Wasserschaden

  • Hallo liebe Gemeinde,

    bei uns ist im Haus ein Wasserschaden aufgetreten. Wir haben noch eine alte Kläranlage am Haus und diese ist defekt. Nun kam es wieder zu einem Rückstau und die Waschmaschine war am abpumpen.
    Laminat und Tapeten sind hinüber, leider ist auch Wasser zum Nachbarn gelaufen. Der Zustand ist seit Jahren bekannt und nun wird die Anlage erst ersetzt. Die Vermieter sagen das meine Hausrat zuständig ist und damit nichts zu tun haben. Obwohl diese mir auch bestätigt haben das die Anlage defekt ist.
    Den Laminat habe ich selber verlegt, da die Fliesen da drunter brüchig sind und teilweise fehlen.
    Leider wird da nichts dran gemacht.

    Wer muss den Schaden nun tragen ?

    Vielen Dank für Eure Mühe

    Gruß

    Steff29

    Einmal editiert, zuletzt von steff29 (30. Oktober 2012 um 15:06)

  • Hallo steff29,

    "Wir haben noch eine alte Kläranlage am Haus und diese ist defekt.
    Der Zustand ist seit Jahren bekannt
    Obwohl diese mir auch bestätigt haben das die Anlage defekt ist."
    Nachweislich?

    "Die Vermieter sagen das meine Hausrat zuständig ist und damit nichts zu tun haben."
    Zweimal falsch: 1. Deine Hausrat ersetzt bedingungsgemäss Leitungswasserschäden, also bis zum Einlassventil von Wama bzw. Geschirrspüler.
    2. Natürlich haben sie damit zu tun, denn offensichtlich ist durch VM-Nichtstun der Schaden an Haus und Wohnung entstanden. Lt. § 535 BGB sind sie verpflichtet, die Mietsache i.O. zu halten.

    "Wer muss den Schaden nun tragen ?"
    M.E. der VM.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (30. Oktober 2012 um 15:12)

  • Erstmal danke für die schnelle Antwort.

    Also kann ich Schadenersatz vom Vermieter verlangen, bzw. die Kosten für den neuen Boden.
    Wie setze ich das nun am besten durch ?
    Da ich ja schon eine Antwort erhalten, wo drin steht das deren Versicherung nicht zahlt.

    Summe in Höhe des Betrags einbehalten mit Begründungsschreiben und Quittung?


    Nun wird ja schon gedroht mit steigenden Nebenkosten für die neue Anlage. Das wird noch was ... :(

  • "Also kann ich Schadenersatz vom Vermieter verlangen, bzw. die Kosten für den neuen Boden."
    Ich meine Ja.

    "Wie setze ich das nun am besten durch ?"
    Wenn Du mit einfachen Mittel nicht zurechtkommst, sollteste Dich an einen Rechtsanwalt wenden, denn Rechtsberaten kann/darf nur er/sie.

    "Da ich ja schon eine Antwort erhalten, wo drin steht das deren Versicherung nicht zahlt."
    Bitte exakter: Wer hat wem was gesagt oder geschrieben?

    "Summe in Höhe des Betrags einbehalten mit Begründungsschreiben und Quittung?"
    Dein RA wird Dich beraten.

    "Nun wird ja schon gedroht mit steigenden Nebenkosten für die neue Anlage."
    ... welches bei der nächsten Nebenkostenabrechnung zu belegen wäre...

  • Ich habe die angeschrieben mit bitte um Schadensregulierung.
    Dies habe ich begründet mit der defekten Kläranlage.
    Das dadurch der Schaden entstanden ist, geben die im Antwortschreiben zu.
    Trotzdem zahlt angeblich die Versicherung nicht!

    Ich habe noch nicht mal ein Dank etc. erhalten, dass ich die Kläranlage bzw. das Rohr freigelegt habe. Die Vermieter waren nämlich im Urlaub und nicht zu erreichen. Das ist eigentlich auch nicht mein Zuständigkeitsbereich.

    Einfach nur traurig :(

  • steff29

    "... defekten Kläranlage. Das dadurch der Schaden entstanden ist, geben die im Antwortschreiben zu."
    Wichtig für Dich.

    Ob die VM versichert sind, ist im Prinzip uninteressant. Ihr habt einen Mietvertrag mit dem VM, nicht mit deren Versicherung.

    "Ich habe noch nicht mal ein Dank etc. erhalten, dass ich die Kläranlage bzw. das Rohr freigelegt habe."
    Sie werden sich nach einem verlorenen Prozess "bedanken"...
    Also, wie ich schon vorschlug: Ab zum Anwalt!

  • Vielen Dank für die Hilfe und Bemühungen.

    Ich werde hier wieder berichten, sobald sich was ergeben hat.

    Nun hab ich doch wieder ein wenig Hoffnung.

    Schönen Tag noch :D

  • steff29:

    "Vielen Dank für die Hilfe und Bemühungen."
    Gerne.

    "Ich werde hier wieder berichten, sobald sich was ergeben hat."
    Wir bitten darum, denn daraus können ja alle Interessierte nur lernen...

    "Nun hab ich doch wieder ein wenig Hoffnung.
    Schönen Tag noch :D"
    Danke, ebenso.:D

    PS: Ich würde einen RA aber erst aufsuchen, wenn eine schriftliche Forderung von Dir mit Terminsetzung erfolglos bleibt.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (30. Oktober 2012 um 16:13)

  • Hallo,

    der Vermieter wird ja wohl eine Gebäudeversicherung und eine Haus-und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung haben.
    Das setz ich mal voraus.

    In der Gebäudeversicherung ist versichert:
    Feuer-, Leitungswasser- und Sturm-/Hagelschäden.
    Leitungswasser trifft hier nicht zu, ist ja auch kein Rohrbruch, sondern ein Defekt an der Anlage.
    (in der eigenen Hausrat sind auch nur Leitungswasserschäden / Rohrbruch versichert!)

    Er soll den Schaden mal seiner Haftpflichtversicherung melden, zumal er von dem Defekt wußte und keine Abhilfe geschaffen hat,
    so das es dann zu dem Schaden in Eurer Wohnung gekommen ist.

    Wichtig ist in jedem Fall, den Schaden -und alle Informationen / Abreden- genau zu dokumentieren.