Hallo,
wir haben eine Wohnung in der oberen Etage eines 1-Familien Hauses gemietet. Unsere Vermieter wohnen direkt unter uns. Von unserer Wohnung ist der einzige Zugang zum Dachboden, auf dem auf der einen hälfte unsere Sachen lagern und auf der anderen die der Vermieterin.
Wir haben schon desöfteren den Verdacht gehabt das unsere Vermieterin einen Anlass sucht in unsere Wohnung zu gelangen. Vor einigen Monaten wollte sie irgendwelche Gläser herunter holen (haben wir Ihr gewährt). Jetzt hat Sie schon mehrmals gesagt, das Sie unbedingt auf den Dachboden müsste um sich Fliesen von oben runter zu holen um ersatz zu besorgen (als Reserve). Da ich und meine Frau berufstätig sind hab ich ihr zunächst vorgeschlagen die Fliesen für sie nach unten zu bringen, dann müssten wir keinen Termin ausmachen. Sie wollte unbedingt auf den Dachboden und forderte einen Termin. Ich gab ihr 2 Termine zur Auswahl. Keiner von beiden passte Ihr, und nebenbei erwähnte Sie das Sie dann auch noch fegen müsste auf dem Dachboden. Dann hat es uns gerreicht. Sie meinte dann auch noch, das Sie mindestens 2 mal im Jahr auf den Dachboden müsste, und das bei den vorherigen Mietern auch immer geklappt hat. Da nicht besonders viel auf dem Boden von ihr liegt und unten ein kompletter Kelleraum lehr ist (hat der vormieter benutzt, wir haben den nicht mitgemietet) habe ich Ihr nahe gelegt die Sachen in Ihrem Keller unterzubringen und nicht mehr auf dem Boden zu lagern. "Die sachen liegen da gut, und die brauche ich nicht offt!" das war Ihre Aussage.
Wir haben natürlich keine Lust immer wieder unsere Vermieterin durch unsere Wohnung auf den Dachboden zu lassen, da man ja auch mal seine Ruhe haben möchte, und uns bereits die nerven raubt.
Im Mietvertrag steht zur Dachbodenbenutzung folgendes:
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1. vermietet: 1. Obergeschoss/Dachgeschoss (Geschoss Mitte/rechts/links)
bestehend aus 3 Zimmern, Küche, Flur, Bad, WC,____Keller, ____Boden, _____ Garten.
30. Sonstige vereinbahrungen:
2. Der Mieter ist berechtigt, soweit vorhanden, Waschküche und Trockenboden sowie folgende Einrichtungen:
ein Fahrradraum im Erdgeschoss sowie der Dachboden des Wohnhauses nach Maßgabe der Hausordnung oder der besonderen Benutzungsordnung mitzubenutzen.
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In der Hausordnung steht nichts über die Benutzung des Dachbodens.
Wie sollten wir uns verhalten? Hat unsere Vermieter ein recht auf den Dachboden zu gehen? Darf ich verlangen das dieser seine Gegenstände vom Dachboden entfernt?
Danke schonmal im Vorfeld für die Antworten