Was sollen wir noch alles ertragen? Bitte um Ratschlag.

  • Hallo werte User,

    wir sind neu in diesem Forum und suchen nun auf diesem Wege etwas Hanlungssicherheit da bei uns die Geduld nun wirklich zu Ende ist.

    Zum momentanen Anliegen:

    Wir wohnen in einem großen Mietswohnhaus das erst kürzlich erbaut wurde. Im Zuge des Einzuges vieler (70) Mietparteien haben manche Mieter aufgrund mangelnder Fahrradabstellflächen ihre Fahrräder in die Hausflure/Treppenhäuser gestellt, manch andere Schirmständer, kleine halbhohe Schuhschränke oder andere ihre Balkonpflanzkübel um sie vor dem Winter zu schützen.

    Nach monatelanger "Duldung" des Vermieters kam nun ein Schreiben an alle Mieter mit folgendem ungefähren Wortlaut:

    " Ich bitte die Mieter sämtliche Gegenstände (Kinderwagen, Pfanzen, Fahrräder) aus den Hausfluren und Treppenhäusern zu entfernen. Es handelt sich dabei auch um Fluchtwege die nicht zugestellt werden dürfen. (soweit verstehe ich sein Anliegen doch nun DAS)

    Sollte bis zum x. diesem nicht nachgekommen werden werde ich eine Firma beauftragen die diese Gegenstände einsammelt und entsorgt. zusätzlich weise ich darauf hin, das ich die durch diese Maßnahmen anfallenden Kosten auf alle Mieter in den Nebenkosten umlegen werde."

    :mad::confused:

    Ich kenne mich da nicht so aus doch für mich wagt er sich mit diesen Schritten zu weit aus dem Fenster weil er meiner Meinung nach

    1. mit dem Entsorgen der ihm nicht gehörenden Gegenstände sich in gewissen Maße schadensersatzpflichtig gegenüber dem Eigentümer macht, ich denke er dürfte die Sachen zwar einsammeln aber nur lagern und DIESE Kosten des Einsammelns und des Lagerns dürfte er umlegen aber nicht entsoregn

    2. er nicht die Kosten die ihm durch (x Mieter) auf alle umlegen darf, wo kommen wir denn da hin mit Kollektivstrafen (wenn dann dürfte er doch nur die belangen, die seinem Anschreiben nicht nachgekommen sind und somit die Kosten überhaupt verursacht haben)

    Was meint ihr zu diesem Anliegen und welche Schritte wären eurer Meinung nach sinnvoll und vor allem rechtskonform. Mit dem Wegräumern unseres Kinderbuggys vor unserer Tür habe ich kein Problem und komme dem nach doch was wenn er uns Kosten auferlegen will, die andere verursachen?! Mir ist das alles sehr suspekt.

    2 Mal editiert, zuletzt von worschtsuppe (3. Dezember 2012 um 16:04)

  • Wenn Sie der Pflicht zur Beseitigung nachkommen uns Sie keine Mängel verursachen brauchen Sie auch nicht zu zahlen.
    Machen Sie sich also keine Sorgen. Sollte tatsächlich mal was kommen, weisen Sie das zurück.

  • Hallo worschtsuppe,

    liest sich schlimmer als es vielleicht ist.
    Fluchtwege sollten nicht zugestellt werden. Wenn diese doch zugestellt werden und nach einer schrifltichen Aufforderung nicht freigestellt werden dann ist die direkte Entsorgung bestimmt der schlechteste Weg, Einlagerung wäre besser. Das ist aber nur ein Problem zwischen den die Fluchtwege weiterhin zustellen und den Vermieter. Die daraus entstehenden Kosten sind keine "Kosten die den Eigentümer regelmäßig entstehen" somit auch keine Betriebskosten / Nebenkosten. Sollten dennoch diese auf Ihre nächste Nebenkostenabrechnung aufgelistet sein, so sind diese nicht umlagefähig bzw. brauchen auch nicht bezahlt werden. Einfach den Betrag herausrechnen mit schriftl. Information das diese keine Betriebskosen sind. Auch nicht unter den Punkt SONSTIGE Betriebskosten. Denn diese müßen auch schon bereits schriftlich im Mietvertrag aufgelistet sein.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Wenn ich ganz sicher bin, dass von mir nichts zu beanstandenes herumsteht, würde ich dies dem VM schriftlich mitteilen und dass die geplante Aktion von mir nicht mitfinanziert werden wird.