Liebe Experten und Mehr-als-ich-Wissende.
Die Betriebskostenabrechnung 2011 kam und sah wie folgt aus:
Be- und Entwässerung/Niederschlagswasser wurde anteilig nach m² (50 von 660,40) umgelegt, was allein schon 192,41 €, ausmachen soll.
Jedoch wurde während meiner kurzen jedoch gesamten Mietzeit vergessen, meine Wasseruhr abzulesen.
Da mein Mietvertrag aussagt, dass Wasser verbrauchsbezogen abgerechnet wird, legte Veto ein und bekam folgenden Vorschlag:
"Wir nehmen die Gesamtmenge des von Ihnen während der gesamten Mietzeit verbrauchten Wassers und errechnen die Teilmenge, die auf den Zeitraum 01.01. bis 31.12.2011 entfällt. Anhand dieser Teilmenge und dem entsprechenden (Frisch- bzw. Abwasser-) Wasserpreis aus 2011 kann ich dann Ihren Kostenanteil neu berechnen."
Mein Gesamtverbrauch während meiner Mietzeit betrug nur 5,647 m³ (kaum genutzter Gewerberaum, Erstbezug nach Sanierung).
Ist es rechtens, dass Wasser nach m² UND Verbrauch abgerechnet wird?
Für eine aussagefähige Antwort danke ich herzlich im voraus.
Viele Grüße aus Berlin.