Hallo,
laut Münchner Mietspiegel liegt bei uns die untere maximale Spanne bei 8,55 €/m2 und die obere maximale Spanne bei 10,93 €. Die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete beträgt 9,78 €.
Der Vermieter fordert von uns neu nun 10,50 €/m2.
Die 10,50 € setzen sich wie folgt zusammen:
10,05 € Grundmiete, dazu kamen 44 Cent für eine gut ausgestattete Küche, also 10,49 €. Wir haben ihn dann darauf hingewiesen, das wir unsere eigene Küche mitbringen mussten.
Daraufhin hat er es neu berechnet, also die Küche wieder abgezogen und nochmal 27 Cent abgezogen, weil wir keine Videogegensprechanlage habe. Daraus resultieren die 9,78 € Vergleichsmiete.
Der Anwalt aber dennoch der Meinung, dass auch nach Abzug der Küche und der Gegensprechanlage die 10,50 € noch in der möglichen Erhöhungsspanne liegen.
Darf er da sich innerhalb der Spanne einfach einen Betrag aussuchen?
Vielen Dank und Gruß
Lisa