kündigung- was ist mit meiner kaution??

  • Hallo.
    also ich hab jetzt schon das halbe internet durchsucht und keine richtige antwort auf meine frage bekommen da alles was ich gefunden hab nicht so richtig auf meine situation gepasst hat.
    kurz und knapp hier meine frage:
    "ich habe bis ende februar mit meiner freundin zusammengewohnt. ich habe auf meinen namen die kaution hinterlegt. seit 1.3. läuft nun für sie der neue mietvertrag da sie dort wohnen bleiben wollte. und ich habe auch bereits eine neue wohnung. komme ich nun wenn sie keine neue hinterlegen kann obwohl sie laut mietvertrag noch bis ende mai zeit dazu hat an meine kaution?- wenn ja wie? und ist es rechtens vom vermieter nach einer vertragsänderung mein kautionssparbuch einzubehalten?"
    ich freue mich über jede antwort die mir weiterhelfen könnte=) danke schonmal im vorraus

  • Hi deimos,

    "ich habe bis ende februar mit meiner freundin zusammengewohnt."
    Das besagt garnichts. Wichtig ist, ob Ihr beiden Mieter lt. MV wart.

    "seit 1.3. läuft nun für sie der neue mietvertrag da sie dort wohnen bleiben wollte."
    Heisst das, dass sie einen neuen MV hat und der alte MV beendet wurde?
    ODER: Bist Du lediglich vom VM von dem existierenden MV entbunden worden?

    " ist es rechtens vom vermieter nach einer vertragsänderung mein kautionssparbuch einzubehalten?"
    kann erst beantwortet werden, wenn wir obiges wissen.

  • ja wir waren beide hauptmieter...
    naja es wurde ein neuer mietvertrag gemacht in dem nur sie drinsteht und da steht a drin das der alte mietvertrag somit ungültig ist sprich aufgehoben wurde...
    mfg

  • ja wir waren beide hauptmieter...
    naja es wurde ein neuer mietvertrag gemacht in dem nur sie drinsteht und da steht a drin das der alte mietvertrag somit ungültig ist sprich aufgehoben wurde...
    mfg


    Wenn die Kaution von Dir für den alten nicht mehr existierenden MV gezahlt wurde, müsste der VM sie m.M. auch (nach evtl. Abrechnung mit Forderungen aus dem alten MV) an Dich zurückzahlen. Mit dem neuen MV zwischen der Ex und dem VM hast Du nichts zu tun.

  • also müsste ich meine kaution auf verlangen sofort zurückbekommen?
    versteh ich das richtig?
    weil mein ehemaliger vermieter meinte er wolle erst die neue kaution haben bevor er mein kautionssparbuch freigibt...

  • deimos:
    "also müsste ich meine kaution auf verlangen sofort zurückbekommen?
    versteh ich das richtig?"
    Ja, so sehe ich das, falls keine Ansprüche aus dem alten MV mehr bestehen, und das Geld nachweislich von Dir kam.

    "weil mein ehemaliger vermieter meinte er wolle erst die neue kaution haben bevor er mein kautionssparbuch freigibt..."
    Ist ja aus seiner Sicht verständlich...

  • deimos:

    "weil mein ehemaliger vermieter meinte er wolle erst die neue kaution haben bevor er mein kautionssparbuch freigibt..."
    Ist ja aus seiner Sicht verständlich...

    nur verständlich oder auch rechtens? dases für ihn verständlich ist weil er ne sicherheit haben will ist ja klar.

  • Wenn der Mietvertrag von deimos durch einen anderen Ersetzt wurde und kein Sicherungsbedürfnis für den Vermieter aus diesem aufgehobenen Vertrag besteht, dann muss der Vermieter die Kaution freigeben. Er darf sie auf keinen Fall an irgendwelche Bedingungen knüpfen, die mit dem aufgehobenen Vertrag nichts zu tun haben. Das Mietverhältnis ist für deimos beendet. Dem Vermieter eine Frist von 14 Tagen setzen. Zahlt er nicht ist er in Verzug. Mahnbescheid!