Hallo zusammen,
ich wohne in Hamburg in einer größeren Wohnlanage, zu der mehrere Häuser mit je ca. 6-8 Parteien gehören. Letztes Jahr wurde die gesamte Anlage durch eine große Immobilien-GmbH gekauft und in diesem Zuge auch die Hausverwaltung durch einen externen Dienstleister (Firma Koelsch) ausgetauscht, welche Hausmeister, Treppenhausreinigung und auch Gartenarbeiten für den Gebäudekomplex durchführt.
Laut Angabe des Vermieters fand die Vergabe an den neuen Dienstleister sogar im Rahmen einer Ausschreibung statt, und dieser Dienstleister soll der kostengünstigste gewesen sein. Die Preise seien an die marktüblichen Bedingungen angepasst worden.
Nun haben wir die neue Nebenkostenabrechnung erhalten und staunten nicht schlecht:
Die Hausmeisterkosten betrug im Vorjahr ca. 100€, nun jedoch 190€.
Ähnlich verhält es sich mit der Hausreinigung, die im Vorjahr knapp 100€ kostete, nun jedoch 164€ zuzüglich "Glasreinigung" für geschlagene 53€. Dieser Posten ist lt. Auskunft des Vermieters der Treppenreinigung zuzuordnen und wurde separat ausgewiesen, um die Abrechnung "transparenter" zu machen
Ich habe nun erstmal formal Einspruch gegen die Abrechnung eingelegt.
Meine Frage an euch ist, ob man hier eine rechtliche Handhabe hat.
Auf der Seite Gebot der Wirtschaftlichkeit - Nebenkosten fand ich zum Thema "Wirtschaftlichkeit" etwas Interessantes.
Die "Glasreinigung" ist nicht in unserem Mietvertrag aufgeführt.
Noch eine Frage: Dürfen wir die Kosten, die wir nicht zahlen möchten, von der nächsten oder übernächsten Miete erstmal einbehalten? Da wir (trotz allem...) mit einem kleinen Guthaben aus der Abrechnung herausgehen, wurde uns dieser Betrag bereits ausgezahlt, aber trotzallem wollen wir natürlich z.B. die Kosten für die Glasreinigung nicht tragen.
Ich bedanke mich ganz herzlich für eure Antworten!