Pauschalmiete, möblierte Wohnung, Nebekosten verlangt

  • Hallo,
    ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr mich in folgender Sache beraten könntet!
    Mein Lebensgefährte hat eine möblierte Wohnung an eine Firma vermietet, die für ihren Transferee angemietet hat.
    - Mietdauer 6 Monate
    - Zur Pauschalmiete habe ich im Mietvertrag Folgendes vermerkt: "Die Miete beträgt pro Monat inkl. Nebenkosten, Strompauschale und einer Internet-Flatrate XXX EUR. In der Miete ist eine Strom-, Heizung- und Warmwasserpauschale enthalten; darüber hinausgehender Verbrauch muss vom Mieter selbst bezahlt werden; hierzu kann sich aufgrund des Ablesezeitpunktes des betreffenden Unternehmens (Ablesung 1x jährlich) eine Nachzahlung ergeben, obwohl ein Mietverhältnis bereits beendet wurde; im Falle einer Nachzahlung und einem vorherigen Auszug des Mieters wird die Summe der auf den betreffenden Mieter anfallenden Nachzahnung verhältnismäßig je nach der Mietdauer berechnet und in Rechnung gestellt."
    Satz 2 (Nachzahlung bei mehr Verbrauch trotz Pauschalmiete) kann ich, so wie ich in allen möglichen Foren laß, nun wohl vergessen. Das ist auch ok!
    ABER:
    Dir Firma bittet nun (nach 4-monatigem Mietverhältnis) darum, einen neuen Mietvertrag zu erstellen, in welchem die Kaltmiete und Nebenkosten getrennt deklariert sind, weil sie eine solche Pauschalmiete nicht abrechnen können.


    Meine Frage deshalb:
    Muss ich den MV also ändern? Entstehen dadurch Nachteile für mich?
    Ganz wichtig ist auch die Frage: möblierte Wohnungen sind nun mal teurer als unmöblierte. Angenommen die momentane Pauschalmiete beläuft sich auf 1000€, ich bezahle z. B. 200€ Hausgeld, 50€ Strom, 100€ Heizung+Warmwasser und 40€ Internet.
    Wie soll ich es denn aufsplitten? Kann ich Hausgeld, Strom, Heizung/Warmwas. und Internet als "Nebenkosten" deklarieren und einen neuen MV mit 390€ NK und 610€ Kaltmiete erstellen? Kann mich dann jemand noch angreifen, warum meine Wohnung so "viel" kostet?


    Ich weiß, die Geschichte ist lang; deshalb bin ich über Beiträge wirklich sehr dankbar!!!

  • Mehrfamilienhaus?
    Dann ist nach der Heizkostenordnung bereits die Pauschalmiete nicht mehr möglich da die Heizkosten zwingend auch nach Verbrauch abgerechnet werden müssen.


    Wenn Sie das Hausgeld unaufgeteilt in die Nebenkosten nehmen, ist dass schonmal der zweite Faupax. Rücklage und Verwaltungskosten und Reparatur sowie Instandhaltungskosten dürfen nicht auf den Mieter umgelegt werden.


    Sie können eine Kaltmiete von von 610 € vereinbaren und eine Nebenkostenvorauszahlung die ca. der Betriebskostenabrechnung des letzten Jahres / 12 entspricht.
    Sie erhalten doch sicherlich eine Abrechnung der WEG Verwaltung.
    Davon müssen Sie Rücklage, Verwaltungskosten und nicht umlagefähige Kosten abziehen.
    Über den Rest müssen Sie gemäß Verbrauch bzw. Umlageschlüssel abrechnen nach Ablauf des Abrechnungsjahres.
    Hinzuzählen können Sie noch Ihren Grundsteueranteil.


    Eine Abrechnung ist kein Hexenwerk, setzt aber eine gewisse Grundkenntnis voraus. Sprechen Sie doch mal mit Ihrer WEG Verwaltung, die helfen Ihnen normalerweise gegen geringes Geld eine rechtssichere Abrechnung zu erstellen, für die ist es auch normal kein Aufwand, da die EDV dies im Normalfall mit hergibt.
    Beachten Sie dass Sie im MV bereits die Schlüssel für die Nebenkosten angeben und sich dabei am besten an den Schlüsseln der WEG Abrechnung orientieren. Sonst wirds unnötig kompliziert.


    Mit der Pauschale und Nachzahlung haben Sie recht, es gibt nur entweder oder und in Ihrem Fall wahrscheinlich nur oder.


    [url=http://www.wohnung.net/mietrecht/topic,1335,-welche-betriebskosten-koennen-auf-den-mieter-umgelegt-werden.html]Welche Betriebskosten können auf den Mieter umgelegt werden[/url]

  • @ Vermieter: Vielen Dank!
    Nun, für mich ist die ganze Sache tatsächlich ein Hexenwerk. Ich verstehe noch Einiges nicht: wie rechnet man beispielsweise Internet ab (wenn man es schon zur Verfügung gestellt hat)?
    Muss ich dem Mieter Unterlagen vorlegen, aus welchen die Errechnung der Nebenkosten (=lediglich Strom, Heizung und Warmwasser) hervorgeht (also wie Sie schrieben, sich an der Abrechnung des letzten Jahres zu orientieren)?
    Oder kann ich einfach sagen: ich möchte insgesamt z. B. 1000€ haben: und lege einen Mietvertrag vor, in welchem ich die Nebenkosten (Strom+Heizung/Warmwasser) errechnet habe (gemäß der Abrechnung aus dem Vorjahr), was sich bei 33qm auf ca. 150€ belaufen wird und der Rest (=850€) ist Kaltmiete? Was darin noch inkludiert ist (Internet, Hausgeld usw.) hat ja den Mieter nicht zu interessieren oder? Man hat ja die Wohnung bereits vor 4 Monaten zum Preis von 1000€ genommen.
    Vielen Dank!

  • Zitat

    Was darin noch inkludiert ist (Internet, Hausgeld usw.)


    Sie können sagen ich will 800 € Kaltmiete + 40 € Internet und über den Rest der Kosten wird abgerechnet nach Betriebskostenverordnung also nach Verbrauch bzw. Anteil z.B. 160 € Nebenkostenvorauszahlung.


    Sie könne auch im Mietvertrag vereinbaren dass Sie 840 € Kaltmiete und Internet ist bereits drin.


    Sie müssen schauen was Sie an Kosten haben die Sie auch im Mietvertrag aufführen müssen. Internet und oder Kabelfernsehen z.B. führen Sie als Indiviualvereinbarung auf oder tun es nicht und erhöhen die Kaltmiete. Die erscheint dann natürlich höher. Für die anderen Kosten orientieren Sie sich an der Betriebskostenverordnung.


    Diese Kosten sind verbrauchs- bzw. anteilig mit dem Mieter abzurechnen.
    Dass heisst zahlt er zu viel, bekommt er nach Abrechnung noch was zurück, hat er mehr verbraucht muss er nachzahlen.


    Der Mieter hat ein Recht auf Einsicht in der Abrechnung zugrundeliegenden Rechnungen, aber imho nur für die ihn zeitlich betreffenden, nach der Abrechnung.


    Natürlich könnte und sollte ein Mietinteressent nach der letzten Abrechnung fragen um einschätzen zu können wie hoch die Nebenkosten tatsächlich sind. Dies gilt dann aber nur für die Abrechnung und nicht die Rechnungen dazu. Zumindest habe ich dass noch nicht erlebt.


    Ich lege normal die letzte Abrechnung dem Mietineressenten ungefragt vor.


    Zum Thema Hausgeld, dieses beinhaltet die Nebenkosten + Ihre Kosten die sie nicht umlegen können also aus der Nettomiete begleichen müssen, wie Rücklage, Sonderumlagen, Reparaturen, Verwaltungskosten und die verbrauchsabhängigen Kosten, die Sie mit dem Mieter abrechnen müssen.

  • Vielen vielen Dank! Dann gehe ich - dank Ihrer Ratschläge - den MV ändern. Einen schönen Tag!


    Du allein wirst den MV nicht ändern können.
    Auch berücksichtigen solltest Du, dass Du sehr leicht in's Schwitzen kommen kannst, wenn Du durch missbräuchliche Verwendung des Internets durch die Mieter Post von Rechtsanwälten, Inkassodiensten und dgl. bekommen solltest.

  • Berny


    es muss ja eh ein neuer Mietvertrag mit Berücksichtigung der Nebenkosten geschlossen werden wenn neu an die Firma vermietet werden soll


    mit der Störerhaftung für den Internetanschluß habe ich auch so meine Bedenken. Dass kann teuer werden.

  • @ Vermieter: Nun ja, es soll nicht an die Firma NEU vermietet werden. Die Firma hat von 06-12/2012 angemietet (hat den MV mit anfangs genannter Pauschalmiete unterzeichnet. 10/2012 bittet sie um einen neuen MV mit der Aufspaltung in Kaltmiete und NK.
    @ Vermieter & Berny: wow! Ist es ratsam, kein Internet anzubieten?

  • @ Vermieter: Nun ja, es soll nicht an die Firma NEU vermietet werden. Die Firma hat von 06-12/2012 angemietet (hat den MV mit anfangs genannter Pauschalmiete unterzeichnet. 10/2012 bittet sie um einen neuen MV mit der Aufspaltung in Kaltmiete und NK.
    @ Vermieter & Berny: wow! Ist es ratsam, kein Internet anzubieten?


    Du kannst nur zusammen mit dem Mieter, also dieser Firma, den bestehenden MV ändern.
    Internet würde ich nicht anbieten. Dafür gibt es Cafés und andere Möglichkeiten für die, die meinen, es unbedingt zu benötigen.

  • Naja könnte ja passieren dass der Bewohner illegale Dinge im Internet macht und der Anschluß und somit die IP ist dann Deinem Namen zugeordnet.