Hallo alle zusammen
Vielleicht kann man mir hier schon etwas weiterhelfen, bevor ich mit seltsamen Fragen zu meiner Hausverwaltung laufe, die eigentlich ganz einfach zu beantworten sind.
Gestern habe ich die Betriebskostenabrechnung für das letzte Jahr erhalten.
Darin gibt es bei näherer Betrachtung so einiges, was ich nicht ganz verstehe.
Das Wohnhaus besteht aus sechs Wohnungen unterschiedlicher Größe, wovon fünf jeweils 1-Zimmer-Appartements sind und eine ist größer und für mindestens drei Personen geeignet. War mal eine WG mit drei Mädels und wird nun von einem Pärchen bewohnt.
Im ersten Stock befindet sich eine Zahnarztpraxis, die dem Sohn des Vermieters gehört.
Nun sind die Kosten so aufgeschlüsselt, dass die Wasser und Kanalgebühr: (ich zitiere)
Die Umlage erfolgt im Personenverhältnis - Personenanteile insgesammt: 84,5
1 Anteil pro Person etc.
Wo kommen die 84,5 Personenanteile her??
Die Treppenhausreinigung wird auf sieben Parteien umgelegt und der Wasserbereitstellungspreis auf neun. Wo kommt die Differenz her?
Wird die Zahnarztpraxis da eigentlich mit rein gerechnet??
Die kann man ja, zumindest was den Wasserverbrauch angeht nicht als normale Wohnpartei sehen, oder?
Hab mir angefangen Gedanken zu machen, da ich eine Nachzahlung von 66 Euro hatte, aber im Abrechnungszeitraum aus gesundheitlichen Gründen 4 Monate nicht in der Wohnung. Ergo eigentlich auch keinen Strom- und Wasserverbrauch und keine Heizkosten.
Klar werden die Kosten halt auf alle Parteien umgelegt, aber kann ich meine Abwesenheit irgendwie geltend machen? Nachweise wären ja kein Problem, da ich ja die Krankenhausbriefe besitze.