Hallo Leute, habe die Tage meine BK bekommen. Ich wohne in einen Mehrfamilien Haus mit 9 Mietparteien. 7 Parteien teilen sich ein Treppenhaus im Hinterhof. Ich und noch eine Partei haben einen jeweils eignen seperaten Wohnungseingang, der gleich von der Strasse zu erreichen ist.Ich habe mit dem Treppenhaus nichts zutun. Aber die Hausverwaltung legt den Allgemeinstrom und die Hauswartkosten, wo die Kosten der Reinigungsfirma enthalten sind die das Treppenhaus reinigen zu 100% auf meine qm um. Müsste er nicht Prozentual diese zwei Posten raus rechnen, da ich das Treppenhaus nicht nutze???
Nebenkostenabrechnung Allgemeinstrom & Hauswart
- Breuly
- Erledigt
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Zum Allgemeinstrom gehört nicht nur die Treppenhausbeleuchtung. Hier könnte sich schon eine Zahlpflicht ergeben.
Die Hausmeisterkosten und die Treppenhausreinigung werden in der Regel getrennt ausgewiesen.
Wenn Sie in einen Nebenteil mit eigenen Eingang wohnen und dort nicht gereinigt wird, dürfen Ihnen auch keine diesbezüglichen Kosten in Rechnung gestellt werden.
Diesbezüglich hat der BGH in einem ähnlich gelagerten Fall (Fahrstuhlnutzung)hingewiesen. Analog wurde das auch mit den Reinigungskosten zutreffen. -
Also bei mir in der BK sind die Kosten nicht separat ausgewissen, sondern läuft alles wie schon gesagt unter Hauswart. An meinen Eingang wird auch nichts extra gereinigt.
Zum Allgemeinstrom, das ist mir bewusst, dass noch andere Sachen wie Hofbeleuchtung, Heizung, Kellerlicht etc. dazu gehören. Aber er legt den Allgemeinstrom zu 100% auf mich um. Beispielsweise sollten es viell. nur 80% sein was er umlegen kann, wenn er die Treppen beleuchtung raus nimmt, oder?! -
Hallo Breuly,
die Treppenhausbeleuchtung dürfte den kleinsten Teil der Stromkosten ausmachen.
In meinem 7-Familienhaus werden für die Treppenhausbeleuchtung z.B. nur 140 kWh verbraucht.
Gruß
ObiWan -
Das mag sein, dass das Treppenlicht der kleinste Posten ist, aber mir geht es hier um das Prinzip.
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Da der Allgemeinstrom sich aus mehreren Komponenten zusammensetzt und das noch über einen gemeinssamen Zähler läuft sind die einzelnen Verbräuche nicht eindeutig zu bestimmen.
Deswegen ist eine "Rausrechnung" der Treppenhausbeleuchtung im Detail für mich nicht nachvollziehbar und sehr fraglich.Eine Verquickung der Reinigungskosten mit der Hausmeistertätigkeit (sofern diese durch eine andere Institution wahrgenommen wird) könnte ein formeller Fehler in der Abrechnung sein. Die Kosten lassen sich leicht anhand der Belege nach prüfen und korrigieren. Ich würde Widerspruch einlegen.
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Also Hausmeister und Reinigungsfirma sind zwei unterschiedliche Unternehmen. Naja dann ermal vielen Dank, da weiß ich erstmal bescheid.
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Aber er legt den Allgemeinstrom zu 100% auf mich um.
Ähem, Du zahlst den Allgemeinstrom des gesamten Hauses...? -
Ähem, Du zahlst den Allgemeinstrom des gesamten Hauses...?
@ Berny:
Was Breuly meint, dass er auch das Treppenlicht für das Treppenhaus mit bezahlt, obwohl seine Wohnung einen separaten Eingang hat und er das Treppenhaus nicht nutzt... -
@ Berny:
Was Breuly meint, dass er auch das Treppenlicht für das Treppenhaus mit bezahlt, obwohl seine Wohnung einen separaten Eingang hat und er das Treppenhaus nicht nutzt...
Ist mir schon klar, Gruwo. Aber da es ihm, wie er schreibt, um's Prinzip geht, sollte er sich auch prinzipiell deutlicher artikulieren. -
Leute cool bleiben, hier nochmal ganz genau. Die Hausverwaltung leg die Gesamtkosten vom Allgemeinstrom, sowie den Posten "Hauswart" wo die Reinigungsfirma mit drin ist, jeweils zu 100% auf meine qm der Wohnung um. So, und wenn sie mir beides nicht anrechnen würden, da dürft der Umrechnungsfaktor keine 100% betragen, sondern nur 70% oder 80%, je nachdem was die einzelnen Posten ausmachen.