Betriebskostenabrechnung

  • Hallo liebe User

    ich bin neu hier. Mein Freund und ich ziehen am 15.11 in eine neue Wohnung, vermietet durch eine Privatperson.
    Die jetzigen Mieter wohnen seit 8 Jahren in der Wohnung und haben noch nie eine Betriebskostenabrechnung bekommen.
    Nach ihrer Aussage sind sie sehr glücklich damit, da sie angeblich 3-4 mal die Woche baden, und so "wenig" bezahlen.

    Die Wohnung ist 75qm groß. Kaltmiete ist 385 Euro, die Nebenkosten 145Euro.
    Im Vertrag wird auf die Vorauszahlung der Betriebskosten hingewiesen.
    Die Auflistung befindet sich "s. Anlage 1". (Die wir nie erhalten haben)

    Mein jetziger Vermieter (eine Wohnungsgesellschaft) hat mir dazu geraten, darauf hinzuweisen, dass ich die Auflistung und Abrechnung haben will.
    Wenn wir diese nicht bekommen, dürfen wir wohl die gesamten Nebenkosten zurückverlangen.
    Ist das so richtig?
    Ratet ihr mir das in schriftlicher oder mündlicher Form zu machen?

    Liebe Grüße,
    Sternchen

  • Was genau willst Du wissen? Was der Vormieter oder was Ihr dürft.
    Ihr seit doch noch garnicht in die Wohnung eingezogen.

    Ist heute Tag der schwammigen unklaren Postings?

  • ich frage mich, warum die Vermieterin keine Betriebskostenauflistung herausgibt.

    Meines Erachtens nach hat sie keine Ahnung von dem Thema. Sie gibt den jetzigen Mietern weder eine Auflistung, was zu den Nebenkosten gehört, noch hat nie einer eine Abrechnung bekommen, mit einer Nachzahlung oder Erstattung.

    Dies wird sich bestimmt auch nicht ändern, wenn wir in der Wohnung wohnen, daher möchte ich wissen, was ist, wenn dieser Fall eintritt und wir keine Betriebskostenabrechnung bekommen.

    Mir wurde gesagt, dass wir, wenn wir erstmal in der Wohnung wohnen, unsere Nebenkosten vollständig zurückbekommen, wenn wir keine Abrechnung bekommen.

    Stimmt das?

    LG Sternchen

  • Sofern keine Pauschale vereinbart ist im MV können die noch nicht verjährten NK-Vorauszahlungen (3 Jahre nach Ende Abrechnungsfrist) zurückgefordert werden. Wird dann aber eine korrekte Abrechnung nachgeliefert müssen die tatsächlich enstandenen Kosten noch von Euch bezahlt werden, über die Vorauszahlung hinausgehende Ansprüche können vom VM nicht mehr geltend gemacht werden aber ihr habt Anrecht auf Rückzahlung zuviel gezahlter NK Vorauszahlungen.

    Wohnt Ihr in der Wohung könnt Ihr die NK Vorauszahlungen nach Ablauf der Abrechnungsfrist (1 Jahr nach Abrechnungszeitraum, also für 2012 wäre das 31.12.2013) und anschliessender Anmahnung mit Fristsetzung und Androhung die NK Vorauszahlung einzustellen, dies auch tatsächlich einstellen, bis eine Abrechnung erstellt wird. Dann müsst ihr aber auch die einbehaltenen Zahlungen nachzahlen.

    Ob Ihr es einfach darauf anlassen kommen wollt irgendwann zurückzufordern oder lieber die NK Abrechnung anmahnt, ist natürlich abzuwägen. Ggf. müsst Ihr Euch dann vom Richter fragen lassen, warum Ihr solange geschwiegen habt...

  • Wir haben sie bereits darauf hingewiesen, sie solle uns eine Auflistung der entstehenden Betriebskosten zuschicken.
    Dieser Aufforderung ist sie nicht nachgekommen.

    Wir müssen noch zu ihr, um ihr ein Schreiben vorbeizubringen. Da wollten wir das Thema nochmal ansprechen und sagen, dass wir eine Betriebskostenabrechnung möchten.

    Was meinst du mit dem Schweigen?
    Wenn wir mehrmals darauf aufmerksam machen, haben wir doch unsere Pflicht getan, oder nicht?

    Unseres Wissens nach sind in dem Haus keine Wasseruhren. Ist es dann überhaupt möglich, den Verbrauch für die einzelnen Parteien aufzulisten?
    Ehrlichgesagt sehe ich es nämlich nicht ein, für die anderen 2 Parteien mitzuzahlen, nur weil sie mehrmals die Woche baden gehen usw.

    Tut mir leid, falls ich doofe Fragen stelle. Zur Zeit habe ich eine Wohnung bei einer Wohnungsgesellschaft, dort gab es nie Probleme.
    Mit unseren 22 Jahren ziehen wir in unsere erste gemeinsame Wohnung, mit nicht so viel Hintergrundwissen, was bei der Wohnung, die wir gemietet haben, scheinbar notwendig ist.

  • Wenn sie keine Betriebskostenabrechnung macht, kann dies daran liegen, dass sie einfach überfordert ist, da sollte sie sich an einen Profi wenden, kostet nicht die Welt.
    Schweigen würde bedeuten, ihr wartet erstmal 3 Jahre ab und fordert dann die Vorauszahlungen zurück, weil es keine Abrechnung gab.

    Ja das Wasser wird dann wie im MV vorgesehen und wenn dort nicht explizit ein Schlüssel genannt wird nach qm der Wohnung umgelegt. Im Regelfall nimmt man Personen. Natürlich zahlst Du damit als sparsamer Mieter die nicht so sparsamen mit.
    Vorausgesetzt es wird abgerechnet. :)

    Man geht davon aus, dass der Verbrauch ca. 20 % höher ist, wenn keine Wasseruhren vorhanden sind. Wobei Wasseruhren nicht zwingend eine gerechte Abrechnung ermöglichen, da oft eine gravierende Differnz zwischen den Einzelsummen und dem Hauptzähler besteht. (schon 100% Unterschied erlebt)

    Gibt keine doofen Fragen.

  • Hallo Sternchen82,

    bei Neuabschluss eines MV brauchst Du m.E. nicht gleich auf irgendwelche Mängel hinzuweisen. Es gilt ganz einfach das, was im MV und evtl. in einer Anlage bzw. Übergabeprotokoll schriftlich vereinbart wird.
    Habt Ihr denn den neuen MV bereits vorliegen?
    Falls ja, was steht darin bzgl. der vom Mieter zu übernehmenden Betriebskosten?

  • Hallo Berny,

    den haben wir bereits vorliegen und unterschrieben.
    Bezüglich der Betriebskosten steht dort:

    §2 Mietzins und Nebenkosten

    [...]

    Neben der Miete trägt der Mieter die Betriebskosten i.S.d. Betriebskostenverordnung (Betr.KV s. Anlage 1)
    Auf diese Betriebskosten ist eine monatliche Vorauszahlung von 145€ zu zahlen.

    [...]

    Über die Vorauszahlung für die Betriebskosten ist jährlich einmal durch den Vermieter oder Verwalter abzurechnen. Die Abrechnung erfolgt unverzüglich, sobald dem Vermieter/ Verwalter die zur Abrechnung notwendigen Unterlagen vorliegen.

    [...]

  • @ Vermieter:

    Danke für deine Antwort.
    Natürlich würden wir uns nicht 3 Jahre später melden... :)
    Wollte das auf jedenfall schonmal vorher wissen, damit ich da nix falsch mache.

    LG

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