Hallo liebe Forengemeinde!
Wir sind Ende Oktober 2010 aus unserer alten Wohnung ausgezogen und haben jetzt erst (nach mehrmaligem Nachfragen) die Betriebskostenabrechnung für 2010 erhalten. Und welch Freude, wir kriegen etwas erstattet. Wen wundert's - andernfalls wäre die Abrechnung längst da gewesen, aber nach Aussage der Verwaltung lag es an der Säumigkeit des Wohnungseigentümers, wobei hinter der ewigen Hinhaltetaktik bestiiiiiimt üüüüberhaupt keine böse Absicht steckte (Aussage eines Mitarbeiters)
Nun ja, nachdem die Säcke nun endlich mal aus dem A**** gekommen sind, stellt sich mir die Frage, ob wir denn nicht Zinsen verlangen können. Immerhin hätte die Abrechnung spätestens am 31.12.2011 bei uns sein müssen und das ist über ein dreiviertel Jahr her.
Was meint Ihr, kann man in so einem Fall Verzugszinsen verlangen, wenn ja, in welcher Höhe und wie sollte man da vorgehen? Oder hätten wir dazu eine schriftliche Mahnung verschicken müssen? Wir haben immer mal telefonisch bzw. auch persönlich bei der Hausverwaltung gemahnt.
Der Rückzahlungsbetrag liegt übrigens bei knapp 200 €.