Rauchen im Hausflur

  • Hallo. Unsere Nachbarn sind starke Raucher. Rauchen tun sie allerdings immer im Treppenhaus. Oft sogar bei halb geschlossener Tür nach draußen und bei geschlossenen Fenstern. Der Rauch zieht immer in unsere Wohnung durch die geschlossene Tür. Als erstes stinkt es immer bei uns im Schlafzimmer. Wir haben unsere Nachbarn schon darauf angesprochen. Die Antwort war: Dann sagt doch dem Vermieter Bescheid. Unser Vermieter (Volksbank) jedoch hat einmal den Zeigefinger gehoben und uns dann abgewimmelt. Schließlich wäre es doch besser die beiden Rauchen im Hausflur als in Ihrer Wohnung. Nur das unsere Wohnung immer so stinkt als würden wir dort Rauchen ist nebensächlich. Das ganze geht jetzt schon ein Jahr so. Den Vermieter haben wir vier mal telefonisch oder per e-Mail kontaktiert. Worauf hin wir abgewimmelt oder ignoriert wurden. Die letzte Mail hat auch keine Reaktion hervorgerufen obwohl wir mit Mietminderung gedroht haben. Wir möchten hier nicht ausziehen! Dagegen muss man doch was machen können oder?!

  • Da werden Sie andere Lösungen finden müssen. Dichten Sie Ihre Wohnungstür so ab, das ein Geruch vom Hausflur nicht eindringen kann.

    BGB § 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
    (1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

    Das wird mit Mietminderung nichts.

  • Also sehe ich das so, das wir im Allgemeinen da nichts gegen tun können und sogar noch Geld dafür ausgeben müssen, damit wir hier in Ruhe wohnen können? Und die anderen dürfen Tag und Nacht wohlgemerkt mit bis zu 5 Personen den Flur zu qualmen?:mad:

  • Da ein Vermieter selbst das Rauchen in Wohnungen nicht verbieten darf, wird er hier wenig, wenn sogar garkeine Handhabe haben. Er kann höchstens an die Einsicht der Mieter apellieren können.

  • Kolinum Raucher? ;)

    Also ich sehe es anders, natürlich kann der Vermieter das Rauchen in der Wohnung, auf dem Balkon oder am offenen Fenster nicht verbieten.

    Aber das Treppenhaus ist ganz sicher kein "Raucherraum" und daher gibt es durchaus rechtliche Handhabe. Es ist auch eine Frage der Rücksichtnahme, muss man mit der Kippe durchs Treppenhaus laufen oder im Aufzug fahren? Ich denke nein.

    Hier was vom DMB zu dem Thema mit Aktenzeichen zu Urteilen.

    DMB Mietrecht aktuell

  • Darum gehts nicht, der Hausflur ist kein Aufenthaltsraum.
    Schon eine Raucherwohnung riecht man wenn man an der Tür vorbeigeht.

    Wird Zeit dass die Grünen endlich das Rauchen verbieten ... und das Autofahren und das E-Dampfen und das Denken .. ich schweife ab ...