Hallo, ist der Vermieter berechtigt die Medien abzuschalten wenn der Mieter die Nachzahlung noch nicht beglichen hat?
Danke!
Hallo, ist der Vermieter berechtigt die Medien abzuschalten wenn der Mieter die Nachzahlung noch nicht beglichen hat?
Danke!
Glaubst du tatsächlich, dass dein Beitrag in fett wichtiger rüberkommt?
Und warum bezahlst du nicht?
Und nun glauben Sie das der Vermieter Ihnen noch die Medien bezahlt. Frech ist nichts Anderes.
Hier im Forum bekommen Menschen Hilfe, welche auch einen moralischen Anspruch darauf haben.
Mietschuldner gehören nicht dazu.
Erst ein mal geht es hier nicht um mich. Deshalb verbitte ich mir diese Äußerungen. Zweitens wollte ich nur wissen ob der Vermieter hierfür eine rechtliche Handhabe hat. Denn wir sind ja hier wohl in einem Rechtsforum, wo solche emotionalen Ausbrüche wie von Ihnen nicht suchen haben.
Hallo, ist der Vermieter berechtigt die Medien abzuschalten wenn der Mieter die Nachzahlung noch nicht beglichen hat?
Danke!
Bevor hier im Forum voreilige Äußerungen getätigt werden, sollten manche User mal erfragen ob ein berechtigtes Interesse an der Verweigerung dieser Nachzahlung besteht. Wäre sicherlich besser rüber gekommen.
ZitatDenn wir sind ja hier wohl in einem Rechtsforum, wo solche emotionalen Ausbrüche wie von Ihnen nicht suchen haben.
Mit Zitat antworten
Und in einem Rechtsforum gehört es sich, dass man von Anfang an die Karten auf den Tisch legt, gelle?
Mir geht es hierbei nur um die rechtliche Grundlage auf die sich der Vermieter berufen könnte. Ob nun bei einem abgelehnten Widerspruch oder das der Mieter ganz einfach die Nachzahlung nicht begleichen möchte. Aus welchen Gründen auch immer.
Danke Forschtner
Und in einem Rechtsforum gehört es sich, dass man von Anfang an die Karten auf den Tisch legt, gelle?
Mainschwimmer
muß anmerken dass die emotionalen Ausbrüche von ihnen sehr oft rüber kommen, von der Aüßerung Rechtsforum habe ich jedenfalls noch nicht viel Kenntnis nehmen können.
Auf letztes Schreiben des Users:
Mir geht es hierbei nur um die rechtliche Grundlage auf die sich der Vermieter berufen könnte. Ob nun bei einem abgelehnten Widerspruch oder das der Mieter ganz einfach die Nachzahlung nicht begleichen möchte. Aus welchen Gründen auch immer.
Danke Forschtner
muß ich mich ebenfalls anschließen das er bei solchen Fragen, die nicht eindeutig offengelegt werden besser an einen Mieterverein oder Anwalt wendet.
In diesem Sinne.
ist der Vermieter berechtigt die Medien abzuschalten wenn der Mieter die Nachzahlung noch nicht beglichen hat?
Welche Nachzahlung?
Ist die Medienversorgung MV_Bestandteil?
Forschtner
Aus welchen Gründen auch immer stellst solche Fragen?
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