Richtiges Verhalten bei Preiserhöhung Nachtspeicheröfen zum 01.01.2013

  • Hallo,

    ich habe eine Nachtspeicherheizungder Lieferant ist RWE. Zum 1.1.13 soll es jetzt wegen des EEG eine Preiserhöhung geben, zusätzlich gibt es ein Angebot bis Ende 2015 mit Preisgarantie zu gleichen Konditionen (NT 17,71 Cent, HT 21,52 Cent / KWh).
    Ich zahle aber seit 2009 nur NT 12,5 und HT 14,8 Cent aufgrund einer schriftlichen Nichtakzeptanz der ab dann folgenden Preiserhöhungen wegen nicht erfolgtem Nachweis der Notwendigkeit der Erhöhungen seitens RWE. Außer blablabla hat die RWE bisher nichts unternommen den aus ihrer Sicht vollen Preis rechtlich von mir nachzufordern.
    Wie soll ich mich jetzt richtig verhalten, weiterhin ab 1.1.13 den bisherigen Preis unter Hinweis meiner bisherigen Schreiben (Musterschreiben hier von der Seite) zahlen oder den Betrag, welcher als Umlagenerhöhung nach dem EEG ab 1.1.13 durch die Medien ging, draufschlagen?

  • Meine Hoffnung besteht darin das jemand hier schon ähnliche Erfahrungen gemacht hat und Tipps weiter geben kann.


    Man nennt dies "Allgemeines Vertragsrecht".
    Btw., es könnte sein, wenn Du Dich jetzt bei denen meldest, dass sie auf Idee(n) kommen...:mad: