Kabelgrundgebühren umlagefähig?

  • Hallo Community,


    unser Vermieter hat seit 2011 einen Rahmenvertrag für Kabelfernsehen abgeschlossen, dessen Kosten jetzt auf alle Mieter umgelenkt werden. Wir hatten vorher keinen Kabelanschluss, sodass wir erst mit der Nebenkostenabrechnung, die wir November 2011 erhielten, darüber informiert wurden.
    In unserem Mietvertrag steht zu Betriebskosten folgendes:


    Zitat

    Folgende Betriebskosten (erläutert durch Anlage 3 zu § 26 II. BVO in der jeweiligen Fassung) sind in dem obigen Mietzins nicht enthalten und deshalb gesondert zu zahlen:
    [...]
    13. Gemeinschaftsantenne bzw. Breitbandanschluss
    [...]


    Anlage 3 zu § 26 II. BVO scheint es allerdings nicht mehr zu geben!??


    Meine Fragen:
    1. Schließt dieser Punkt im Mietvertrag überhaupt ein, dass auch die Grundgebühr eines Kabelnetzbetreibers auf mich umgelenkt werden darf?
    2. Wenn es so ist, muss ich dann trotzdem auch für den Zeitraum der 11 Monate zahlen, obwohl ich von dieser Zusatzleistung nicht unterrichtet wurde?

  • Es scheint nur so, dass es sie nicht mehr gibt. Ich zitiere


    Zweite Berechnungsverordnung ? Wikipedia


    Hinsichtlich der Betriebskosten verweist sie lediglich auf die seit dem 1. Januar 2004 geltende Betriebskostenverordnung (BetrKV), die § 27 II. Berechnungsverordnung sowie Anlage 3 zur II. Berechnungsverordnung ablöst. Es ergeben sich keine Änderungen für ältere Mietverträge.


    Änderungen sind:


    dass zu den Müllbeseitigungskosten auch die Betriebskosten von Müllschluckern gehören.
    Zu den Gebühren für Gemeinschaftsantenne und Kabelfernsehen gehören jetzt auch die Kosten, die nach dem Urheberrecht für die kabelweite Sendung entstehen.


  • Vielen Dank für die Antwort.
    Versteh ich das jetzt richtig? Obwohl in meinem Mietvertrag nichts expliziet für Kabelfernsehen drin steht (nur Gemeinschaftsantenne bzw. Breitbandanschluss), sind Grundgebühren für einen Kabelanbieter gemäß dieser BetrKV auf uns Mieter umlagefähig?


    Und zu meiner 2. Frage: Darf der Vermieter mir trotzdem diesen Posten auf meine Abrechnung stellen, obwohl ich über die zusätzliche Leistung nicht informiert worden bin?

  • Obwohl in meinem Mietvertrag nichts expliziet für Kabelfernsehen drin steht (nur Gemeinschaftsantenne bzw. Breitbandanschluss),


    Eigentlich gibt es kein Kabel"fernsehen", sondern nur einen Breitbandanschluss: Breites Band bedeutet breites Frequenzband, i.d.R. angeliefert per Koaxialkabel. Über verschiedene Frequenzbänder werden bspw. bei mir angeliefert: TV, Rundfunk, Internet, Telefon+Fax.

  • Wie erfolgte denn vorher der Fernsehempfang?


    Vorher gab es keinen Fernsehempfang, sprich: wir sind ein fernsehfreier Haushalt und wollen daran auch nichts ändern. Aus diesem Grund finde ich es auch so frech uns jetzt einen Kabelanschluss aufzuzwingen und zudem zu behaupten, dass es ja günstiger sei.


    Berny: Vielen Dank. Nach dieser Aussage haben wir im Mietvertrag also dummerweise doch zugestimmt, falls Kabelfernsehgebühren anfallen auch diese mitzutragen.


    Ich werde jetzt versuchen, dass wir wenigstens für die ersten 11 Monate, in denen wir nicht informiert worden sind, eine Rückzahlung zu verhandeln.



    Ist es denn möglich, wenn man seinen Anschluss unzugänglich machen lässt, beim Vermieter eine Ausnahme für die Beteiligung an den Grundgebühren geltend machen zu lassen, da die Nichtnutzung des Kabelanschlusses dann garantiert ist?

  • Fronak:


    " Berny: Vielen Dank. Nach dieser Aussage haben wir im Mietvertrag also dummerweise doch zugestimmt, falls Kabelfernsehgebühren anfallen auch diese mitzutragen."
    Dann ist doch alles klar...


    "Ich werde jetzt versuchen, dass wir wenigstens für die ersten 11 Monate, in denen wir nicht informiert worden sind, eine Rückzahlung zu verhandeln."
    Ich würde mir diese Blösse nicht geben.


    "Ist es denn möglich, wenn man seinen Anschluss unzugänglich machen lässt, beim Vermieter eine Ausnahme für die Beteiligung an den Grundgebühren geltend machen zu lassen, da die Nichtnutzung des Kabelanschlusses dann garantiert ist?"
    Ungeachtet dessen hat der VM an den Provider die vollen Entgelte zu zahlen.