Verpflichtungen nach Wohnungsbesichtigung und unverbindlicher Zusage

  • Halli liebe User :)
    Am Freitag habe ich eine Wohnung besichtigt und war erstmal hellauf begeistert. Ich sagte der Vermierin, dass ich gerne in die Wohnung einziehen würde. Daraufhin erwiderte sie, dass am Samstag ein weiterer potentieller Mieter die Wohnung besichtigen würde und mir dann am Samstagabend bescheid geben würde. Gesagt- getan, die liebe Frau gab mir am Samstag Abend bescheid, dass ich die Wohnung bekommen würde.
    Da ich durch meinen Umzug eine sehr weite Distanz überwinden muss, um meine ganzen Möbel zu der Wohnung zu bringen muss, ist das ganze sehr kostenspielig. Meine Eltern hatten mir zugesichert, mich finanziell zu unterstützen, jedoch kam das ganze sehr kurzfristig für sie (die Wohnung war ca. 1 Woche ausgeschrieben) und haben diesen Monat nicht die Möglichkeit mich finanziell zu unterstützen. Dies teilte ich auch der Vermieterin mit, die nur vorübergehend zum Nachmieter-suchen hier in der Gegend ist. Sie meinte, dass wenn ich die Wohnung nicht in Anspruch nehme und den Mietvertrag unterschreibe, oder einen anderen Mieter finde, müsse ich eine Monatsmiete von rund 400 Euro bezahlen. (Und das, nachdem ich ihr mitteilte, dass ich aus finanziellen Gründen nicht fähig bin, die Wohnung zu mieten)
    Ist das rechtsmäßig? Darf die Vermieterin wirklich eine Monatsmiete von mir verlangen, obwohl ich NICHTS unterschrieben habe?
    Auf eine schnelle Antwort würde ich mich unheimlich freuen,
    Bienchen

  • siehe im Forum Mietvertrag-Mündlicher Mietvertrag. Dort ist alles bestens erklärt.

    Erfolg
    „Alles Gelingen hat sein Geheimnis, alles Mißlingen seine Gründe.“
    Joachim Kaiser (*1928), dt. Kritiker

  • Das will ich aber ganz schwer verneinen, dass hier ein mündlicher Mietvertrag vorliegt. Zu einem solchen Vertrag gehört nämlich konkludentes Verhalten von beiden Seiten.


    Und solch ein übereinstimmendes Verhalten kann ich beim besten Willen nicht erkennen.


    Vor allen Dingen hiernach

    Zitat

    Gesagt- getan, die liebe Frau gab mir am Samstag Abend bescheid, dass ich die Wohnung bekommen würde.


    Und wenn der andere Interessent die Wohnung bekommen hätte, hätte die Vermieterin z.B. Schadensersatz o.ä. leisten müssen? Nein!

  • Also die Vermierterin sagte mir, dass sie angeblich anderen Bewerbern abgesagt hätte wegen mir und die Nummer nicht mehr hätte, um doch noch jemand anderem die Wohnung zu vermieten. Ein Handschlag erfolgte- lediglich nur um sich zu verabscheiden.
    Mein Gedanke war auch noch, dass wenn die Vermieterin mir den Mietvertrag ausgehändigt hätte, und darin wären Klauseln oder Voraussetzungen gestanden, die mir nicht zusagen, hätte ich dann nicht genauso verneinen können?
    Die Vermieterin hat am Samstag meine Persönlichen Daten aufgenommen, um den schriftlichen Mietvertrag aufsetzen zu können. Nimmst das einen Einfluss auf die Rechtslage?
    Außerdem habe ich Ihr einen Tag, nachdem ich Ihr zugesagt habe, mitgeteilt, dass es doch nicht möglich ist die Wohnung anzumieten. Die Wohnung wäre ab dem 01.11.2012 einzugsbereit. Meiner Meinung nach hätte sie doch jetzt noch genug Zeit um einen neuen Nachmieter zu finden?


  • Die Vermieterin hat am Samstag meine Persönlichen Daten aufgenommen, um den schriftlichen Mietvertrag aufsetzen zu können.


    Damit war von vornherein klar den Mietvertrag schriftlich auszufertigen. Solange dort nicht beide Partner unterschrieben haben ist kein Vertrag zustandegekommen.


    Es wundert immer wieder, wie schnell manche User hier einen mündlichen Mietvertrag hineininterpretieren.

  • Natürlich postet Jucatasche hier wieder nur Mist.


    Es ist definitiv kein mündlicher Mietvertrag zustande gekommen und es besteht auch keine Pflicht zur Zahlung von irgendwas.
    Ein solches Verhalten der Vermieterin ist zudem ausgesprochen unseriös.
    Sicher dass es wirklich die Vermieterin ist und nicht jemand der hier versucht Mietinteressenten über den Tisch zu ziehen?
    Vorallem "nur in der Gegend für die Nachmietersuche" ... dann suche ich mir als Vermieter einen Makler...

    Zitat


    Also die Vermierterin sagte mir, dass sie angeblich anderen Bewerbern abgesagt hätte wegen mir und die Nummer nicht mehr hätte, um doch noch jemand anderem die Wohnung zu vermieten. Ein Handschlag erfolgte- lediglich nur um sich zu verabscheiden.


    Keine Begründung. Sie können ja genauso noch die Unterzeichnung des Mietvertrages verweigern. Dass ist allgemeines Lebensrisiko. Da hätte die Vermieterin einen Vorvertrag machen müssen.


    Zitat


    Mein Gedanke war auch noch, dass wenn die Vermieterin mir den Mietvertrag ausgehändigt hätte, und darin wären Klauseln oder Voraussetzungen gestanden, die mir nicht zusagen, hätte ich dann nicht genauso verneinen können?


    so ist es7


    Zitat


    Die Vermieterin hat am Samstag meine Persönlichen Daten aufgenommen, um den schriftlichen Mietvertrag aufsetzen zu können. Nimmst das einen Einfluss auf die Rechtslage?


    Nein. Wenn die Vermieterin Forderungen stellen würde, würde ich sie auslachen und wenn Sie weiterhin darauf besteht fragen ob Sie meinen Anwalt auch noch zahlen möchte.


    Zitat

    Außerdem habe ich Ihr einen Tag, nachdem ich Ihr zugesagt habe, mitgeteilt, dass es doch nicht möglich ist die Wohnung anzumieten. Die Wohnung wäre ab dem 01.11.2012 einzugsbereit. Meiner Meinung nach hätte sie doch jetzt noch genug Zeit um einen neuen Nachmieter zu finden?


    ja richtig aber völlig irrelevant. Es ist kein Vertrag zustande gekommen. Punkt.


    Ahso hat die Vermieterin Ihre Kontodaten? Wenn ja, sollten Sie da ggf. auf unberechtigte Abbuchungsversuche achten und ggf. sofort bei der Bank widersprechen und Anzeige erstatten.

    3 Mal editiert, zuletzt von Vermieter ()

  • Vermieter


    Haben Sie Probleme mit Ihrem Ego?, daß Sie jede Meinungsäußerung oder Kommentar meinerseits kritisieren???

    Erfolg
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    Joachim Kaiser (*1928), dt. Kritiker

  • Das Zustandekommen eines mündlichen Mietvertrags setzt voraus, dass dem Mieter die Schlüssel für die Wohnung übergeben wurden. Nur in diesem Fall sind die Voraussetzungen für das Zustandekommen eines mündlichen Vertrags gegeben - Angebot und Annahme.


    Die Aufnahme der persönlichen Daten für das Erstellen eines Mietvertrags hat wenig Bedeutung. Erst wenn ein solcher Vertrag von beiden Parteien - Vermieter und Mieter - unterschrieben wurde, ist auch ein solcher zustande gekommen.

  • Vermieter


    Haben Sie Probleme mit Ihrem Ego?, daß Sie jede Meinungsäußerung oder Kommentar meinerseits kritisieren???


    nur wenn Sie Scheisse schreiben oder Überflüssiges oder beides ...


    bis Sie´s lernen oder auch nicht.


    Aber man kann Unsinn nicht unkommentiert stehen lassen, unbedarfte User glauben Ihnen nachher sogar noch.