Mietvertrag ungültig / Schönheitsreperaturen

  • Da hier der Begriff "im Allgemeinen" verwandt wird und dadurch die Möglichkeit besteht, diese Fristen durchaus auch zu verlängern, kann man diese Vorgabe nicht als starr ansehen. Demnach dürften diese Klauseln gültig sein.

    Es wird ja ganz deutlich auf den Zustand bei Übergabe der Wohnung abgestellt und der ist entscheidend und nicht die Zeit nach der letzten Renovierung.

    Einfaches Beispiel: Du hast vorige Woche fleißig renoviert, gestern passierte dir ein Malheur mit dem roten Krimsekt. Wen interessierts, dass du vorige Woche so fleißig warst.

  • Punkt 5.4. läßt eine Veränderung der Fristen zu.
    Die vorher genannten Fristen sind lediglich als Richtwerte zu betrachten, welche je nach Erhaltungszustand sogar erheblich abweichen können.