Hallo Community,
unser Vermieter hat seit 2011 einen Rahmenvertrag für Kabelfernsehen abgeschlossen, dessen Kosten jetzt auf alle Mieter umgelenkt werden. Wir hatten vorher keinen Kabelanschluss, sodass wir erst mit der Nebenkostenabrechnung, die wir November 2011 erhielten, darüber informiert wurden.
In unserem Mietvertrag steht zu Betriebskosten folgendes:
ZitatFolgende Betriebskosten (erläutert durch Anlage 3 zu § 26 II. BVO in der jeweiligen Fassung) sind in dem obigen Mietzins nicht enthalten und deshalb gesondert zu zahlen:
[...]
13. Gemeinschaftsantenne bzw. Breitbandanschluss
[...]
Anlage 3 zu § 26 II. BVO scheint es allerdings nicht mehr zu geben!??
Meine Fragen:
1. Schließt dieser Punkt im Mietvertrag überhaupt ein, dass auch die Grundgebühr eines Kabelnetzbetreibers auf mich umgelenkt werden darf?
2. Wenn es so ist, muss ich dann trotzdem auch für den Zeitraum der 11 Monate zahlen, obwohl ich von dieser Zusatzleistung nicht unterrichtet wurde?