fristlose Kündigung möglich?

  • Hallo

    folgendes Problem besteht: Mieterin eines umgebauten Kellerraums eines Einfamilienhauses. Wohnung ist Teilmöbliert, wozu ein ca. 3m langer Wohnzimmerschrank gehört. Im Juni/Juli gab es heftige Unwetter, diese verursachten nasse Wände im Keller. Es bildete sich Schimmel an 2 Wänden und extreme Schimmelflecken hinter dem Wohnzimmerschrank. Sanierung erfolgt durch Vermieter und Mietminderung erfolgte ebenso, da die Wohnung durch ca. 3 Wochen Sanierung nicht bewohnbar war. Die Rückseiten des Wohnzimmerschrankes sind mit Schimmel befallen, jedoch weigert sich der Vermieter den Schrank zu entsorgen, dieser steht sozusagen gezwungener Maßen im Wohnraum.
    Starker Schimmelgeruch im Wohnraum, oft wurde der Vermieter darauf hingewiesen, jedoch weigert er sich wie gesagt den Schrank zu entfernen. Nun bilden sich wieder kleinere Schimmelflecken. Wenn das Fenster nicht ständig offen ist, ist es kaum erträglich im Wohnraum durch starken Schimmelgeruch und nun kommt bald der Winter (wenn Heizung an ist, dann verstärkt sich Geruch noch mehr :eek:).
    Kann man in diesem Fall fristlos kündigen?

    Bitte um hilfreiche Ratschläge

  • Zitat

    Kann man in diesem Fall fristlos kündigen?

    Informiere das Gesundheitsamt deiner Gemeinde. Wenn die eine Gesundheitsgefährdung oder Unbewohnbarkeit feststellen, dann ist die fristlose Kündigung nur noch ein Klacks.

  • Also meine Frage hat nichts mit dem oben genannten Thema zu tun.
    Ich dachte mir, bevor ich einen neuen Thread eröffne, schließe ich meiner Fragen diesem Thread an, welches auch mit der fristlosen Kündigung zusammenhängt.

    Mein Fall ist wie folgt:

    Meine Vermieterin hat in meinem Mietvertrag angegeben, dass die von mir z.Zt. bewohnte Wohnung eine Nichtraucherwohnung sei. Ich bin Nichtraucher, von daher kein Problem ( auch wenn es rechtlich nicht sauber ist !)

    Nun meine Frage: Ist der Mietvertrag durch diese von mir benannte Klausel unwirksam und könnte ich somit fristlos kündigen ? Und was heisst genau fristlos ? Von heute auf morgen ? Kann man darin auch einen Zeitraum festlegen ? z.B. ,,hiermit kündige ich das Mietverhältnis fristlos zum 20.10.2012 ?"

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen und danke im voraus.

  • 1. Trittbrettfahrer, wie du einer bist, sieht man in keinem Forum gerne. Wenn du zu dem Eingangsbeitrag nichts zu sagen hast, dann lass es und eröffne einen neuen Thread.

    2. Deine Vorstellung von Verträgen ist gelinde gesagt lustig. Denn wenn eine Klausel im Vertrag nicht gültig ist, dann hat das keinen Einfluss auf den Gesamtvertrag.

    3. Auch für dicht gilt die Frist von 3 Monaten (erstmöglicher Termin 31.01.2013), vorausgesetzt du hast keinen Vertrag mit Kündigungsausschluss.

  • zu 1. sage ich mal lieber nichts PUNKT

    zu 2. Ob meine Vorstellungen über Verträge gelinde gesagt lustig sind oder sonst noch was, kann doch egal sein. Ich habe hier eine Frage gestellt, weil ich keine Ahnung habe, sonst wäre ich wohl kaum hier !

    zu 3. Danke, viel mehr wollte ich doch gar nicht wissen !

    edit: vielleicht kann ja ein Moderator meine Beiträge verschrieben, falls dies notwendig sein sollte! Dank im voraus

    Einmal editiert, zuletzt von Ostfriese (10. Oktober 2012 um 19:31)


  • 1. Meine Vermieterin hat in meinem Mietvertrag angegeben, dass die von mir z.Zt. bewohnte Wohnung eine Nichtraucherwohnung sei.

    2. Ist der Mietvertrag durch diese von mir benannte Klausel unwirksam und könnte ich somit fristlos kündigen ?


    Zu 1.:
    1. Die Wortwahl "Meine Vermieterin hat in meinem Mietvertrag angegeben" ist falsch, denn 1. kann eine Partei im (gemeinsamen) Vertrag nichts angeben, denn der Vertrag ist beidseitig, d.h. dass der MV auch von Dir entworfen sein konnte.
    2. die Beschreibung als NR_Wohnung bedeutet garnichts. Auch, wenn im MV vereinbart wurde, dass in der Wohnung nicht geraucht werden dürfe, wäre diese Vereinbarung rechtlich nichtig.

    Zu 2.:
    Der MV ist normal wirksam, KdgFrist ist wie vom Mainschwimmer benannt.

  • Informiere das Gesundheitsamt deiner Gemeinde. Wenn die eine Gesundheitsgefährdung oder Unbewohnbarkeit feststellen, dann ist die fristlose Kündigung nur noch ein Klacks.

    Sehr gute Antwort.

    Erfolg
    „Alles Gelingen hat sein Geheimnis, alles Mißlingen seine Gründe.“
    Joachim Kaiser (*1928), dt. Kritiker

  • Schönen guten Tag,

    habe da ein problem. Bin Untermieter benutze die wohnung komplett mit (Wohnzimmer, Abstellraum, Bad etc...) der Hauptmieter hat jetzt zum wiederholten mal mein Zimmer betreten, habe keine möglichkeit es zu verschließen, da kein Schlüssel vorhanden, jetzt fehlen sachen aus mein Zimmer, will da so schnell wie möglich raus. Besteht jetzt die möglichkeit einer fristlosen Kündigung?

    vielen Dank im vorraus