Katzenhaltung trotz Vermietervorbehalt

  • Hallo,

    folgender Sachverhalt:

    Wir (Meine Frau und ich) sind mit einer Katze in eine Mietwohnung eingezogen. Diese wurde Vermieterseits (schriftlich) genehmigt und im Falle des Todes auf die KLausel im Mietvertrag verwiesen.

    (Tiere auch Haustiere [...] mit Ausnahme von z.b. Zier[...] sind verboten. Anderes muss im Einzelfall von den Parteien getroffen werden)

    Von Anfang an haben wir klar gemacht, dass wir danach auch wieder eine Katze haben wollen. Hierzu wurde uns Vermieterseits (mündl.) mitgeteilt "Wir haben selber Tiere und können den Wunsch, nach Ableben des Tieres ein neues Tier anzuschaffen verstehen! Wenn es soweit ist, sprechen wir da wieder drüber!"

    Nun hat die Katze leider nur noch 5 Monate gelebt und wir haben unsere Vermieter darüber informiert und auch mitgeteilt, dass wir uns eine neue Katze anschaffen wollen.

    Völlig überraschend wurde uns nun mitgeteilt, dass dies nicht gewünscht ist. Auf die Nachfrage was denn mit 4 Meerschweinchen wäre, wurde mitgeteilt, dass auch dies nicht gewünscht sei.

    Ein Sachgrund wurde nicht angebracht, vielmehr die Hypothese "Wenn mal jemand in das Mietshaus zieht (3 Parteien), der eine Allergie hat, könnte (!) es Probleme geben".

    Wir haben eine 75m² Wohnung mit Terrasse und Garten. Es sind keine Beschädigungen durch die Katze entstanden und die Nachbarn fühlen sich durch eine neue Katze nicht gestört.

    Wir sind bereit (Rechtsschutzversicherung sei Dank) die Katze einzuklagen. Wie seht ihr das?

  • Hallo flolue,

    "Diese wurde Vermieterseits (schriftlich) genehmigt und im Falle des Todes auf die KLausel im Mietvertrag verwiesen.
    (Tiere auch Haustiere [...] mit Ausnahme von z.b. Zier[...] sind verboten. Anderes muss im Einzelfall von den Parteien getroffen werden)"
    Halte ich für klar und deutlich.

    "Von Anfang an haben wir klar gemacht, dass ..."
    Klar machen bedeutet garnichts. Was zählt, sind schriftliche von beiden Seiten unterschriebene Vereinbarungen. Die kann jeder Richter nachlesen...:o

    "Nun hat die Katze leider nur noch 5 Monate gelebt und wir haben unsere Vermieter darüber informiert und auch mitgeteilt, dass wir uns eine neue Katze anschaffen wollen.
    Völlig überraschend wurde uns nun mitgeteilt, dass dies nicht gewünscht ist."
    Der VM hat von seinem Recht legal Gebrauch gemacht.

    "Auf die Nachfrage was denn mit 4 Meerschweinchen..."
    Sind wegen ihrer Grösse kein Thema bzgl. Haustierhaltung.

    "Wir sind bereit (Rechtsschutzversicherung sei Dank) die Katze einzuklagen. Wie seht ihr das?"
    Bevor Ihr Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen wollt, solltet Ihr Euch ein Deckungszusage einholen.

  • Halle Berny und vielen Dank für die prombte Antwort!

    Wie uns mitgeteilt wurde ist es ja so, dass Richter durchaus abwägen und Einzelfallentscheidungen treffen.

    Wir stützen unsere Argumentation darauf, dass bereits ein Tier ohne Probleme gehalten wurde, die weitere Haltung (konkludent) mündlich zugesagt wurde und wir uns darauf verlassen haben und nur auf Grund dieser Aussage den Mietvertrag unterzeichnet haben. Ebenso darauf, dass keine Nachbarn sich gestört fühlen und wir auf Grund der äußeren Umstände (große Wohnung, Garten, Erdgeschoss) technisch dazu in der Lage sind das Tier zu halten.

    Weiterhin auf das Urteil LG Wuppertal:
    [...] wenn von dem Tier keinerlei Beeinträchtigung des Vermieters oder anderer Mieter ausgeht. Auch bei unterlassener Einholung der Genehmigung muss das Tier nicht abgeschafft werden, wenn der Vermieter zur Erteilung der Genehmigung verpflichtet ist.

    AG Hamburg:

    [...] sondern darf dem Mieter nur mit triftigem GRund etwas versagen, das diesem das Leben in der Wohnung erheblich angenehmer gestalten könnte. Einen solchen Grund kann das Gericht nicht erkennen.

    LG Hamburg:

    Selbst gegen eine ohne seine Zustimmung angeschaffte Katze kann der VM nichts einwirken, wenn er keine ernsthafte Belästigung oder Mitmieter glaubhaft nachweisen kann. Besteht er in einem solchen Fall auf Abschaffung, missbraucht er sein Vorbehaltsrecht.


    Meinung?

  • Natürlich, aber da du ja mehr Erfahrung (4000 Posts) in Rechtsfragen bzgl. Haustierhaltung und Mietfragen generell hast, dachte ich, dass du eine Tendenz der deutschen Gerichtsbarkeit kennst?!

    Beste Grüße

  • Natürlich, aber da du ja mehr Erfahrung (4000 Posts) in ... Mietfragen generell hast,


    Und ausserdem Mieter+Vermieter...
    Besonders Katzen sind immer wieder Diskussions- und Streitobjekte.

  • Zitat

    Wie uns mitgeteilt wurde ist es ja so, dass Richter durchaus abwägen und Einzelfallentscheidungen treffen.

    Und so lange diese nicht in Karlsruhe getroffen wurden sind und bleiben es genau auf den Einzelfall bezogene Entscheidungen eines Richters der an diesem Tag gerade gute Laune Hatte oder besonders katzenlieb ist:cool:

    Daran kann auch der versierte Berny mit seinen vielen Posts nichts ändern.

    Für den BGH sind Katzen und Hunde keine Kleintiere und sind folglich Genehmigungspflichtig.

  • Die Problematik ist hier, dass Sie keine schriftliche Erklärung haben.
    Für Sie würde sprechen, dass die Katze ja genehmigt war und von mehreren Jahren Lebensdauer auszugehen gewesen wäre.

    Kannte der Vermieter die Katze überhaupt? Ich hätte einfach eine neue geholt und Katze ist Katze. Warum fragen Sie überhaupt nochmal nach.
    Den Ärger hätten Sie sich denke ich sparen können.

    Grundsätzlich ist der Vermieter hier leider im Recht, es gilt was schriftlich vereinbart wurde, mündliche Zusagen sind schwer beweisbar, auch wenn es mir unverständlich ist nach 5 Monaten die Meinung zu ändern.

    Und wie das Gericht entscheidet steht in den Sternen.

  • Zitat

    (Tiere auch Haustiere [...] mit Ausnahme von z.b. Zier[...] sind verboten

    Ich würde hier einen anderen Ansatz verfolgen, denn ein generelles 'Haustierverbot' ist in Mietverträgen nicht zulässig (BGH VIII ZR 10/92, WM 93, 109).

  • Gruwo

    Die Ausnahme bezieht sich auf Kleintiere und ist imho deswegen rechtens.
    Da müsste man schon den ganzen Paragraphen sehen.
    Warum ausgerechnet immer an den wichtigen Stellen "gespart" wird.
    Nervig immer die Infos aus der Nase ziehen zu müssen.

  • @ Vermieter

    Aber genau darum geht es hier doch auch. Sollte die Klausel

    Zitat

    (Tiere auch Haustiere [...] mit Ausnahme von z.b. Zier[...] sind verboten. Anderes muss im Einzelfall von den Parteien getroffen werden)

    tatsächlich so im Mietvertrag stehen, dann beinhaltet das Verbot hier auch Kleintiere und wäre demzufolge gemäß der Entscheidung des BGH so nicht zulässig.

  • [...] [...]

    ohne den Teil zu kennen würde ich mich damit nicht aus dem Fenster lehnen.

    Schon möglich aber nicht sicher. Ist sowieso eine seltsame Formulierung. Ob dass wirklich so im MV steht bezweifele ich fast.

  • @ Vermieter

    Aber genau darum geht es hier doch auch. Sollte die Klausel


    tatsächlich so im Mietvertrag stehen, dann beinhaltet das Verbot hier auch Kleintiere und wäre demzufolge gemäß der Entscheidung des BGH so nicht zulässig.

    @ gruwo
    die o.g. Klausel ist nur dann unwirksam, wenn jegliche Tierhaltung ausgeschlossen ist.Da hier Kleintiere ausgenommen sind, ist die Klausel rechtlich o.k.
    Der Vermieter hat ausserdem von seinem Erlaubnisvorbehalt gebrauch gemacht und bei Tierwechsel eine erneute Erlaubnis verlangt.
    Rechtlich eindeutig und absolut wasserdicht

  • Das Thema Individualvereinbarungen...

    Seinerzeit hatte ich mit einem neuen Mieter vereinbart, dass sein Kater G**** (damals 19J.) genehmigt sei, sonst jedoch keine Katze.
    Das war also kein Problem, und G**** ist inzwischen in den ewigen Jagdgründen.

  • @ Berny

    So ist das ja auch in Ordnung. Nur ein generell ausgesprochenes Verbot der Haustierhaltung ist nicht zulässig.

    @ Beluga66

    Zitat

    die o.g. Klausel ist nur dann unwirksam, wenn jegliche Tierhaltung ausgeschlossen ist.Da hier Kleintiere ausgenommen sind, ist die Klausel rechtlich o.k.

    Hmm und genau die Ausnahme der Kleintiere bezweifel ich an der Vereinbarung. Aber solange uns der Teilnehmer nicht den kompletten Wortlaut korrekt postet, sollten wir uns jetzt nicht die Köpfe einschlagen.

  • Es sind Mietvertraglich Tiere, auch Haustiere mit Ausnahme von nicht störenden Kleintieren z.B. (!, nicht abschließend) Zierfische, Ziervögel verboten.

    Durch den Zusatz "z.B." hat sich mein Vermieter dahingehend schon rechtlich abgesichert und nicht generell verboten.


    Ich denke auch, dass es auf eine (zu unseren Gunsten fallende) Einzelfallentscheidung hinauslaufen wird.

    Die Sachargumentation die vor Gericht in meiner Kommune regelmäßig geführt wird beinhaltet eine Güterabwägung Vermieter / Mieter.

    Da es jedoch keine Sachgründe gegen die Tierhaltung (Außernatürlich die allgemeinen: Katzen können Schäden verursachen) gibt denke ich da eher positiv.


    Beste Grüße

  • Es sind Mietvertraglich Tiere, auch Haustiere mit Ausnahme von nicht störenden Kleintieren z.B. (!, nicht abschließend) Zierfische, Ziervögel verboten.
    Katzen gelten nicht als Kleintiere

    Durch den Zusatz "z.B." hat sich mein Vermieter dahingehend schon rechtlich abgesichert und nicht generell verboten.
    Das darf er ja auch nicht,die Klausel wäre sonst gänzlich unwirksam

    Da es jedoch keine Sachgründe gegen die Tierhaltung (Außernatürlich die allgemeinen: Katzen können Schäden verursachen) gibt denke ich da eher positiv.
    Es hält Sie keiner auf, vor Gericht zu gehen,ich allerdings sehe die Sache nicht so eindeutig wie Sie.Den Sachgrund braucht es auch nicht, es gibt ja ein Vertragsverhältnis mit den entsprechenden Vereinbarungen.

    Einmal editiert, zuletzt von Beluga66 (29. Oktober 2012 um 13:23)

  • Hallo berny,
    nein, wir hauen uns nicht ;o)
    Der gesamte Text im VD des MV lautet gewöhnlich:
    die Haltung von Kleintieren (Ziervögel, Zierfische, Hamster etc.) sind von dieser Verbotsvorschrift nicht erfasst, sodass der Mieter auf solche Kleintiere ausweichen darf.
    Diese Regelung hat das Landgericht Karlsruhe, Az.: 9 S 186/00
    als wirksam befunden.Auch hierbei ging es um einen Streitfall in Sachen Katzenhaltung

  • So, neues im Katzenfall:

    Wir haben eine Deckungszusage der Versicherung.

    2 Anwälte der hiesigen Kommune haben uns gute Erfolgsaussichten am Gericht bestätigt, da dieses (so die Anwälte) "sehr Mieterfreundlich" ist.


    Beste Grüße

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