Bei mir wirds Merkwürdig ...

  • So erst mal ein Nettes hallo in die runde und schon jetzt sorry wegen der ganzen rechtsschreibfehler .

    Mein Problem (ist eigentlich ein mehrteiliges) Wir leben seit gut 36 Jahren in einem Haus zur Miete zuerst meine Großeltern und seit 2007 Ich und mein Bruder (wir wollten den mietvertrag übernehmen aber das wollten die Eigentümer nicht also wurde die alte Wohnung neu Gemietet) wir beide sind berufstätig er als Elektriker und ich im Bereich Kino. Bedingt sind wir Viel unterwegs er Montagen und ich kümmere mich um eine kleine Kino kette , bin also nicht selten 18 stunden täglich unterwegs .

    Die beiden Rentner im haus Beschweren sich nun seit einem jahr darüber das wir zu nachtschlafenden Zeiten nachhause kommen (das stimmt aber nicht weil wir Party machen) das ging soweit das uns die Verwaltung wegen vortgesetzter Störung des Hausfriedens abgemahnt hat in diesem zuge beschweren sich die Damen das wir ja nieee den Hausflur , trockenboden so wie keller Putzen was wir aber machen nur nicht wie gewünscht einmal die Woche freitags.

    Nun kam es zum supergau : die jährliche Wartung des MAGs stand an und ja ich habe das angeblich "Sturmklingeln" nicht gehört , zur Erklärung der wartungsfirma ist neben unfreundlich und inkompetent auch noch sehr gut befreundet mit dem Eigentümer/Verwaltung und macht seit 4 jahren immer wieder stress wenn ich Termine verschieben muss.Ich hatte schon angeboten selber eine Firma zu bestellen bekam jedoch als antwort das ich es unterlassen soll da das gerät Eigentum der Vermieters ist (obwohl die wartungs kosten 1:1 auf uns umgelegt werden) . Jetzt ist es so das dieser typ (ich bin selber Meister im Bereich Gas und wasser )mir heute in absprache mit der Verwaltung eine zettel in den briefkasten geworfen hat mit 3 Terminen (die wir aufgrund unserer Jobs nicht einhalten können ) mit dem Handschriftlichen vermerk durch ihn das ansonsten die Verwaltung gegen uns eine fristlose Kündigung aussprechen würde weil wir ihm ja den zugang verwehren dies könne man aber abwenden wenn wir bei der Verwaltung einen schlüssel hinterlegen würden ..


    so sorry ich bin selbst Handwerker und sowas ist einfach unverschämt und ich bin auf hundertachtzig ....

    meine frage

    Kann der vermieter mir untersagen eine eigene Wartungsfirma zu bestellen

    Ist es zulässig das mir im auftrag der Verwaltung von einem Pfatzke mit fristloser Kündigung gedroht wird

    Und schlüssel bei Nachbarn oder vermieter Dauerhaft zuhinterlegen geht mir gegen den strich

    so wollte eigentlich noch mehr fragen schildern aber sonst wird das hier ein nochlängerer wust an sch... :)

    Gruß Chris

  • Hallo C.Paris,

    zu den anfangs genannten Querelen werde ich mich nicht äussern.

    "die jährliche Wartung des MAGs stand an"
    Du solltest dem geneigten Leser doch gerne erklären, was ein MAG ist.

    "ich habe das angeblich "Sturmklingeln" nicht gehört"
    Gab es (k)eine schriftliche Ankündigung?

    "Ich hatte schon angeboten selber eine Firma zu bestellen bekam jedoch als antwort das ich es unterlassen soll..."
    Wie sieht die diesbzgl. mietvertragliche Regelung aus?

    "...dieser typ (ich bin selber Meister im Bereich Gas und wasser )mir heute in absprache mit der Verwaltung eine zettel in den briefkasten geworfen hat mit 3 Terminen (die wir aufgrund unserer Jobs nicht einhalten können )"
    Euch ist aber zuzumuten, mit der Firma telefonisch einen Termin zu vereinbaren.

    "mit dem Handschriftlichen vermerk durch ihn das ansonsten die Verwaltung gegen uns eine fristlose Kündigung aussprechen würde weil wir ihm ja den zugang verwehren"
    LOL

    "Kann der vermieter mir untersagen eine eigene Wartungsfirma zu bestellen"
    Siehe MV-Regelung.

    "Ist es zulässig das mir im auftrag der Verwaltung von einem Pfatzke mit fristloser Kündigung gedroht wird"
    LOL
    PS: Weniger Roman und mehr Substanz wären hilfreich(er).

  • Danke Berny :) jaa roman ich rede halt gern Viel

    MAG auf dutsch Gasdurchlauferhitzer oder einfach Geyser :)

    Ja es gab eine schriftliche ankündigung (14 Tage davor wie jedes Jahr) wollte ich eigentlich verschieben aber es ginge ja nicht (hatte schon absehbar die letzten tage durcharbeiten müssen und bin halt eingepennt)

    Im MV steht diesbezüglich NICHTS

    das beste kommt aber noch von seiten der verwaltung wurde mir dann gestern auch nahegelegt mir eine andere wohnung zu suchen sonst müsse mann mal schauen was man so findet (aus alter angewohnheit nehme ich Telefongespräche immer auf ich weise sogar dadrauf hin ) alles wände neuverputzen lassen usw usw

    hab mich hier immer wohlgefühlt und wir haben aus ner 50 jahre mietwohnung ein topmoderne gemacht sprich vor 3 jahren die komplette elekrik erneuert in jedes zummer netzwerk und kabel verlegt (auf eigene Kosten) bad und wc vor 2 jahren in eigenleistung modernisiert inkl aller leitungen usw

    die miete ist bis auf einmal immer pünktlich gekommen und weil ichs so gelernt habe immer mit 30 euro mehr wie nötig

    auf die nachbarn nehmen wir so weit rücksicht das wir nacht nur TV und PC mit kopfhörer usw im grunde genommen bis auf die sch.. arbeitszeiten sind wir recht angenehme mieter

  • Hmm ich keine eigentlich so gut wie keinen Mietvetrag in dem nicht vereinbart wurde, dass dem Vermieter oder Handwerkern zur Vornahme erforderlicher Reparatur- oder Wartungsarbeiten der Zutritt zur Wohnung ermöglicht werden muss.

    Was spricht denn dagegen mit der vom Vermieter beauftragten Wartungsfirma telefonisch einen passenden Termin zu vereinbaren. Wenn aufgrund Ihrer beruflichen Situationen keine passende Terminvereinbarung möglich sein sollte, so bliebe immer noch die Möglichkeit bei Bekannten, Familienangehörige oder Nachbarn, zu denen man Vertrauen hat, einen Wohnungsschlüssel zu hinterlegen und diese zu bitten bei den Wartungsarbeiten anwesend zu sein.

  • C.Paris:

    "jaa roman ich rede halt gern Viel"
    Und wem soll das weiterhelfen?

    "MAG auf dutsch Gasdurchlauferhitzer oder einfach Geyser :-)"
    Falsch.

    "Ja es gab eine schriftliche ankündigung (14 Tage davor wie jedes Jahr) wollte ich eigentlich verschieben aber es ginge ja nicht (hatte schon absehbar die letzten tage durcharbeiten müssen und bin halt eingepennt)"
    Wo ein Wille ist, findet sich auch immer ein Weg.

    "Im MV steht diesbezüglich NICHTS"
    Also unterliegt die Wartungsverpflichtung UND die Festlegung der Durchführungsart nach dem ersten Anscheinsbeweis und unter Beachtung des § 535 BGB dem Vermieter.

    "das beste kommt aber noch von seiten der verwaltung wurde mir dann gestern auch nahegelegt mir eine andere wohnung zu suchen sonst müsse mann mal schauen was man so findet"
    Schaumschlägerei, bangemachen gilt nicht, solange Ihr nicht eklatante Vorschriften verletzt.

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