Betriebskostenabrechnung - Fragen offen

  • Hallo alle zusammen

    Vielleicht kann man mir hier schon etwas weiterhelfen, bevor ich mit seltsamen Fragen zu meiner Hausverwaltung laufe, die eigentlich ganz einfach zu beantworten sind.
    Gestern habe ich die Betriebskostenabrechnung für das letzte Jahr erhalten.
    Darin gibt es bei näherer Betrachtung so einiges, was ich nicht ganz verstehe.
    Das Wohnhaus besteht aus sechs Wohnungen unterschiedlicher Größe, wovon fünf jeweils 1-Zimmer-Appartements sind und eine ist größer und für mindestens drei Personen geeignet. War mal eine WG mit drei Mädels und wird nun von einem Pärchen bewohnt.
    Im ersten Stock befindet sich eine Zahnarztpraxis, die dem Sohn des Vermieters gehört.

    Nun sind die Kosten so aufgeschlüsselt, dass die Wasser und Kanalgebühr: (ich zitiere)
    Die Umlage erfolgt im Personenverhältnis - Personenanteile insgesammt: 84,5
    1 Anteil pro Person etc.

    Wo kommen die 84,5 Personenanteile her??

    Die Treppenhausreinigung wird auf sieben Parteien umgelegt und der Wasserbereitstellungspreis auf neun. Wo kommt die Differenz her?
    Wird die Zahnarztpraxis da eigentlich mit rein gerechnet??
    Die kann man ja, zumindest was den Wasserverbrauch angeht nicht als normale Wohnpartei sehen, oder?

    Hab mir angefangen Gedanken zu machen, da ich eine Nachzahlung von 66 Euro hatte, aber im Abrechnungszeitraum aus gesundheitlichen Gründen 4 Monate nicht in der Wohnung. Ergo eigentlich auch keinen Strom- und Wasserverbrauch und keine Heizkosten.
    Klar werden die Kosten halt auf alle Parteien umgelegt, aber kann ich meine Abwesenheit irgendwie geltend machen? Nachweise wären ja kein Problem, da ich ja die Krankenhausbriefe besitze.

  • 1. Hier kann nur die Hausverwaltung aufklären. Dazu sind sie übrigens auch verpflichtet. In einem gemischt vermieteten Gebäude müsste in diesem Fall für das Gewerbe eine Vorerfassung erfolgen. Auch das solltest du dir zeigen lassen.

    2. Längere Abwesenheit von der Wohnung befreit auf keinen Fall von der Zahlung der Betriebskosten für diesen Zeitraum. Darüber muss man kein weiteres Wort verlieren.

  • ah danke
    Zu den unterschiedlichen Anzahlen an Parteien durch die geteilt wird kann also auch nur die Hausverwaltung was sagen... dann geh ich da nächste Woche mal vorbei :)
    Danke

  • ah danke
    Zu den unterschiedlichen Anzahlen an Parteien durch die geteilt wird kann also auch nur die Hausverwaltung was sagen... dann geh ich da nächste Woche mal vorbei :)
    Danke


    Nicht nur "vorbei"...
    Sondern gezielte Fragen VORHER notieren UND die der Abrechnung zugrunde liegenden Originalbelege einsehen (steht Dir zu). Vorher tel. Termin machen.
    Vorerfassung bedeutet, dass der Gewerbebetrieb herauszurechnen ist wegen seiner höheren Anteile.

  • Äh ja klar notier ich mir meine Fragen vorher.
    Bin zwar ein N00b, was Nebenkostenabrechnungen bez. einer eigenen Wohnung betrifft, aber was Behörden und Ähnliches angeht gab es schon die ein oder andere unangenehme Erfahrung. :)
    Wie schauts eigentlich aus, wenn der Müll der Arztpraxis nicht ordentlich reingerechnet wurde? An wen wende ich mich da?
    Bzw. ich hab auch schon meinen Vermieter drauf angesprochen, dass regelmäßig Müllsäcke aus der Praxis im Hausmüll landen, worauf seine Antwort war, das könne nicht sein, es sei ja schließlich sein Sohn.

  • Zitat

    dass regelmäßig Müllsäcke aus der Praxis im Hausmüll landen, worauf seine Antwort war, das könne nicht sein, es sei ja schließlich sein Sohn.

    Für die Entsorgung von Gewerbemüll würde ich den Stadtwerken, Abt.: Müllentsorgung, einen Tipp geben. Denn der hat beim Hausmüll nichts verloren.