Darf der Vermieter durch die Wohnung auf den Dachboden? Wichtig! ;-)

  • Hallo,
    wir haben eine Wohnung in der oberen Etage eines 1-Familien Hauses gemietet. Unsere Vermieter wohnen direkt unter uns. Von unserer Wohnung ist der einzige Zugang zum Dachboden, auf dem auf der einen hälfte unsere Sachen lagern und auf der anderen die der Vermieterin.

    Wir haben schon desöfteren den Verdacht gehabt das unsere Vermieterin einen Anlass sucht in unsere Wohnung zu gelangen. Vor einigen Monaten wollte sie irgendwelche Gläser herunter holen (haben wir Ihr gewährt). Jetzt hat Sie schon mehrmals gesagt, das Sie unbedingt auf den Dachboden müsste um sich Fliesen von oben runter zu holen um ersatz zu besorgen (als Reserve). Da ich und meine Frau berufstätig sind hab ich ihr zunächst vorgeschlagen die Fliesen für sie nach unten zu bringen, dann müssten wir keinen Termin ausmachen. Sie wollte unbedingt auf den Dachboden und forderte einen Termin. Ich gab ihr 2 Termine zur Auswahl. Keiner von beiden passte Ihr, und nebenbei erwähnte Sie das Sie dann auch noch fegen müsste auf dem Dachboden. Dann hat es uns gerreicht. Sie meinte dann auch noch, das Sie mindestens 2 mal im Jahr auf den Dachboden müsste, und das bei den vorherigen Mietern auch immer geklappt hat. Da nicht besonders viel auf dem Boden von ihr liegt und unten ein kompletter Kelleraum lehr ist (hat der vormieter benutzt, wir haben den nicht mitgemietet) habe ich Ihr nahe gelegt die Sachen in Ihrem Keller unterzubringen und nicht mehr auf dem Boden zu lagern. "Die sachen liegen da gut, und die brauche ich nicht offt!" das war Ihre Aussage.

    Wir haben natürlich keine Lust immer wieder unsere Vermieterin durch unsere Wohnung auf den Dachboden zu lassen, da man ja auch mal seine Ruhe haben möchte, und uns bereits die nerven raubt.

    Im Mietvertrag steht zur Dachbodenbenutzung folgendes:
    --------------------------------------------------------

    1. vermietet: 1. Obergeschoss/Dachgeschoss (Geschoss Mitte/rechts/links)

    bestehend aus 3 Zimmern, Küche, Flur, Bad, WC,____Keller, ____Boden, _____ Garten.

    30. Sonstige vereinbahrungen:

    2. Der Mieter ist berechtigt, soweit vorhanden, Waschküche und Trockenboden sowie folgende Einrichtungen:

    ein Fahrradraum im Erdgeschoss sowie der Dachboden des Wohnhauses nach Maßgabe der Hausordnung oder der besonderen Benutzungsordnung mitzubenutzen.
    ----------------------------------------------------------
    In der Hausordnung steht nichts über die Benutzung des Dachbodens.

    Wie sollten wir uns verhalten? Hat unsere Vermieter ein recht auf den Dachboden zu gehen? Darf ich verlangen das dieser seine Gegenstände vom Dachboden entfernt?

    Danke schonmal im Vorfeld für die Antworten ;)

  • Hallo royalaces24,

    "Im Mietvertrag steht zur Dachbodenbenutzung folgendes:
    1. vermietet: 1. Obergeschoss/Dachgeschoss (Geschoss Mitte/rechts/links)"
    Also ist das DG an Euch mitvermietet?[/QUOTE]

  • Hallo,
    uns wurde gesagt das wir den boden mitbenutzen dürfen, frage ist halt ob der vermieter immer durch die wohnung auf den dachboden durchgelassen werden muss.

    wir haben die obere etage angemietet von der man auch nur auf den unausgebauten dachboden durch eine bodenluke gelangt.

  • "uns wurde gesagt das wir den boden mitbenutzen dürfen,"
    Wurde gesagt...:rolleyes:

    "ob der vermieter immer durch die wohnung auf den dachboden durchgelassen werden muss."
    Nein, m.E. ausschliesslich in Notfällen, bestenfalls 1x im Jahr zur Besichtigung/Inspektion, bspw. auch zur Dachkontrolle nach Sturm o. dgl.

    Wenn im Mietvertrag steht:
    "1. vermietet: 1. Obergeschoss/Dachgeschoss ...", und nichts ist markiert oder durchgestrichen, dann habt Ihr auch das (ganze) DG mitgemietet, nach meinem Verständnis.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (3. November 2012 um 15:19)

  • Zitat

    und wie verhält es sich mit den sachen des vermieters? kann ich darauf bestehen das er diese entfernt?

    Nur wenn der Dachboden mitgemietet wurde. Und scheint ja nicht der Fall zu sein.

    Darum schließe ich Bernys Meinung an:

    Zitat

    Ich würde nicht "am Rad drehen".

  • Zitat

    also wenn der dachboden nicht laut mietvertrag gemietet wurde, dann dürfte der vermieter jederzeit durch unsere wohnung auf den dachboden?

    Natürlich nicht jeder Zeit und so er will. Dazu muß er sich schon anmelden. 24 Stunden vorher ist das Minimum.

    Mal davon abgesehen, wie will er denn in Eure Wohnung kommen? Oder hat er etwa einen Schlüssel?

    Wenn ja, schnellstens den Schließzylinder austauschen.