Theoretiche Situation "vermieter ist abgehauen"

  • Hallo, ich befase mich derzeit auch recht-Studien technisch sehr mit verschiedenen Möglichkeiten bei besonderen fällen, es handelt sich hier nur um einen Theoretische Gegebenheit, aber falls mir dennoch einer weiterhelfen kann würde mich das doch sehr freuen :)

    Der Fall:

    ein Haus mit 3 Mieterparteien, der Vermieter setzt sich ins ausland ab nach dem motto "ich bin weg mir egal was mit euch ist"
    er nimmt alles mit ins ausland sein Geld etc alles, quasi er flüchtet und keiner weis wohin.. (die gründe überlas ich mal der Fantasie)

    wie sähe es in diesem Falle aus, was würde dann passieren?! der mieter ist weg und kommt wohl nie wieder was die miete und das haus angeht Interesiert ihn nicht mehr.. was müssten die Mieter beachten.. auf was müssten sie sich einstellen, wie würde es mit der mietweiterzahlung laufen :)

    danke schon im vorfeld für Antworten

  • Die Miete müssten die Mieter ganz normal weiter zahlen.
    Sollte die Zahlung zurück kommen weil das Konto aufgelöst wurde, müsste der Mieter versuchen mit dem Vermieter Kontakt aufzunehmen, um in Erfahrung zu bringen, wohin die Miete gezahlt werden soll. Ist der Vermieter nicht zu erreichen oder unauffindbar und der Mieter kann (nachweislich) nicht herausfinden, wohin er die Miete zahlen soll, so kann er sie beim Amtsgericht hjinterlegen lassen. Wenn man dabei noch auf das Recht der Zurücknahme verzichtet, hat der Mieter schuldbefreiend bezahlt und somit seine vertragliche Verpflichtung erfüllt.

    komplizierter wird es, wenn der Vermieter seinen vertraglichen Pflichten, z.B. zur Instalthaltung nicht einhält oder die Nebenkosten nicht an die Versorger weiterleitet.
    Aber auch in dem Fall kann sich der Mieter notfalls selbst helfen. Stichwort Selbstvornahme

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