Hausmeisterreparatur

  • Ich hatte letzte Woche meinen Hausmeister hier, weil mein Kombiventiel unter meinem Waschbecken im Badezimmer undicht geworden war. Da es sich wohl um einen uralten Wasserhahn handelte, dessen Anschlussschläuche nur ein mal gebogen werden dürfen, weil sie sonst auch undicht werden (so erklärte es mir der Hausmeister), musste dieser auch ausgetauscht werden. Nun ich fragte ich den Hausmeister, welche Kosten denn nach Reparatur auf mich zukommen würden, er sagte mir zuverlässig die Preise von Wasserhahn und Ventil und meinte dann, "na Arbeitsstunden müssen sie ja nicht bezahlen, das machen wir ja so".. Da ich derzeit ein wenig knapper bei Kasse bin, verließ ich mich auf diese Aussage (ansonsten hätte ich mir das definitiv von jemand anderem aus dem Bekanntenkreis einbauen lassen) und habe zwei Tage später glatt die Abrechnung dafür bekommen. 28 Euro Arbeitsstunde Sanitärreparatur wurden mir nun, trotz der Aussage meines Hausmeisters berechnet. Ich habe bei meiner Hausverwaltung angerufen und mich darüber beschwert, die meinten, dass der Hausmeister nicht befugt ist Aussagen über soetwas zu treffen.. Was kann ich nun machen? Ich bin ja der Meinung, dass das eine mündliche Absprache war.. Auf wen soll ich mich sonst verlassen, wenn nicht auf die Aussagen der Menschen, die bei mir vor Ort sind. Gibt es irgendeine Gesetzeslage, die mir recht gibt, oder muss ich das Geld bezahlen?

  • Die Dienstleistungen des Hausmeisters werden über die Betriebskostenabrechnung bezahlt.
    Das betrifft aber nur Leistungen, welche der Gemeinschaft insgesamt dienen. Individuelle Leistungen für die einzelnen Mieter betrifft das nicht. Diese müssen extra bezahlt werden, was so auch logisch ist.
    Der Hausmeister hat Ihnen da schlicht eine falsche Auskunft gegeben.
    Mietrechtlich geht die Auskunft der Hausverwaltung so in Ordnung.
    Wie Sie Hausmeister disziplinieren wollen, überlasse ich Ihnen.