WG-Zimmer allgemeines Übergabeprotokoll

  • Hallo,


    ich ziehe zum 31.1. aus meinem WG-Zimmer aus.
    Der Nachmieter zieht zum 1.2. ein. Die Wohnungseigentümerin + Vermieterin, die auch mit in der WG wohnt ist bis Anfang April im Ausland und möchte dann erst die Übergabe machen.
    Nun würde ich mir gerne vom Nachmieter schriftlich geben lassen, dass er alles so übernimmt. Auf was muss ich achten, damit alles rechtens ist.


    Zudem meinte die Vormieterin, dass ich das Zimmer streichen soll, obwohl ich erst zwei Jahre darin wohne. Also möchte ich auch diese Aufgabe an den Nachmieter übergeben.


    Danke für Eure Hilfe
    Lieben Gruß

  • ich ziehe zum 31.1. aus meinem WG-Zimmer aus.
    Der Nachmieter zieht zum 1.2. ein. Die Wohnungseigentümerin + Vermieterin, die auch mit in der WG wohnt ist bis Anfang April im Ausland und möchte dann erst die Übergabe machen.
    Nun würde ich mir gerne vom Nachmieter schriftlich geben lassen, dass er alles so übernimmt. Auf was muss ich achten, damit alles rechtens ist.
    Zudem meinte die Vormieterin, dass ich das Zimmer streichen soll, obwohl ich erst zwei Jahre darin wohne. Also möchte ich auch diese Aufgabe an den Nachmieter übergeben.


    Was Ihr unter Euch kungelt, ist Eure private Sache.
    Mietrechlich ist Euer Ansprechpartner Eure Vermieterin.

  • Hallo ichbinich,


    Sie und Ihre Vermieterin sind für eine Wohnungsabnahme verantwortlich. Wenn die Vermieterin die Wohnungsabnahme nicht durchführen kann, sollte in der Regel eine Vertretung von Ihrer Vermieterin die Abnahme durchführen. Denn Sie können ja nicht solange warten bis Sie wieder da ist.


    Möchten Sie eine Vereinbarung mit der Nachmieterin treffen ohne Hinzunahme der Vermieterin / Vertretung dann besteht das Risiko, dass Ihre Nachmieterin Ihre Vereinbarung nicht nachkommt und Sie Probleme mit der Vermieterin bekommen können.


    Tipp: Wenn Ihre Vermieterin in der Ferne ist, dann kann mit moderner Technik (Kamera) event. auch eine Abnahme durchgeführt werden. Hierbei aber auf eine schriftliche Bestätigung der durchgeführten Abnahme bestehen.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Aber kann die Vermieterin die schriftliche Einigung als ungültig erklären?


    Yes, she can. Was andere Leute unter sich vereinbaren, interessiert mich nicht. Mich interessiert ausschliesslich das, was mein Vertragspartner mit mir macht bzw. umgekehrt.