Bin Mitte 2009 in eine Mietswohnung gezogen, kurz nach Einzug war die Therme defekt und wurde auf Vermieterkosten repariert.
In der Zeit in der ich dort wohnte wurde keine Wartung an der Therme gemacht.
Ende März 2012 bin ich aus der Wohnung wieder ausgezogen und kurz vor Auszug rief mein Vermieter an, es muss noch eine Wartung gemacht werden. Soweit ok!
Nun kam meine Nebenkostenabrechnung mit 2 Kopien von Wartungsrechnungen (!!). Die erste Rechnung vom 26.03.12, kurz bevor ich auszog, nur Wartung, keine Teile berechnet. Heizung scheint ok. Die zweite Rechnung ist vom 02.06.12. Da wohnten die neuen Mieter schon drin. Auf dieser Rechnung steht noch eine Wartung, Dichtungen und Elektroden. (Zwei Wartung innerhalb so kurzer Zeit? War das etwa eine Reparatur?!)
Nun soll ich von beiden Rechnungen den Anteil für meinen Abrechnungszeitraum bezahlen.
Ist das ok? Für mich sieht das so aus, da bei der ersten Wartung nix war, als ob die Heizung danach kaputt gegangen wäre... Muss ich das zahlen? Die erste Wartung seh ich ja noch ein...
Vielen Dank für Eure Antworten!
Wartung der Therme - zwei Mal innerhalb 2 Monaten?! Einmal vor Auszug, einmal danach?
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Trutsch2000 -
9. Oktober 2012 um 17:58 -
Erledigt
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Zitat
War das etwa eine Reparatur?!
Keine Ahnung, lass dir die Rechnung erklären.
ZitatNun kam meine Nebenkostenabrechnung mit 2 Kopien von Wartungsrechnungen
Für welchen Zeitraum wurden die Betriebskostenabrechnungen gemacht? Das Kalenderjahr kann es ja nicht sein.
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Auf der Rechnung war schon Wartung gestanden, mit Teilen wie Dichtung und Elektroden. Meine Vermutung war nur, das dies eine Reparatur war, die als Wartung getarnt war, da die ja auf den Mieter umlegbar ist.
Die Abrechnung wird von 01.09. - 31.08. gemacht. -
Die eine Wartung noch während der Mietzeit halte ich für gerechtfertigt, die spätere "..." jedoch nicht.
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