Hallo,
folgender Sachverhalt:
Wir (Meine Frau und ich) sind mit einer Katze in eine Mietwohnung eingezogen. Diese wurde Vermieterseits (schriftlich) genehmigt und im Falle des Todes auf die KLausel im Mietvertrag verwiesen.
(Tiere auch Haustiere [...] mit Ausnahme von z.b. Zier[...] sind verboten. Anderes muss im Einzelfall von den Parteien getroffen werden)
Von Anfang an haben wir klar gemacht, dass wir danach auch wieder eine Katze haben wollen. Hierzu wurde uns Vermieterseits (mündl.) mitgeteilt "Wir haben selber Tiere und können den Wunsch, nach Ableben des Tieres ein neues Tier anzuschaffen verstehen! Wenn es soweit ist, sprechen wir da wieder drüber!"
Nun hat die Katze leider nur noch 5 Monate gelebt und wir haben unsere Vermieter darüber informiert und auch mitgeteilt, dass wir uns eine neue Katze anschaffen wollen.
Völlig überraschend wurde uns nun mitgeteilt, dass dies nicht gewünscht ist. Auf die Nachfrage was denn mit 4 Meerschweinchen wäre, wurde mitgeteilt, dass auch dies nicht gewünscht sei.
Ein Sachgrund wurde nicht angebracht, vielmehr die Hypothese "Wenn mal jemand in das Mietshaus zieht (3 Parteien), der eine Allergie hat, könnte (!) es Probleme geben".
Wir haben eine 75m² Wohnung mit Terrasse und Garten. Es sind keine Beschädigungen durch die Katze entstanden und die Nachbarn fühlen sich durch eine neue Katze nicht gestört.
Wir sind bereit (Rechtsschutzversicherung sei Dank) die Katze einzuklagen. Wie seht ihr das?