbrauchbar


    hatte ich auch mal.. Matratze nicht auf den Boden legen sondern Bett mit Lattenrost drunter machen

    Zitat

    - Im Winter ging die Heizung nicht, nach 2 Wochen kam endlich jemand


    es kam immerhin jemand, je nachdem was an der Heizung zu machen ist, kann sowas dauern
    Ersatzteile müssen bestellt werden ... Termine gemacht ...
    hat aber mit Ihrer eigentlichen Frage 0 zu tun

    Zitat

    - Trotz funktionierender Heizkörper eine nachweisbar gemessene Raumtemperatur von 13,5°C


    vermutlich in der einen Woche als es draussen -15° C waren ... Story vom Pferd
    hat mit Ihrer eigentlichen Frage 0 zu tun

    Zitat

    Dies sind die Haupt Mängel und Beschwerden gewesen, die leider keine Erfolge erbracht haben. Daher die Kündigung.


    Hauptmängel, fristgerecht, Empfangsbestätigung ...

    Zitat

    Aber darüber möchte ich mich nicht mehr aufregen.


    ja dass merkt man, dass Sie sich nicht aufregen :)

    Zitat

    Was mich interessieren würde und meine eigentliche Frage:


    ah nun kommts .. wie kann ich dem noch ans Bein pinkeln .. haben Sie Ihre Kaution schon?

    Zitat

    Der Makler sowie der Vermieter sind meiner Meinung, bzw. meines Wissens nach dazu verpflichtet, jedes Betreten aus welchen Gründen auch immer, mit dem Mieter abzusprechen.


    Jein. Der Makler mit dem Vermieter und ggf. mit Ihnen, sofern Sie noch in der Wohnung wohnen.
    Im Notfall kann der VM auch die Wohnung betreten, wenn er keinen Schlüssel hat müssen Sie halt den Schlüsseldienst zahlen, sofern Sie den Notfall verursacht haben. Der VM sollte nur einen Schlüssel haben, wenn dies schriftlich vereinbart wurde. Schauen Sie mal in den Mietvertrag.

    Zitat

    Dies ist in unserem Fall nicht erfolgt. Ich sehe dies als: Eindringen in die Privatsphäre, ich bin mir nicht sicher ob man sogar Einbruch sagen kann, Bilder von Privaten Gegenständen wurden ebenso gemacht.


    Nein. Einbruch kann man nicht sagen. Maximal Hausfriedensbruch, der aber zu beweisen wäre, siehe weiter oben.
    welche privaten Gegenstände lagen denn so rum, die Ihnen peinlich sind. Haben Sie die Fotos gesehen?

    Zitat

    Wie kann ich nun vorgehen? Ich, bzw. meine Freundin konnten bisher über alles hinwegsehen, aber jetzt reicht es. Das lassen wir diesmal nicht auf uns sitzen!


    Glässchen Prosecco trinken. Die Freundin in der neuen Wohnung auf der neuen schimmelfreien Matratze mal gut durchnageln und ansonsten sich nicht aufregen.

    und nicht vergessen .. Sie haben was gelernt aus der Geschichte...

    schönen Tag noch

  • Danke vorab für die zahlreichen Antworten.

    Natürlich könnte ich dies unter 'Lebenserfahrung' abhaken, allerdings habe ich hier nicht alles im Detail niedergeschrieben.

    Zu der vorigen Antwort:

    Zitat:
    Zur Situation: Meine Freundin hat eine Wohnung gekündigt (Frist gerecht), und hat eine Empfangs Bestätigung, hat ein Einschreiben mit Rückschein, etc... .

    macht man mit Einwurfeinschreiben oder mit Zeugen einwerfen

    Wir waren persönlich in der Firma des VM, und haben uns von der Sek. eine Empfangsbestätigung ausstellen lassen, also würden meine Freundin und ich, sowie die Sek. als Zeugen gelten.

    Als wieder keine Antwort kam (wir hatten u.a. in die Kündigung geschrieben, dass wir um eine Antwort mit der Bestätigung bitten, dass dieses Schreiben eingegangen und zur Kenntnis genommen ist) haben wir ein Einwurf Einschreiben mit Rückschein getätigt, auch ohne Antwort des VM.

    Zitat:
    - Schimmel im Bad
    - Schimmel im Wohnzimmer

    empfehle ich ausreichend zu lüften


    Wir haben jeden Tag gelüftet (meine Freundin ist eine Frischluft Fanatikerin) und jeden 2ten Tag gelüftet!

    Zitat:
    - aufgrund des Schimmels Matratze unbrauchbar

    hatte ich auch mal.. Matratze nicht auf den Boden legen sondern Bett mit Lattenrost drunter machen


    Die Matratze lag auf dem Bett, auf dem Lattenrost!

    Zitat:
    - Im Winter ging die Heizung nicht, nach 2 Wochen kam endlich jemand

    es kam immerhin jemand, je nachdem was an der Heizung zu machen ist, kann sowas dauern
    Ersatzteile müssen bestellt werden ... Termine gemacht ...
    hat aber mit Ihrer eigentlichen Frage 0 zu tun

    Der VM musste nur mehr Druck auf die Heizung geben, da im DG nichts angekommen ist (ja, wir haben mehrmals angerufen)

    Zitat:
    - Trotz funktionierender Heizkörper eine nachweisbar gemessene Raumtemperatur von 13,5°C

    vermutlich in der einen Woche als es draussen -15° C waren ... Story vom Pferd
    hat mit Ihrer eigentlichen Frage 0 zu tun


    Story vom Pferd würde ich jetzt nicht unbedingt sagen. Das Objekt ist schlecht isoliert, und wenn im MV steht, dass wir als Mieter dazu verpflichtet sind, die Räume auf 20°C zu erwärmen bzgl. dem Bauwerk, ist dies einfach unmöglich gewesen!

    Sofern ich bisher die Zeit hatte mich zu informieren, habe ich auf dieser Seite folgenden Link gefunden:

    Das Recht des Vermieters zur Besichtigung der Wohnung bei Weitervermietung


    So wie ich als 'Junger dummer Lausbub' die Sache sehe, war dies Verletzung des Hausrechtes.

    Ein Zitat aus der angegebenen Seite:

    "Spontane Besichtigungen des Vermieters zum Zwecke der Weitervermietung oder dem Verkauf der Wohnung muss der Mieter nicht hinnehmen."

    "Fotos oder Videoaufnahmen der Wohnung dürfen durch die Mietinteressenten grundsätzlich nur mit Zustimmung des Mieters angefertigt werden"

    Ist die Frage, ob der Vermieter, bzw. der Makler dazu zählt.

    Nochmals danke für die Antworten, auch wenn ich mich (gebe ich selbst zu) vielleicht zu sehr hinein steigere. Allerdings kann man das Verhalten des VM während des Mietverhältnisses einfach nicht in ein paar Zeilen wieder spiegeln.
    Nachforschungen haben ergeben, dass der VM bei unseren Vorgängern und den Mietern im EG und 1.OG selbiges Verhalten an den Tag legt. Bisher hat einfach noch nie jemand etwas dagegen unternommen.

    Schönen Tag noch!

    Mit freundlichen Grüßen :)

  • Das Verhalten des Vermieters und des Maklers waren ohne Frage nicht korrekt und gehen so garnicht.
    Verhaltenstechnisch ist es Scheiße.
    Rein rechtlich ist es Hausfriedensbruch.
    Vernunfttechnisch ist am besten Schwamm drüber ...
    Sobald ich die Kaution hätte würde ich dem VM mitteilen, dass sein und das Verhalten des Maklers eigentlich Hausfriedensbruch ist und dass deine Freundin aber wegen ihres Großmuts und ihrer Philantropie auf eine Anzeige verzichtet.^^

    2 Mal editiert, zuletzt von Vermieter (27. September 2012 um 12:41)

  • Hallo KNaumann,

    "Natürlich könnte ich dies unter 'Lebenserfahrung' abhaken,"
    Nicht nur Du...;)

    "Wir waren persönlich in der Firma des VM, und haben uns von der Sek. eine Empfangsbestätigung ausstellen lassen, also würden meine Freundin und ich, sowie die Sek. als Zeugen gelten."
    Die Sekretärin als Zeugin gegen ihren Brötchengeber...? Denk' mal nach!!:mad:

    "wir hatten u.a. in die Kündigung geschrieben, dass wir um eine Antwort mit der Bestätigung bitten, dass dieses Schreiben eingegangen und zur Kenntnis genommen ist)"
    Habt Ihr vertraglich eine Bestätigung vereinbart?

    "haben wir ein Einwurf Einschreiben mit Rückschein getätigt,"
    Gibt es da auch?:confused:

    "Wir haben jeden Tag gelüftet (meine Freundin ist eine Frischluft Fanatikerin) und jeden 2ten Tag gelüftet!"
    Rechnen, erstes Schuljahr...:(
    Wie wäre es mit tgl. morgens und abends je 1/4h alle Türen und Fenster auf?

    "Der VM musste nur mehr Druck auf die Heizung geben, da im DG nichts angekommen ist (ja, wir haben mehrmals angerufen)
    - Trotz funktionierender Heizkörper eine nachweisbar gemessene Raumtemperatur von 13,5°C"
    Wäre nicht schlecht, sich selbst ein wenig damit auszukennen. Also: Heizkörper entlüften, dann Druck auf 2,0-2,2 bar erhöhen.

    "wenn im MV steht, dass wir als Mieter dazu verpflichtet sind, die Räume auf 20°C zu erwärmen bzgl. dem Bauwerk, ist dies einfach unmöglich gewesen!"
    Sowas steht bestimmt in keinem MV. Eine Mndesttemperatur muss erreicht werden können. Anderslautende Vereinbarungen zum Nachteil des Mieters halte ichfür unwirksam.

    "So wie ich als 'Junger dummer Lausbub' die Sache sehe, war dies Verletzung des Hausrechtes.
    "Spontane Besichtigungen des Vermieters zum Zwecke der Weitervermietung oder dem Verkauf der Wohnung muss der Mieter nicht hinnehmen.""
    Siehste mal, wie Du jetzt noch hinzulernen kannst...;)

    "Nochmals danke für die Antworten, auch wenn ich mich (gebe ich selbst zu) vielleicht zu sehr hinein steigere."
    Slow down and look forward, young man!!

    "Nachforschungen haben ergeben, dass der VM bei unseren Vorgängern und den Mietern im EG und 1.OG selbiges Verhalten an den Tag legt. Bisher hat einfach noch nie jemand etwas dagegen unternommen."
    Selbst schuld... Unsere Wohnung hat uns-eigene Schliesszylinder (Max Ba*r, 44,90€ von A*us).

    "Schönen Tag noch!"
    U2:)

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