Betriebskosten einfach geschätzt ?

  • Hallo,

    ich bräuchte dringend mal eure Meinung bzw. Hilfe dazu:

    Ich habe eine Betriebskostenabrechnung für eine Wohnung bekommen, die ich von August 2011-Februar 2012 gemietet, allerdings aufgrund von Mängeln in der Wohnung nur bis Oktober 2011 bewohnt habe. Die restlichen Monate stand die Wohnung bis zur Übergabe leer. Zur Übergabe wurden vom Verwalter die Heizungszähler (Wert bis 31.12.11 und Wert zu Übergabe 02.2012) sowie Wasserzähler abgelesen und von mir und ihm im Übergabeprotokoll bestätigt.

    Nun erreichte mich die Nebenkostenabrechnung (Aug-Dez.2011) in der alle Heiz- und Wasserkosten geschätzt wurden. Erwartungsgemäß und da die Wohnung nicht bewohnt wurde, sind diese Werte völlig überhöht und fern ab jeder Realität (und auch fernab des Übergabeprotokolls).

    Ich habe daraufhin Widerspruch eingelegt und auf das Übergabeprotokoll verwiesen. Nun erreichte mich folgende Antwort der Hausverwaltung, bei der mir zugegeben die Sprache wegblieb:

    „Der Vorwurf der unkorrekten Abrechnung wird zurückgewiesen weil:

    • lt. Gesetz darf innerhalb von 3 Jahren eine Ablesung geschätzt werden, diese wird dann in der nächsten Abrechnung gegen- bzw. aufgerechnet, so dass eine evtl. Überzahlung dann gutgeschrieben wird. Dasselbe gilt für Wasserkosten.

    • des weiteren haben Sie bei Nichtanwesenheit der Ablesung im Nachhinein keinen Anspruch auf Korrektur der Heizungs-/Wasserkostenabrechnung

    • die Heizkostenverteiler sind programmiert für die Abrechnungszeit 01.01.-31.12., das heißt, zu jedem 01.01. stellen diese sich von selbst auf 0 und der Verbrauch aus dem Vorjahr wird gespeichert. "

    Ich bin nun zugegeben ein wenig ratlos bei der Frage „Ist das wirklich so?“. Muss ich eine offensichtlich nicht korrekte Abrechnung bezahlen?

  • Zur Übergabe wurden vom Verwalter die Heizungszähler (Wert bis 31.12.11 und Wert zu Übergabe 02.2012) sowie Wasserzähler abgelesen und von mir und ihm im Übergabeprotokoll bestätigt.


    Wenn die Werte vom 31.12. laut Protokoll mit den Werten der Abrechnung 2011 übereinstimmen, dann wäre die Rechnung OK.

    Zitat

    Nun erreichte mich die Nebenkostenabrechnung (Aug-Dez.2011) in der alle Heiz- und Wasserkosten geschätzt wurden.

    Warum wurden die Werte geschätzt, wenn diese im Übergabeprotokoll vorhanden waren?
    Eine Schätzung darf nur in Ausnahmefällen vorgenommen werden. Das wäre aber hier nicht der Fall.

    Zitat

    lt. Gesetz darf innerhalb von 3 Jahren eine Ablesung geschätzt werden, diese wird dann in der nächsten Abrechnung gegen- bzw. aufgerechnet, so dass eine evtl. Überzahlung dann gutgeschrieben wird. Dasselbe gilt für Wasserkosten.

    Fordern Sie eine Begründung, warum geschätzt wurde. Der Verweis auf ein Gesetz allein genügt nicht.

    Zitat

    des weiteren haben Sie bei Nichtanwesenheit der Ablesung im Nachhinein keinen Anspruch auf Korrektur der Heizungs-/Wasserkostenabrechnung

    Sie schrieben aber doch, das Sie das Protokoll unterzeichnet haben

    Zitat

    die Heizkostenverteiler sind programmiert für die Abrechnungszeit 01.01.-31.12., das heißt, zu jedem 01.01. stellen diese sich von selbst auf 0 und der Verbrauch aus dem Vorjahr wird gespeichert."

    Das ist richtig. Warum man dann dennoch schätzen muß, kann Ihnen nur die Hausverwaltung erklären.

  • Die Werte stimmen weder bei Heizung noch Wasser überein. Im Gegenteil, sie sind um ein Vielfaches höher.
    Und ja, ich war zur Endablesung im Februar (=Übergabe) anwesend und der Hausverwalter hat die Werte abgelesen.

    Warum geschätzt wurde erklärt sich mir auch nicht. Ebenso wie die Frist von 3 Jahren? (bezieht sich diese auf eine Mietdauer von 3 Jahren? Die wäre hier ja gar nicht gegeben)

    Mir ist nur bekannt, dass die Hausverwaltung kurz vor meinem Auszug gewechselt hat, aber dass kann ja wohl nicht der Grund sein bzw. dürfte es nicht.

    Richtig verstehe ich aber, dass die Werte vom 31.12.2011 auch jetzt noch ablesbar sind, wenn der Vorjahresverbrauch ein Jahr gespeichert wird?

  • Hallo Caby,

    ich habe das Gefühl, dass die HV sich die Arbeit gerne erleichtert.
    Ich würde der Abrechnung in den fraglichen Punkten widersprechen mit Verweis auf die nicht berücksichtigten Ableseprotokolle.


  • Mir ist nur bekannt, dass die Hausverwaltung kurz vor meinem Auszug gewechselt hat, aber dass kann ja wohl nicht der Grund sein bzw. dürfte es nicht.


    Vielleicht wurden die Protokolle dabei verschlampt.

    Zitat

    Richtig verstehe ich aber, dass die Werte vom 31.12.2011 auch jetzt noch ablesbar sind, wenn der Vorjahresverbrauch ein Jahr gespeichert wird?

    Machen nochmals die HV auf die Speicherung der Werte aufmerksam und verlangen Sie eine Begründung, weshalb geschätzt wurde.