Selbstauskunft und Mietvertrag

  • Hallo,
    folgende Situation: Unser potentieller neuer Vermieter möchte dass wir eine Selbstauskunft ausfüllen. Für mich auch kein Problem,ich bin quasi Schuldenfrei und habe einen sicheren und relativ (?)gut bezahlten Arbeitsplatz. Meine Frau hat allerdings eine Eidesttattliche Versicherung abgeben müssen und verdient auch nicht viel. Ist es nicht ausreichend wenn NUR ich diese Selbstauskunft ausfülle? Und kann ich den Mietvertrag nicht auch alleine unterschreiben? Miete würde eh von meinem Konto abgehen!

    Gruß Zwalow


  • Ist es nicht ausreichend wenn NUR ich diese Selbstauskunft ausfülle? Und kann ich den Mietvertrag nicht auch alleine unterschreiben?

    Das entscheidet allein der Vermieter. Beantworten Sie die Fragen zur Selbstauskunft wahrheitsgemäß.
    Vermeiden Sie negative Auskünfte, sofern nicht danach gefragt wird.
    Behalten Sie eine Kopie der Selbstauskunft

  • Herr zwalow,
    versuche Sie doch den Vermieter davon zu überzeugen das Sie problemlos die Miete Schultern können. Ohne Anwesenheit Ihrer Frau.
    Und wenn Sie verheiratet sind, muß nicht unbedingt die Ehefrau den Vertrag mit unterschreiben.
    Andere Möglichkeit: Offenheit und Ehrlichkeit, sind oft eine gute Voraussetzung für ein Mietverhältnis.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Hallo Herr Zwalow,
    wenn der Vermieter clever ist, will er Sie beide in den MV eintragen, da Sie dann auch beide schuldnerisch für Miete und Nebenkosten haften.Wenn er ausserdem in den Mietvertrag aufnimmt, das die Selbstauskunft Bestandteil des MV ist und er auch hier Sie beide um Auskunft bittet berechtigt es ihn bei Falschaussage zur ausserordentlichen
    Kündigung.sagen Sie Ihm, was los ist, um späteren Ärger zu vermeiden.Dem Vermieter wird eher imponieren, wenn Sie ehrlich sind.

  • Hallo Berny,
    Der Mieter ist grundsätzlich zur Wahrheit hier verpflichtet.
    Siehe Urteil des LG München WuM 87 , 379.
    Eine unwahre Angabe hat hier dazu geführt, das der Mietvertrag als nichtig angesehen wurde und der
    Vermieter fristlos kündigen konnte.

  • Hallo Berny,
    in Ihrem Link steht ja drin, das die betreffenden Fragen bezügl.Einkünften / Offenbarungseiden etc.zulässig sind !
    Und Paragraph 543 BGB im Absatz 2 sagt aus, das dies eine arglistige Täuschung ist.
    Wofür sollte eine Selbstauskunft denn gut sein, wenn sie das Papier nicht wert ist, auf dem sie geschrieben ist ?
    Last not least obliegt es jedem, ob er das Risiko, wegen einer solchen Falschaussage fristlos seine Wohnung zu verlieren eingehen will ;o)

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