Wohnung unbewohnbar

  • Hallo,

    Wir haben letzens eine Wohnung mit den Hausmeister besichtigt.
    Die Wohnung war Sanierungswürdig, aber der Hausmeister versprach, dass der Boden und die Heizung noch gemacht werden.
    In der Wohnung gab es lediglich nur lose Stromheizer, die mit einem lockeren Kabel in der Wand befestigt wurden sind.
    3 Tage vor dem Umzug ließen Sie uns dann in die Wohnung, als alles schon bezahlt war.

    Es gab kein Boden, die Türen passten nicht in die Türrahmen, Türrahmen zerbrochen und stark beschädigt. Bei der Besichtigung vorher, waren alle Türen ausgebaut.
    Die losen Heizkörper waren immer noch da und funktionierten nicht einmal und auf die Frage, wann die Heizkörper ausgetauscht werden, antwortete uns der unvorbereitete Mann, dass dieses Jahr keine neuen Heizungen mehr eingebaut werden.
    Gut, wo es jetzt Winter wird.
    Daraufhin machten wir Fotos und ließen diese der Hausverwaltung zukommen.
    Es waren übrigens über 40 Mängelin der Wohnung:
    1.Schimmel an den Fenster, Bad, Kinderzimmer
    2.Steckdosen und Messregler sind lose oder kaputt und sind sehr verschieden gehalten
    3.eine kaputte Fliese in der Küche
    4.unfertiger Boden ,d.h. nackter Beton der rissig ist ( Versprechen von Ihrem Hausverwalter dass dieser gemacht wird )
    5.der Heizofen im Wohnzimmer passt nicht in die dafür vorgesehene Nische
    6.die Türen sind verzogen, lassen sich nicht schließen und sind ausserdem nicht identisch mit dem Türrahmen
    7.mehrer Türrahmen sind kaputt (großer Riss in den Türrahmen)
    8.im Wohnzimmer ist einer dunkler Fleck in der Ecke ( Wasserschaden?)
    9.Bad- und Küchenfliesen sind überstrichen und blättern ab
    10.in den Fliesen selber sind große Löcher
    11.ein Heizofen hat Rauchspuren, sieht aus als wenn er schon einmal gebrannt hätte
    12.es wurde einfach eine viel dunklere Tür eingesetzt, die nicht richtig schließt und geschlossen große Lücken aufweist
    ....

    Die Hausverwaltung von Victor Diergarten und Söhne wiesen daraufhin, dass das gesagte vom Hausmeister keinen Wert hätte und die Wohnung unbeheizt im Vertrag festgehalten wurde.
    Das die Wohnungen beheizt sind, ist also bei dieser Hausverwaltung nicht selbstverständlich.Sie machten uns auf unseren Vertrag aufmerksam und sagten ausdrücklich, dass wir auf einmal GARKEINE Heizung mehr bekommen.
    http://img5.fotos-hochladen.net/uploads/bodenf93y42nl8q.jpg
    http://img5.fotos-hochladen.net/uploads/trrahmenrissk6jkrbnzh1y.jpg

    Wir möchten definitiv nicht mehr in diese Wohnnung einziehen.
    Was können wir tun?

  • Wenn Sie so eine Bruchbude anmieten, brauchen Sie sich nicht wundern.
    Rechte können Sie gegenüber dem Vermieter keine geltend machen, denn:

    § 536 b Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme
    Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536 a nicht zu. Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so stehen ihm diese Rechte nur zu, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat. Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er die Rechte aus den §§ 536 und 536 a nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält.