NK: Hausmeister doppelt so teuer, Glasreinigung

  • Hallo zusammen,

    ich wohne in Hamburg in einer größeren Wohnlanage, zu der mehrere Häuser mit je ca. 6-8 Parteien gehören. Letztes Jahr wurde die gesamte Anlage durch eine große Immobilien-GmbH gekauft und in diesem Zuge auch die Hausverwaltung durch einen externen Dienstleister (Firma Koelsch) ausgetauscht, welche Hausmeister, Treppenhausreinigung und auch Gartenarbeiten für den Gebäudekomplex durchführt.
    Laut Angabe des Vermieters fand die Vergabe an den neuen Dienstleister sogar im Rahmen einer Ausschreibung statt, und dieser Dienstleister soll der kostengünstigste gewesen sein. Die Preise seien an die marktüblichen Bedingungen angepasst worden.


    Nun haben wir die neue Nebenkostenabrechnung erhalten und staunten nicht schlecht:
    Die Hausmeisterkosten betrug im Vorjahr ca. 100€, nun jedoch 190€.
    Ähnlich verhält es sich mit der Hausreinigung, die im Vorjahr knapp 100€ kostete, nun jedoch 164€ zuzüglich "Glasreinigung" für geschlagene 53€. Dieser Posten ist lt. Auskunft des Vermieters der Treppenreinigung zuzuordnen und wurde separat ausgewiesen, um die Abrechnung "transparenter" zu machen :rolleyes:

    Ich habe nun erstmal formal Einspruch gegen die Abrechnung eingelegt.

    Meine Frage an euch ist, ob man hier eine rechtliche Handhabe hat.
    Auf der Seite Gebot der Wirtschaftlichkeit - Nebenkosten fand ich zum Thema "Wirtschaftlichkeit" etwas Interessantes.
    Die "Glasreinigung" ist nicht in unserem Mietvertrag aufgeführt.


    Noch eine Frage: Dürfen wir die Kosten, die wir nicht zahlen möchten, von der nächsten oder übernächsten Miete erstmal einbehalten? Da wir (trotz allem...) mit einem kleinen Guthaben aus der Abrechnung herausgehen, wurde uns dieser Betrag bereits ausgezahlt, aber trotzallem wollen wir natürlich z.B. die Kosten für die Glasreinigung nicht tragen.


    Ich bedanke mich ganz herzlich für eure Antworten! :)

  • Zitat

    aber trotzallem wollen wir natürlich z.B. die Kosten für die Glasreinigung nicht tragen.

    Und ich meine, dass diese Reinigung bezahlt werden muss, wenn sie ausgeführt wurde. Meines Wissens reinigen sich Glasflächen am Haus nicht von allein. Und wenn die Mieter keine Fenster in den allgemein zugänglichen Räumen putzen, dann muss das ein Unternehmen machen.

    Und das Argument, dass die Glasreinigung nicht im Mietvertrag vereinbart ist, wird auch nicht ziehen, denn diese Tätigkeit gehört nun mal zur Treppenhausreinigung.

  • Hallo,

    ok, das von Mainschwimmer genannte Argument sehe ich ein.

    Wie sieht es aber mit der VERDOPPELUNG der Kosten für Hausmeister und Reinigung aus - ich kann mir unmöglich vorstellen, dass diese Kosten korrekt umgelegt wurden und dass es zu einer solchen Erhöhung kommen kann.

    In der Anlage seht ihr die beiden Abrechnungen 2010 und 2011 im Vergleich.

  • Auszug aus der Betriebskostenverordnung
    9. die Kosten der Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung zu den Kosten der Gebäudereinigung gehören die
    Kosten für die Säuberung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteile,

    Das ist der maßgebliche Satzteil.

    wie Zugänge, Flure,Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen, Fahrkorb des Aufzugs.

    Während dieser Satzteil lediglich eine beispielhafte Aufzählung ist.

    Das die Fenster nicht aufgeführt sind und damit auch nicht berechnet werden dürften, ist eine falsche Betrachtungsweise der Regelung.

  • Hallo Georg,

    hier findest Du ausschliesslich "Hobbyhelfer", die kaum mehr Ahnung als jemand wie Du, welcher sich geschickterweise bevor er hier fragt, über Suchmaschinen informierte, haben.
    Ich kann Dir also (auch) nur empfehlen, den VM/die HV zu befragen, wie diese Diskrepanz unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes gem. § xxx BGB zu rechtfertigen ist.

  • Berny

    ach echt jetzt? Hobbyhelfer. Süss.

    Kann die Verwaltung die Ausschreibung der Aufträge nachweisen, also z.B. 3 ortsansässige Firmen im selben preislichen Rahmen kann eine solche Verteuerung trotzdem im Rahmen der Wirtschaftlichkeit liegen. Insbesondere wenn z.B. der Arbeitsumfang erhöht wurde, z.B. die Frequenz der Treppenhausreinigung erhöht wurde. Verdächtig wäre es, wenn eine "Unterfirma" die Arbeiten übernommen hätte, was bei unseriösen Unternehmen durchaus mal passieren kann. Daher Einsicht in die Abrechnungsunterlagen bei der Verwaltung nehmen und ggf. mal beim Mieterverein prüfen lassen. So aus der Ferne ist dies nicht zu beurteilen.