Hallo liebe User
ich bin neu hier. Mein Freund und ich ziehen am 15.11 in eine neue Wohnung, vermietet durch eine Privatperson.
Die jetzigen Mieter wohnen seit 8 Jahren in der Wohnung und haben noch nie eine Betriebskostenabrechnung bekommen.
Nach ihrer Aussage sind sie sehr glücklich damit, da sie angeblich 3-4 mal die Woche baden, und so "wenig" bezahlen.
Die Wohnung ist 75qm groß. Kaltmiete ist 385 Euro, die Nebenkosten 145Euro.
Im Vertrag wird auf die Vorauszahlung der Betriebskosten hingewiesen.
Die Auflistung befindet sich "s. Anlage 1". (Die wir nie erhalten haben)
Mein jetziger Vermieter (eine Wohnungsgesellschaft) hat mir dazu geraten, darauf hinzuweisen, dass ich die Auflistung und Abrechnung haben will.
Wenn wir diese nicht bekommen, dürfen wir wohl die gesamten Nebenkosten zurückverlangen.
Ist das so richtig?
Ratet ihr mir das in schriftlicher oder mündlicher Form zu machen?
Liebe Grüße,
Sternchen