Schätzung Heizkostenabrechnung

  • Hallo,

    Ich habe heute meine Nebenkostenabrechnung bekommen. Bei der dazugehörigen Heizkostenabrechnung wurde der Verbrauch an zwei (von 5) Heizkörpern geschätzt. Der Grund dafür ist, dass die beiden Messgeräte an den Heizkörpern bei der Ablesung defekt waren.

    Nun wurde der Verbrauch an den beiden Heizkörpern auf Grundlage des Durchschnittswerts aller Wohnungen (60-Parteien Haus) geschätzt.

    Mein Problem damit ist nur, dass es die beiden Heizkörper im Schlafzimmer und im Badezimmer waren, die ich verhältnismäßig selten (bzw. im Badezimmer fast nie) an gemacht habe.

    Für beide Heizkörper wurden nun jeweils 570VE angesetzt.

    In meiner letzten Heizkostenabrechnung (die allerdings nur von September bis Dezember war, da ich in dem Jahr erst eingezogen bin), konnten die Werte für die beiden Heizkörper gemessen werden und damals betrug der echte Verbrauch im Badezimmer in 4 Monaten 8,8 VE und im Schlafzimmer 82,25 VE. Hochgerechnet auf 12 Monate (wobei da sogar der Frühling und Sommer mit Herbst und Winter Werten hochgerechnet wird) würde das für das Badezimmer einen Verbrauch von ca. 27 VE und für das Schlafzimmer ca. 249 VE ergeben. (übrigens steht der Zähler für dieses Jahr, was ja nun fast komplett rum ist, im Badezimmer tatsächlich noch auf 0,0! und im Schlafzimmer 176,75 VE!)

    Anhand der hochgerechneten wahren Werte ergibt sich daraus eine Differenz zwischen der Schätzungsmethode der Abrechnung und der Schätzung nach Hochrechnung des vorangegangenen Verbrauchs:

    für das Bad: 543 VE
    für das Schlafzimmer: 321 VE

    Daraus ergibt sich, dass die Schätzung nach der Abrechnung ist um ein vielfaches höher als die Schätzung nach Hochrechnung:

    Bad: 570VE/27VE = 2111%!!!
    Schlafzimmer: 570VE/249VE = 228%

    Beim Schlafzimmer würde ich vielleicht noch sagen irgendwie sagen, dass die Schätzung aus Sicht des Vermieters irgendwie gerechfertigt sein kann. Aber für das Badezimmer nie und nimmer (gerade wenn ich jetzt auch den tatsächlichen Verbrauch über das gesamte Jahr hier ablese). Über 2000% Unterschied? Das ärgert mich ohne Ende. Gerade auch, weil der Unterschied aller Wohnungen genommen wurde. Würde man den Verbrauch aller anderen Wohnungen im Bad (die Wohnungen dürften recht baugleich sein) nehmen, würde man wahrscheinlich auch weit unter diesen 570 VE landen.

    Ich befürchte zwar, dass man da keine Handhabe gegen hat, da in der Heizkostenverordnung §9a eben auch die Möglichkeit genannt wird, dass die Heizkosten über diese Methode geschätzt werden, aber ich wollte lieber nochmal nachfragen, ob man dagegen nicht vielleicht doch was tun kann? Mit dieser Ungerechtigkeit will ich mich dann doch nicht so einfach abfinden.

    Vielen Dank schon einmal für Antworten.

  • Hallogrammaro,

    Dein VM hat es sich m.E. zu einfach gemacht und dem Provider aufgegeben, nach Gebäudedurchschnittsverbrauch abzurechnen anstelle der Durchschnittsverbräuche der betroffenen Räume, im § 9a (1) HKVO zuerst genannt.
    Nebenbei: Defekte HKVs sind umgehend auszuwechseln; wer will hier denn wohl auf Mieterkosten Geldsparen...?:confused:

    Meine Berechnung sieht dann folgendermassen aus:

    Schlafzimmer, 1.9.-31.12.2010, 82,25 VE. Das macht lt. Heizgradtagetabelle nach DIN 4713, Teil 5, 390/1000 eines Jahres, also 210,90 VE auf das Jahr hochgerechnet (und Dir wurden 570 VE berechnet).
    Bad, 1.9.-31.12.2010, 8,8 VE. Das macht lt. Heizgradtagetabelle nach DIN 4713, Teil 5, 390/1000 eines Jahres, also 22,56 VE auf das Jahr hochgerechnet (und Dir wurden 570 VE berechnet.
    Soweit zu der hier anzuwendenden Berechnungsmethode.
    Wichtig: Wurden die Heizkosten nach 30% Grundkosten (mietflächenanteilig) und 70% Verbrauchskosten berechnet?

  • Hallo Berny,

    Danke erst einmal für deine Antwort.


    Dein VM hat es sich m.E. zu einfach gemacht und dem Provider aufgegeben, nach Gebäudedurchschnittsverbrauch abzurechnen anstelle der Durchschnittsverbräuche der betroffenen Räume, im § 9a (1) HKVO zuerst genannt.

    Heißt das, dass dieses Verfahren vorrangig anzuwenden ist?

    Ein weitere Frage wäre, ob der Vermieter entscheidet welches Schätzverfahren benutzt wird? Also die Ablesung und Abrechnung der Heizkosten wurde von einem Dienstleistungsunternehmen durchgeführt/erstellt. Ich dachte mir eigentlich, dass die im Auftrag des Providers arbeiten und deshalb einfach das Schätzverfahren ansetzen, welches den höchsten Betrag ergibt? Oder irre ich da?

    Edit: Ich habe gerade bei weiterem Überlegen festgestellt, dass die Überlegung bzgl. des Providers garkein Sinn macht. Es ist so, dass der VM die gesamten Heizkosten an den Provider zahlen muss und die Ablesung der einzelnen Heizkörper lediglich dazu dient einen Verteilungsschlüssel zur Aufteilung der Kosten zu bekommen oder? Also hat der Versorger hiermit garnichts zu tun, sondern lediglich der Vermieter bzw. die von ihm zur Ablesung beauftragte Firma?

    Zitat


    Meine Berechnung sieht dann folgendermassen aus:

    Schlafzimmer, 1.9.-31.12.2010, 82,25 VE. Das macht lt. Heizgradtagetabelle nach DIN 4713, Teil 5, 390/1000 eines Jahres, also 210,90 VE auf das Jahr hochgerechnet (und Dir wurden 570 VE berechnet).
    Bad, 1.9.-31.12.2010, 8,8 VE. Das macht lt. Heizgradtagetabelle nach DIN 4713, Teil 5, 390/1000 eines Jahres, also 22,56 VE auf das Jahr hochgerechnet (und Dir wurden 570 VE berechnet.
    Soweit zu der hier anzuwendenden Berechnungsmethode.

    Das sind die korrekt hochgerechneten Werte des Verbrauch für den Zeitraum 01.01.11 - 31.12.11?
    Es lagen dazu ja nur Werte aus September-Dezember vor; Reichen diese als Argumentation für die Berechnungsmethode aus?

    Zitat


    Wichtig: Wurden die Heizkosten nach 30% Grundkosten (mietflächenanteilig) und 70% Verbrauchskosten berechnet?


    Ja. Was hat das für Folgen?

    An wen sollte ich mich jetzt wenden? An den Vermieter oder an den Provider bzw. dessen zur Ablesung beauftragten Unternehmen?

    Einmal editiert, zuletzt von grammaro (1. Dezember 2012 um 18:36)

  • "Heißt das, dass dieses Verfahren vorrangig anzuwenden ist?"
    M.E. ja, denn das dürfte die grösstmögliche Genauigkeit versprechen. Kannst ja das Bad nicht mit der Durchschnittsgrösse vergleichen, ohne rot zu werden.

    "Ein weitere Frage wäre, ob der Vermieter entscheidet welches Schätzverfahren benutzt wird?"
    Ja, denn er ist Vertragspartner des Providers.

    "die Ablesung und Abrechnung der Heizkosten wurde von einem Dienstleistungsunternehmen durchgeführt/erstellt. Ich dachte mir eigentlich, dass die im Auftrag des Providers arbeiten"
    Ähm, hängt da also noch jemand mit drin, der die hand aufhält? Ich kenne es nur so, dass bspw. Te**em die Ablesung und Abrechnung macht.

    "und deshalb einfach das Schätzverfahren ansetzen, welches den höchsten Betrag ergibt? Oder irre ich da?"
    Nöö, denke ich nicht, nur das wäre abrechnungstechnisch einfacher, anstatt die einzelnen HKVs herauszusuchen.

    "Es ist so, dass der VM die gesamten Heizkosten an den Provider zahlen muss"
    Nein, sondern an das EVU (EnergieVersorgungsUnternehmen).

    "die Ablesung der einzelnen Heizkörper lediglich dazu dient einen Verteilungsschlüssel zur Aufteilung der Kosten zu bekommen oder? Also hat der Versorger hiermit garnichts zu tun, sondern lediglich der Vermieter bzw. die von ihm zur Ablesung beauftragte Firma?"
    Japp.

    "Das sind die korrekt hochgerechneten Werte des Verbrauch für ..."
    ein Kalenderjahr.

    "Es lagen dazu ja nur Werte aus September-Dezember vor; Reichen diese als Argumentation für die Berechnungsmethode aus?"
    M.E. ja.

    "Was hat das für Folgen?
    An wen sollte ich mich jetzt wenden? An den Vermieter oder an den Provider bzw. dessen zur Ablesung beauftragten Unternehmen?"
    Einzig und allein an Deinen Vertragspartner, also an Deinen ... .:rolleyes:


  • Ähm, hängt da also noch jemand mit drin, der die hand aufhält? Ich kenne es nur so, dass bspw. Te**em die Ablesung und Abrechnung macht.

    [...]

    Nöö, denke ich nicht, nur das wäre abrechnungstechnisch einfacher, anstatt die einzelnen HKVs herauszusuchen.
    [...]
    Nein, sondern an das EVU (EnergieVersorgungsUnternehmen).

    Ahja ok, ich glaube wir hatten ein kleines Verständigungsproblem. Ich dachte mit "Provider" meintest du den Energieversorger. Aber anscheinend meintest du mit "Provider" ein Unternehmen wie Te**em? Ein Unternehmen wie Te**em, meinte ich mit dem Dienstleister, der die Abrechnung erstellt und abliest und mit Provider den Energieversorger.

    Jetzt langsam werden mir die ganzen Zusammenhänge auch erst klar. Also wer was an wen zahlt/beauftragt usw.

    Ich werde mich dann am Montag mal mit meinem Vermieter in Verbindung setzen.
    Der wird allerdings wohl nicht begeistert sein. Würde es für nicht bedeuten, wenn meine Heizkostenabrechnung neu gemacht werden müsste, dass auch die Heizkostenabrechnung für alle anderen Parteien neu erstellt werden müsste (es ändert sich ja der Preis pro VE?)?

    Vielen Dank auf jeden Fall für deine Hilfe.

  • "anscheinend meintest du mit "Provider" ein Unternehmen wie Te**em?"
    Ja.

    "Jetzt langsam werden mir die ganzen Zusammenhänge auch erst klar. Also wer was an wen zahlt/beauftragt usw."
    :)

    "Ich werde mich dann am Montag mal mit meinem Vermieter in Verbindung setzen.
    Der wird allerdings wohl nicht begeistert sein. Würde es für nicht bedeuten, wenn meine Heizkostenabrechnung neu gemacht werden müsste, dass auch die Heizkostenabrechnung für alle anderen Parteien neu erstellt werden müsste (es ändert sich ja der Preis pro VE?)?"
    Richtig.
    Gelegentlich hältst Du mich/uns auf dem Laufenden?:cool:

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