Mieterhöhung - Spanne der Vergleichsmiete

  • Hallo,

    laut Münchner Mietspiegel liegt bei uns die untere maximale Spanne bei 8,55 €/m2 und die obere maximale Spanne bei 10,93 €. Die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete beträgt 9,78 €.
    Der Vermieter fordert von uns neu nun 10,50 €/m2.

    Die 10,50 € setzen sich wie folgt zusammen:
    10,05 € Grundmiete, dazu kamen 44 Cent für eine gut ausgestattete Küche, also 10,49 €. Wir haben ihn dann darauf hingewiesen, das wir unsere eigene Küche mitbringen mussten.
    Daraufhin hat er es neu berechnet, also die Küche wieder abgezogen und nochmal 27 Cent abgezogen, weil wir keine Videogegensprechanlage habe. Daraus resultieren die 9,78 € Vergleichsmiete.

    Der Anwalt aber dennoch der Meinung, dass auch nach Abzug der Küche und der Gegensprechanlage die 10,50 € noch in der möglichen Erhöhungsspanne liegen.
    Darf er da sich innerhalb der Spanne einfach einen Betrag aussuchen?

    Vielen Dank und Gruß
    Lisa

  • Hier kennt niemand den Münchner Mietspiegel und niemand weiß in welcher Ecke Münchens dieses Haus steht.

    Da der Vermieter ja bereits Abzüge vorgenommen hat, die Miete jetzt exakt im Durchschnitt liegt, verstehe ich nicht, warum du noch fragst.

    Verweigere die Mieterhöhung und lass das Gericht entscheiden.

  • Hui, schlechten Tag gehabt?

    Warum ich frage? weil ich nicht verstehe, wieso meine zukünftige Miete so hoch angesetzt ist, wenn die Vergleichsmiete doch 70 Cent niedriger ist. Und weil ich gerne keine Gerichtskosten hätte, sondern mich vorher informiere :rolleyes:

  • Zitat

    sondern mich vorher informiere

    Kannst du oder willst du nicht verstehen? Hier sitzen Menschen, die deine Wohnsituation nicht kennen. Ein wenig Blabla von dir sind keine Tatsachen. Und von denen erwartest du eine Beratung, die den Richter ersetzen soll? Merkst du eigentlich nicht, wie dreist du dich hier aufführst?

    Frage beim örtlichen Mieterverein oder bei einem Anwalt für Mietrecht, ob der Vermieter im Recht ist. Hier jedenfalls darfst du keine Rechtsberatung einfordern.

  • Hallo Lisa,
    Besorge Dir am Besten beim Mieterbund den aktuellen Mietspiegel.
    Prüfe, ob Eure Whg. darin richtig eingestuft ist ( Baujahr des Hauses und ggf. Wohnlage )
    In NRW wird in gute, mittlere und einfache Wohnlagen unterschieden,ich weiss nicht, ob das in München auch so gemacht wird.Dann wird die Ausstattung der Whg. eingestuft.
    Wenn Du Euch dann eingruppiert hast, siehst Du die mögl. Spanne.
    Diese kann dann je nach Ausstattung ( z.B. Gegenspechanlage,Küche etc. ) gesteigert, aber auch gesenkt werden, das steht üblicherweise auch im Mietspiegel.Wenn Euer Vermieter sich im oberen Bereich der Spanne bewegen möchte, muss er dies also mit besserer Ausstattung begründen.Es ist aber nicht grundsätzlich ein
    " go" , der Erhöhung zu widersprechen, da er sich innerhalb de Spanne bewegt. Wichtig ist, das die Miete
    Max. 20% in mindestens 3 Jahren erhöht werden darf.
    Der Mieterbund kann Dir da gegen ein geringes Entgelt weiterhelfen,im Zweifel wirst Du aber trotzdem
    Mit dem Vermieter vor Gericht müssen.
    Grüße nach München !

  • Hallo beluga und berny,

    vielen Dank erstmal für eure Hilfe.
    Den Mietspiegel habe ich, daraus gehen auch die Abschläge für unsere Wohnung hervor.
    Nach Abzug der Abschläge liegen wir bei 9,78 €/m2 ortsübliche Vergleichsmiete.
    Dabei steht noch:
    untere maximale Spanne 8,55 €
    obere maximale Spanne 10,93 €.

    Meine Frage ist jetzt eigentlich nur, ob der Vermieter sich in dieser Spanne einen Betrag aussuchen darf oder ob er sich an die 9,78 € halten muss?
    Ich lese oft, dass er einen Betrag an der Obergrenze der Spanne begründen muss.

    Viele Grüße
    Lisa

  • Meine Frage ist jetzt eigentlich nur, ob der Vermieter sich in dieser Spanne einen Betrag aussuchen darf oder ob er sich an die 9,78 € halten muss?
    Ich lese oft, dass er einen Betrag an der Obergrenze der Spanne begründen muss.


    Wir haben freie Marktwirtschaft...
    Wenn der VM meint, er könne an die Obergrenze gehen, bitteschön, soll er es versuchen, auch mit dem Risiko der öfteren Mieterwechsel.
    Schon ein einziger Monat Leerstand im Jahr oder innerhalb von zwei Jahren würde die Performancekalkulation kippen. Ich sehe es an meiner Immobilie (toi toi toi) und an der nachbarlichen...:cool:

  • Danke dir!

    Habe zur Vorsicht nächste Woche noch einen Termin zur Beratung beim Mieterbund.

    Es ist hier leider so, dass es viel zu viel Bewerber auf eine Wohnung gibt. Da müssen sich Vermieter nicht so viel Sorgen machen.

    Viele Grüße!