Heizkostenabrechnung auf den Namen des Mieters?

  • Hallo liebe Gemeinde. Dies ist mein erster Beitrag, ich möchte kurz HALLO sagen ..

    Nun meine Frage:

    Bei mir ist es so, dass die Heizkostenabrechnung (TECHEM), die jährlich erstellt wird, immer auf den Namen meines Vermieters ausgestellt ist und mir dieser die Abrechnung erst zuleitet, nachdem sie an ihn geschickt worden ist.

    Ist das eigentlich rechtens?

    Normalerweise muss doch die Heizkostenabrechnung auf den Namen des MIETERS lauten und nicht auf den VERMIETER, oder? ..

  • Bei mir ist es so, dass die Heizkostenabrechnung (TECHEM), die jährlich erstellt wird, immer auf den Namen meines Vermieters ausgestellt ist und mir dieser die Abrechnung erst zuleitet, nachdem sie an ihn geschickt worden ist.
    Ist das eigentlich rechtens?

    Hallo, das ist so i.O. Der Provider hat i.d.R. den Vertrag mit dem Hauseigentümer bzw. dem VM, welcher die HK-Abrechnung dann mit den anderen Kosten als Betriebskostenabrechnung an den Mieter weitergibt.

  • Das ist völlig richtig, was Berny schreibt. Die Rechnung von techem erhält immer der Auftraggeber, also Ihr Vermieter zusammen mit der Gesamtrechnung über die Liegenschaft.

    Ich wüsste auch nicht, was daran zu bemängeln ist.

  • Das ist völlig richtig, was Berny schreibt. Die Rechnung von techem erhält immer der Auftraggeber, also Ihr Vermieter zusammen mit der Gesamtrechnung über die Liegenschaft.

    Ich wüsste auch nicht, was daran zu bemängeln ist.

    Nun, bei meinen vorherigen Vermieter habe ich die TECHEM-Abrechnung auf meinen Namen bekommen.

    Ich habe z.B. jetzt das Problem, das es eine Erstattung von 580,- € gegeben hat, ich aber nirgens einen Beleg für die Summe habe.

  • Dieser Erstattungsbetrag muss von dem gezahlt werden, der auch die Vorauszhlungen kssiert hat. Und das dürfte auch in Ihrem Fall Ihr Vermieter sein, oder bezahlen sie Heizkosten an techem?