Kündigung nach 40 Jahre....

  • Hallo und guten Abend......

    Am Anfang April möchte meine Wohnung verlassen.
    Der Mietvertrag würde am 01.12.1972 vom Vater meiner Frau gemacht worden.
    Ich bin im Betrag einfach in 1998 "eingestiegen".

    Frage......

    Was für ein Kündigungsfrist gilt für diese Wohnung ? Die übliche drei Monate oder wegen die "ziemlich" lange Zeit gelten andere Regeln???

    Vielen dank im Voraus.....und Grüße an Alle....

  • Hallo und guten Abend......

    Am Anfang April möchte meine Wohnung verlassen.
    Der Mietvertrag würde am 01.12.1972 vom Vater meiner Frau gemacht worden.
    Ich bin im Betrag einfach in 1998 "eingestiegen".

    Frage......

    Was für ein Kündigungsfrist gilt für diese Wohnung ? Die übliche drei Monate oder wegen die "ziemlich" lange Zeit gelten andere Regeln???

    Vielen dank im Voraus.....und Grüße an Alle....

    Der Bundesgerichtshof hat mal in ähnlichen Fällen entschieden, das in vor 2001 abgeschlossene Mietverträge die langen Kündigungsfristen bestehen bleiben. Inwieweit diese Regelung nach heutiger Rechtssprechung noch Anwendung findet kann ich derzeit leider nicht beurteilen. Diese Frage kann Dir nur ein Mieterverein oder Rechtanwalt beantworten.

    Erfolg
    „Alles Gelingen hat sein Geheimnis, alles Mißlingen seine Gründe.“
    Joachim Kaiser (*1928), dt. Kritiker

  • Hallo inter58,

    "Am Anfang April möchte meine Wohnung verlassen."
    Richtiger: Du möchtest den Mietvertrag zum 31.03.2013 kündigen?

    "Der Mietvertrag würde am 01.12.1972 vom Vater meiner Frau gemacht worden.
    Ich bin im Betrag einfach in 1998 "eingestiegen"."
    WER ist jetzt im Mietvertrag als Mieter eingetragen?

    "Was für ein Kündigungsfrist gilt für diese Wohnung ? Die übliche drei Monate ..."
    Ja, bis spätestens 04.01.2013 18:00 muss die schriftliche Kündigung beim Vermieter sein.

  • Zitat

    Ich bin im Betrag einfach in 1998 "eingestiegen".

    Was heißt "einfach eingestiegen"? Sind Sie offizieller Mieter oder laut Vertrag immer noch Ihr Schwiegervater?

    Zitat

    Am Anfang April möchte meine Wohnung verlassen.

    Aber nicht vergessen fristgerecht zu kündigen. Wenn vertraglich keine kürzere Frist vereinbart ist gilt die 3monatige. Ausgenommen es wurde individuell eine längere K-Frist vereinbart.

    Sie müßten bzw. der der als Mieter im Vertrag steht müßte dann spätestens am 4. Werktag im Januar 2013 zum 31. März 2013 kündigen.

  • Was heißt "einfach eingestiegen"? Sind Sie offizieller Mieter oder laut Vertrag immer noch Ihr Schwiegervater?
    Aber nicht vergessen fristgerecht zu kündigen. Wenn vertraglich keine kürzere Frist vereinbart ist gilt die 3monatige. Ausgenommen es wurde individuell eine längere K-Frist vereinbart.
    Sie müßten bzw. der der als Mieter im Vertrag steht müßte dann spätestens am 4. Werktag im Januar 2013 zum 31. März 2013 kündigen.


    Dankre für die wiederholende Bestätigung.

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