Hallo,
habe ein riesiges Problem.
Wir haben Ende März (kurz vor Fristablauf)unsere erste Abrechnung bekommen. Die ist für 4 Monate in 2010 und 4Monate in 2011.
Laut dieser Abrechnung müssen wir rund 657,- nachbezahlen.
Soweit so gut. Haben wir erst mal hingenommen, da unsere Vermieter meinten, wir könnten die Summe erst mal ruhen lassen und ein weiteres Jahr abwarten, damit die Einzahlungen höher werden in der "Nicht" Heizperiode. Nun viel uns heute etwas auf.
Wir haben eine gewisse Summe an Vorauszahlungen getätigt.
Als wir damals den Mietvertrag gemacht haben wurde uns gesagt, das die Gartenpflege und die Antenne Pauschalkosten sind und nicht seperat aufgeführt werden in der Abrechnung
Wir haben daher auch eine höhere Kaltmiete stehen, als damals in der Zeitungsanzeige stand.
Nund viel uns auf, das unser Vermieter diese beiden Kosten aber von unserern Nebenkosten noch abzieht.
Leider kam es heute deshalb zu einer nicht so schönen Diskussion mit dem Vermieter, der sagte, das niemals so etwas vereinbart war.Es würde das gelten,was im Mietvertrag steht. Und er könne die Kosten als pauschale von den Nebenkosten abziehen, muss sie aber in der Abrechnung nicht auflisten.
Jetzt stehen wir da und haben Krach mit dem Vermieter, der jetzt natürlich behauptet wir würden einfach eine Behauptung aufsetzen.
Meine Frage:
Darf er Kostenpauschalen von den Nebenkostenvorauszahlung abziehen, wenn er sie nicht in der Abrechnung aufführen kann?
Er muss doch belegen, wieviel Gartenpflege(macht eine Dame aus dem Haus privat) und die Antenne kosten.
Würde mich über hilfreiche Antwort sehr freuen, damit ich diese Unstimmigkeit aus dem Weg räumen kann. Danke