Mieter verweigert Wohnungsbesichtigung mit Mietinteresenten - evtl. einstweilige Verf

  • Hallo,

    wir haben Ärger mit unseren Mietern, die die Wohnung zum 30.11. gekündigt haben. Sie verweigern uns den Anspruch die Wohnung mit Mietinteressenten zur Weitervermietung im angemessenem Rahmen zu besichtigen. Seit der Kündigung durften 2 Interessenten die Wohnung besichtigen und dann haben sie sich plötzlich verweigert! Es sind Wochen vergangen, in denen wir nicht voran gekommen sind.

    Nun möchten wir aber unseren Anspruch gern durchsetzen und wir haben die Mieter schriftlich aufgefordert uns innerhalb von 4 Tagen bis zum Mietsende 6 Besichtigungstermine für die Wohnung mitzuteilen. Wir gehen leider davon aus, das hier nicht reagiert wird. Der nächste Schritt wäre ja dann eine einstweilige Verfügung!!!

    Wie würde denn sowas ablaufen? Kennt sich jemand aus? Was ist wenn sich auch hierüber hinweg gesetzt wird? Und wenn die Mieter zwischenzeitlich in einer Hau-Ruck-Aktion ausziehen und keine neue Adresse oder eine falsche Adresse mitteilen und sich auch beim Einwohnermeldeamt nicht ummelden und dann einfach weg sind und uns Wohnungsschlüssel vielleicht mit der Post oder so schicken???

    Vielen Dank für Antworten!

    LG

  • Hallo toseva,

    in diesem Forum geht es vorwiegend um Mieterinteressen.
    Viel geeigneter wäre in dieser Angelegenheit ein Vermieterforum oder der Gang zu einem Fachanwalt.