Unser Vermieter hat uns verkündet, dass sich unsere Kaltmiete zum 01.01.2013 um 3% erhöhen wird. Nach Prüfung, auch vom Mieterbund, war schnell klar, dass die Mieterhöhung grundlos erfolgt.
Unser Vermieter besteht natürlich trotzdem darauf, dass wir mehr Miete zahlen.
Um uns den Ärger zu ersparen, haben wir darüber nachgedacht, ob das Sonderkündigungsrecht nach § 561 BGB nur in den dort aufgeführten Fällen möglich ist oder ob es auch bei einer nicht rechtswirksamen Mieterhöhung in Anspruch genommen werden kann.
Weiß jemand von euch darüber Bescheid?
Viele Grüße,
Maike