sofortige Stromabstellung?

  • Hallo ich habe ein Problem,

    ich habe meine Stromrechnung vergessen zu zahlen und nun kam eine Mahnung vor ein paar tagen und ich hab an die falsche kontonummer überwiesen. darf der vermieter den strom sofort abstellen?

    vielen dank für eure hilfe

  • Am besten mit dem Vermieter reden, auf die falsche Überweisung aufmerksam machen. Mit dem Empfänger des Geldes in Verbindung setzen damit Sie das Geld zurück bekommen.

    Erfolg
    „Alles Gelingen hat sein Geheimnis, alles Mißlingen seine Gründe.“
    Joachim Kaiser (*1928), dt. Kritiker

  • Es ist eine Firma, aber ich werd morgen mal hinfahren und versuchen es Bar zu zahlen. Aber normalerweise dürfen die es noch nicht nach der ersten Mahnung abstellen? Es sind auch nur 20 Euro.

  • Die 20 Euronen wirst ja noch aufbringen, erspart Ärger.

    Erfolg
    „Alles Gelingen hat sein Geheimnis, alles Mißlingen seine Gründe.“
    Joachim Kaiser (*1928), dt. Kritiker

  • ja das geld aufbringen ist kein problem, aber eigendlich sollte das geld heute auf dem konto sein und wenn nicht soll am mittwoch strom abgestellt werden. werd da morgen früh hin und versuchen es bar zu zahlen aber meine befürchtung ist das die sagen das es zu spät ist (vermieter ist nicht gerade nett).

  • der Vermieter darf dir den Strom weder sofort noch überhaupt sperren, schon garnicht wegen 20 Euro

    sonst drohe sofort eine einstweillige Verfügung und Anwalt an.

    In diesem unseren Land ist es sogar so, dass man den Strom nichtmal absperren darf, wenn der Mieter über Monate keine Nebenkosten zahlt.
    Aber pssst....


  • In diesem unseren Land ist es sogar so, dass man den Strom nichtmal absperren darf, wenn der Mieter über Monate keine Nebenkosten zahlt. Aber pssst....

    Oh mit dieser Aussage wäre ich mittlerweile etwas vorsichtiger. Es gibt inzwischen Urteile, dass die Einstellung von Versorgungsleistungen durch den Vermieter bei beendeten Mietverhältnissen (hierzu zählen auch fristlos gekündigte Mietverhältnisse) durchaus zulässig ist.

  • Es gibt inzwischen Urteile, dass die Einstellung von Versorgungsleistungen durch den Vermieter bei beendeten Mietverhältnissen (hierzu zählen auch fristlos gekündigte Mietverhältnisse) durchaus zulässig ist.


    Jaa, bspw. die Belieferung mit Warmwasser.