Hallo,
Ich habe heute meine Nebenkostenabrechnung bekommen. Bei der dazugehörigen Heizkostenabrechnung wurde der Verbrauch an zwei (von 5) Heizkörpern geschätzt. Der Grund dafür ist, dass die beiden Messgeräte an den Heizkörpern bei der Ablesung defekt waren.
Nun wurde der Verbrauch an den beiden Heizkörpern auf Grundlage des Durchschnittswerts aller Wohnungen (60-Parteien Haus) geschätzt.
Mein Problem damit ist nur, dass es die beiden Heizkörper im Schlafzimmer und im Badezimmer waren, die ich verhältnismäßig selten (bzw. im Badezimmer fast nie) an gemacht habe.
Für beide Heizkörper wurden nun jeweils 570VE angesetzt.
In meiner letzten Heizkostenabrechnung (die allerdings nur von September bis Dezember war, da ich in dem Jahr erst eingezogen bin), konnten die Werte für die beiden Heizkörper gemessen werden und damals betrug der echte Verbrauch im Badezimmer in 4 Monaten 8,8 VE und im Schlafzimmer 82,25 VE. Hochgerechnet auf 12 Monate (wobei da sogar der Frühling und Sommer mit Herbst und Winter Werten hochgerechnet wird) würde das für das Badezimmer einen Verbrauch von ca. 27 VE und für das Schlafzimmer ca. 249 VE ergeben. (übrigens steht der Zähler für dieses Jahr, was ja nun fast komplett rum ist, im Badezimmer tatsächlich noch auf 0,0! und im Schlafzimmer 176,75 VE!)
Anhand der hochgerechneten wahren Werte ergibt sich daraus eine Differenz zwischen der Schätzungsmethode der Abrechnung und der Schätzung nach Hochrechnung des vorangegangenen Verbrauchs:
für das Bad: 543 VE
für das Schlafzimmer: 321 VE
Daraus ergibt sich, dass die Schätzung nach der Abrechnung ist um ein vielfaches höher als die Schätzung nach Hochrechnung:
Bad: 570VE/27VE = 2111%!!!
Schlafzimmer: 570VE/249VE = 228%
Beim Schlafzimmer würde ich vielleicht noch sagen irgendwie sagen, dass die Schätzung aus Sicht des Vermieters irgendwie gerechfertigt sein kann. Aber für das Badezimmer nie und nimmer (gerade wenn ich jetzt auch den tatsächlichen Verbrauch über das gesamte Jahr hier ablese). Über 2000% Unterschied? Das ärgert mich ohne Ende. Gerade auch, weil der Unterschied aller Wohnungen genommen wurde. Würde man den Verbrauch aller anderen Wohnungen im Bad (die Wohnungen dürften recht baugleich sein) nehmen, würde man wahrscheinlich auch weit unter diesen 570 VE landen.
Ich befürchte zwar, dass man da keine Handhabe gegen hat, da in der Heizkostenverordnung §9a eben auch die Möglichkeit genannt wird, dass die Heizkosten über diese Methode geschätzt werden, aber ich wollte lieber nochmal nachfragen, ob man dagegen nicht vielleicht doch was tun kann? Mit dieser Ungerechtigkeit will ich mich dann doch nicht so einfach abfinden.
Vielen Dank schon einmal für Antworten.