Hallo,
ich bräuchte dringend mal eure Meinung bzw. Hilfe dazu:
Ich habe eine Betriebskostenabrechnung für eine Wohnung bekommen, die ich von August 2011-Februar 2012 gemietet, allerdings aufgrund von Mängeln in der Wohnung nur bis Oktober 2011 bewohnt habe. Die restlichen Monate stand die Wohnung bis zur Übergabe leer. Zur Übergabe wurden vom Verwalter die Heizungszähler (Wert bis 31.12.11 und Wert zu Übergabe 02.2012) sowie Wasserzähler abgelesen und von mir und ihm im Übergabeprotokoll bestätigt.
Nun erreichte mich die Nebenkostenabrechnung (Aug-Dez.2011) in der alle Heiz- und Wasserkosten geschätzt wurden. Erwartungsgemäß und da die Wohnung nicht bewohnt wurde, sind diese Werte völlig überhöht und fern ab jeder Realität (und auch fernab des Übergabeprotokolls).
Ich habe daraufhin Widerspruch eingelegt und auf das Übergabeprotokoll verwiesen. Nun erreichte mich folgende Antwort der Hausverwaltung, bei der mir zugegeben die Sprache wegblieb:
„Der Vorwurf der unkorrekten Abrechnung wird zurückgewiesen weil:
lt. Gesetz darf innerhalb von 3 Jahren eine Ablesung geschätzt werden, diese wird dann in der nächsten Abrechnung gegen- bzw. aufgerechnet, so dass eine evtl. Überzahlung dann gutgeschrieben wird. Dasselbe gilt für Wasserkosten.
des weiteren haben Sie bei Nichtanwesenheit der Ablesung im Nachhinein keinen Anspruch auf Korrektur der Heizungs-/Wasserkostenabrechnung
die Heizkostenverteiler sind programmiert für die Abrechnungszeit 01.01.-31.12., das heißt, zu jedem 01.01. stellen diese sich von selbst auf 0 und der Verbrauch aus dem Vorjahr wird gespeichert. "
Ich bin nun zugegeben ein wenig ratlos bei der Frage „Ist das wirklich so?“. Muss ich eine offensichtlich nicht korrekte Abrechnung bezahlen?