Miet nebenkosten abrechnung 50/50 und Kamin Ofen

  • Hallo
    Heute Haben wir unsere Jahresabrechnung beckommen und sind alle durch den wind^^
    wie haben letzten winter in unserer Mietwohnung einen Schweden ofen eingebaut, dies natürlich mit erlaubniss des vermieters^^
    unsere abrechnung basiert auf den 50% Grundkosten und 50% Verbrauchs kosten

    die grundkosten belaufen sich für uns auf 549,75
    und die verbrauchskosten auf NUR 8 EU
    und alle anderen 5 mieter beckommen dieses jahr erstmalig seid jahren Geld zurück, das ist ja dann meine eingesparte energie oder?

    ach noch was im mietvertrag steht 96 qm aber in der abrechnung ist immer von 114 die rede, ich denke das ist mein keller raum, da dieser einen alten heizkörper drinnen hat, der die ablese firma auch ablesen wollte

    komm ich irgend wie rechtens von den grundkosten runter?
    denn energie sparen bringt mir hier ha sonnst garnichts da ich holz kosten von 300 eu habe da ich die ganze wohnung damit heizen kann

    ich danke euch
    hier nen bild der abrechnung

    http://i48.tinypic.com/35laiv9.jpg

    3 Mal editiert, zuletzt von Xodl (4. November 2012 um 14:14)

  • ja und komm ich dann so einfach durch also das ich nun 30/ 70 haben will, und die 2 jahre will ich nachgezahlt haben? da es ja nicht rechtens ist was er macht?

  • Zitat

    und die 2 jahre will ich nachgezahlt haben?

    Und ich will nen Ferrari!

    Wer zu spät kommt, oder sein Recht verpennt, den bestraft die Betriebskostenabrechnung. Für 2011 kannst du eine Änderung der Abrechnung auf 30/70 verlangen. Für die Zeiten davor ist der Drops gelutscht.

  • Und ich will nen Ferrari!

    Wer zu spät kommt, oder sein Recht verpennt, den bestraft die Betriebskostenabrechnung. Für 2011 kannst du eine Änderung der Abrechnung auf 30/70 verlangen. Für die Zeiten davor ist der Drops gelutscht.


    also ich rufe ihn an, und sage die abrechnung ist falsch, diese muss rechtlich auf 30 /70 stehen und er muss mich auszahlen? wie auch den anderen mietern?

    ist das so wasser dicht für mich?

    danke euch

  • Zitat

    diese muss rechtlich auf 30 /70 stehen und er muss mich auszahlen? wie auch den anderen mietern?

    Du hast nicht richtig verstanden. Bei der neuen Abrechnung mit 30/70 werden nur die Mieter belohnt, die wenig verbraucht haben. Die Gesamtsumme wird nicht kleiner, nur eben anders aufgeteilt.

    Und ob das wasser dicht ist, weiß ich nicht, bei mir ist es nass.:)

  • Du hast nicht richtig verstanden. Bei der neuen Abrechnung mit 30/70 werden nur die Mieter belohnt, die wenig verbraucht haben. Die Gesamtsumme wird nicht kleiner, nur eben anders aufgeteilt.

    Und ob das wasser dicht ist, weiß ich nicht, bei mir ist es nass.:)

    hmm habe ich es ned verdient? mit 8 euro heizkosten?^^

    also wenn 30/70 Pflicht ist, dann habe ich ha gespart mehr will ich garned,, meine nur ned das er kommt nene 50/50 ist das einzig richtige

    ich sehe es nur nicht ein bei den 50/50 557 eu zu zahlen wenn ich dann nur 8 eu verbraucht habe

    2 Mal editiert, zuletzt von Xodl (4. November 2012 um 15:47)


  • komm ich irgend wie rechtens von den grundkosten runter?


    Wenn die Abrechnung nicht den Vorgaben der neuen Heizkostenverordnung entspricht würde der Grundkostenanteil von 50% auf 30% sinken. Dieser Anteil bleibt dann aber sicher bei Ihnen hängen.
    Grundkosten würden nur dann nicht entstehen, wenn Sie von der zentralen Wärmeversorgung vollständig abgekoppelt wären (theoretisch); geht wohl eher nicht.
    Die "Arsch"geige haben Sie damit weiterhin am Hals.
    Richtig dumm gelaufen. Sowas rechnet man sich doch vorher durch.

    Also spitzen Sie nochmal Ihren Stift, erstellen Sie eine Kalkulation und werden anhand der diesjährigen Abrechnung zu den richtigen Erkenntnissen gelangen.
    Ein Kellerraum mit eingebauter Heizung zählt bei der Berechnung der Heizkosten mit. Die Angabe der Wohnfläche im Mietvertrag hat darauf keinen Einfluß, da Nebenräume nicht zur Wohnfläche zählen.

    Eine Minderung der diesjährigen Abrechnung sehe ich auch nur in einer möglichen Änderung des proztentualen Abrechnungsmodus.

    Das würde Ihnen ca. 200 € Rückzahlung bringen. Also ziehen Sie das durch. Es würde sich lohnen.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (4. November 2012 um 15:58)

  • Wenn die Abrechnung nicht den Vorgaben der neuen Heizkostenverordnung entspricht würde der Grundkostenanteil von 50% auf 30% sinken. Dieser Anteil bleibt dann aber sicher bei Ihnen hängen.
    Grundkosten würden nur dann nicht entstehen, wenn Sie von der zentralen Wärmeversorgung vollständig abgekoppelt wären (theoretisch); geht wohl eher nicht.
    Die "Arsch"geige haben Sie damit weiterhin am Hals.
    Richtig dumm gelaufen. Sowas rechnet man sich doch vorher durch.

    Also spitzen Sie nochmal Ihren Stift, erstellen Sie eine Kalkulation und werden anhand der diesjährigen Abrechnung zu den richtigen Erkenntnissen gelangen.
    Ein Kellerraum mit eingebauter Heizung zählt bei der Berechnung der Heizkosten mit. Die Angabe der Wohnfläche im Mietvertrag hat darauf keinen Einfluß, da Nebenräume nicht zur Wohnfläche zählen.

    Eine Minderung der diesjährigen Abrechnung sehe ich auch nur in einer möglichen Änderung des proztentualen Abrechnungsmodus.

    50% sind 549,75 +8 eu verbrauch
    30% sind 276 +8 eu verbrauch
    ist schon ein gewaltiger unterschied

    also ist das nun rechtens mit seiner 50/50 abrechnung, oder muss diese 30/70 sein was für mich dann eine genugtuhung ist und ich dann auch ruhe geben würde^^

    danke euch

  • Sie müssen erstmal der Rechnung widersprechen mit Verweis auf die gültige Heizkostenverordnung. Die Rechnung müsste dann für alle Nutzer im Haus geändert werden.

  • 50% sind 549,75 +8 eu verbrauch
    30% sind 276 +8 eu verbrauch
    ist schon ein gewaltiger unterschied
    also ist das nun rechtens mit seiner 50/50 abrechnung, oder muss diese 30/70 sein was für mich dann eine genugtuhung ist


    Preise und Genugtuung spielen überhaupt keine Rollen.
    Hier interessiert ausschliesslich, ob die HK_Berechnung den gesetzlichen Vorgaben entspricht - oder nicht.
    Und das dürfte inzwischen klar wie Klossbrühe sein.

  • Kolinum:

    "Sie müssen erstmal der Rechnung widersprechen mit Verweis auf die gültige Heizkostenverordnung."
    Richtig, ganau so.

    "Die Rechnung müsste dann für alle Nutzer im Haus geändert werden."
    Das erwähnte der Fragesteller auch schon, meine ich gelesen zu haben. Das geht ihn jedoch garnichts an und sollte in seinem Widerspruch m.M. auch nicht erwähnt werden / kein Thema sein.

  • Kolinum:

    "Sie müssen erstmal der Rechnung widersprechen mit Verweis auf die gültige Heizkostenverordnung."
    Richtig, ganau so.

    "Die Rechnung müsste dann für alle Nutzer im Haus geändert werden."
    Das erwähnte der Fragesteller auch schon, meine ich gelesen zu haben. Das geht ihn jedoch garnichts an und sollte in seinem Widerspruch m.M. auch nicht erwähnt werden / kein Thema sein.


    also wieder spreche ich ganz alleine meine falsche abrechnung und binn froh wenn meine berichtigt wird egal was mit anderen ist^^ so erlese ich das nun

    richtig?^^

  • also wieder spreche ich ganz alleine meine falsche abrechnung und binn froh wenn meine berichtigt wird egal was mit anderen ist^^ so erlese ich das nun
    richtig?^^


    Richtig. Nochmal zum Mitdenken:
    Dich geht nur Deine Abrechnung und Dein Mietverhältnis etwas an.

  • also mal heute abend nen Brief aufsetzten welche frist kann ich ihm da geben?


    Frist geben geht schon in Richtung unerlaubter Rechtsberatung.
    Ich würde lediglich der HK_Abr mit Verweis auf den § widersprechen und die schriftliche Reaktion abwarten.

  • Ich habe jetzt mal nachgerechnet (und das gehört vorerst nicht in den Brief an den Vermieter), wie es m.E. korrekt aussähe:

    Heizkosten 341,05€ anstatt 557,75€, also 216,70€ zuviel berechnet.. Begründung: Falsche Kostenschlüssel (50/50 anstatt 30/70).

    Kaltwasser-/Abwasserkosten 252,70€ anstatt 325,37€, also 72,67€ zuviel berechnet.. Begründung: Falsche Kostenschlüssel. Das Haus hat angeblich 11,0m²(!) Nutzfläche, die Wohnung 3,0m²(!) anstelle 538,2m² zu 114,4m².