Kautionsrestrückzahlung u. Nebenkostenabrechnung

  • Hallo,

    mein Problem sieht wie folgt aus: Ich bin am 28.01.12 aus meiner damaligen Wohnung ausgezogen, die Wohnung wurde in einem einwandfreien Zustand übergeben, der Mietvertrag selbst lief noch bis 28.02.12. Nach telefonischer Aufforderung ist mir ein Teil meiner Kaution ausbezahlt worden, der Rest wurde wegen der ausstehenden Betriebskostenabrechnung noch zurückbehalten. Der Abrechnungszeitraum dieser liegt vom 01.01. - 31.12. eines Jahres, für das Jahr 2010 bekam ich diese bereits im Juli 2011. Seit August versuche ich - erfolglos - meine Sachbearbeiterin bei der betreffenden Wohnungsverwaltung zu erreichen (alle anderen Mitarbeiter sind nicht in der Lage, eine Auskunft zu geben), um den Stand der Dinge für die Abrechnung 2011 zu erfragen. Jetzt haben wir Dezember, es liegt immer noch keine Abrechnung aus dem Jahre 2011 vor und meine restliche Mietkaution habe ich auch noch nicht erhalten. Nach meinem Wissensstand hat der Vermieter keinen Anspruch auf Nachzahlung, wenn die Abrechnung nach dem Jahreswechsel bei mir eingeht. Ist das richtig? Und welche Möglichkeiten habe ich, meine restliche Kaution einzufordern? Gibt es Fristen? Sollte ich mich um juristische Hilfe bemühen oder darf ich noch ein Jahr warten, weil der Auszug im Abrechnungszeitraum 2012 stattfand? Über eine hilfreiche Antwort wäre ich dankbar!

  • Hallo haifisch83,

    "der Mietvertrag selbst lief noch bis 28.02.12."
    Vorausgesetzt, der BK_Abrechnungszeitraum stimmt mit den Kalenderjahr überein, hat der VM noch bis zu einem Jahr danach Zeit, Dir die Abr. zukommen zu lassen, also bis zum 31.12.2013.