Berliner Räumung / Vobotene Eigenmacht

  • Hallo, ich habe bisher keinen vergleichbaren oder ähnlichen Fall finden können, daher versuche ich es mal hier im Forum. Vielleicht kann mir ja jemand ein paar hilfreiche Tipps geben oder ist selber in so einer Situation gewesen und kann mir weitere Informationen geben. Es geht um eine sogenannte "kalte Räumung". Ich habe mit einer weiteren Person einen Mietvertrag zum 01.04.2012 geschlossen.
    [Zwischen:
    - 2 Hauptmietern, 1. Hauptmieter -> 30 Jahre, 2. Hauptmieter -> 20 Jahre
    und 3. Vermieter -> als GbR wurde eine unbefristete Mietdauer ab 01.April 2012 geschlossen, Gesamtmiete 528,04 Euro -> pro Hauptmieter = 264,02 €]
    Mein Mietanteil wurde (dummerweise!) in Bar gegen Quittungsbeleg an den 1. Hauptmieter gezahlt. Dieser äußerte, die Gesamtmiete sei immer an den Vermieter gezahlt worden. Aus beruflichen Gründen musste ich Anfang Juli für 3 Monate (6.Juli - 6. Oktober 2012) in eine andere Stadt (100km entfernt) und konnte zwischendurch nicht nach Hause. Die Miete habe ich im Voraus an den anderen Hauptmieter gezahlt, wieder in Bar und gegen Quittung. Als ich am 07. Oktober mit meinem Kumpel (der mich gefahren hat) wieder zu Hause ankam, musste ich feststellen, dass keiner meiner Schlüssel passt(Haustür und auch Wohnungstür). Daraufhin rief ich den Vermieter an, da der andere Hauptmieter nicht ans Telefon ging -da arbeiten. Der Vermieter meinte, er würde gleich vorbei kommen und mit mir alles klären. Er kam kurz darauf hin und übergab mir ein Umschlag ("Außerordentliche Fristlose Kündigung", am 06.08.2012 geschrieben und per "Einwurf Einschreiben" verschickt und zugestellt) und führte mich zum Dachboden, wo eine Tasche mit wenig Kleidung und ein paar andere persönliche Sachen verstreut lagen (durch Feuchtigkeit und Schmutz waren die Sachen und Unterlagen dementsprechend beschmutzt und nass- teilweise schon Schimmelbefallen-). Der Vermieter nahm meine Schlüssel ab und teilte mir noch mit, dass die Wohnung bereits neu vermietet ist.

    Zur Kündigung. In dieser steht:
    "da Sie für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug geraten sind, spreche ich Ihnen hiermit nach § 543 die Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund aus."
    Außerdem: "Mit Ihnen war leider nachweislich keine Konversation möglich, sodass ich mich zu diesem Schritt gezwungen sehe! Ihre restlichen Sachen nach dem Auszug Ihres Mitmieters werde ich in Verwahrung nehmen und Ihnen nach Begleichung der für mich durch Ihre "Umbaumaßnahmen " entstandenen Kosten persönlich aushändigen."

    Auf meine Frage nach der Höhe der Kosten erhielt keine Antwort. Der Vermieter verschwand und ließ mich und meine Begleitung die Sachen vom Dachboden räumen. Zwischenzeitlich erkundigten sich die neuen Mieter( die in meine angemietete Wohnung einzogen) was im Haus los ist. Durch die offene Wohnungstür sah ich, dass die neuen Mieter einige meiner Möbel verwenden -und die zuvor vom Vermieter genannten Umbaumaßnahmen nicht mehr zusehen sind- Die neuen Mieter verweigerten jedoch sämtliche Gespräche.

    Nachdem die wenigen Sachen im Auto waren und ich den anderen Hauptmieter nicht erreichen konnte, fuhr ich also wieder zurück in die andere Stadt und kam bei einem Freund zur Untermiete unter. Ich informierte mich im Internet und fand heraus dass das sog. "Vermieterpfandrecht" wichtige Voraussetzungen zur Durchführung benötigt. Nach meinen bisherigen Informationen, hat der Vermieter keinen gerichtlichen. Titel, kein Verzeichnis(inkl. Wertschätzung und Beschreibung) des Inventars der Wohnung angefertigt,..., Außerdem hat er mit dem 2. Hauptmieter etwa am 20.7.2012 einen Aufhebungsvertrag geschlossen".
    Nachdem ich psychisch zu belastet war und keine Kraft und keinen klaren Kopf hatte sowie 25 Kg an Gewicht verloren hatte, ging ich erst am 17. Oktober 2012 zum Anwalt und beauftragte diesen mit der Klärung. Ich habe anschließend eine Bestandsliste anfertigen sollen, welche vor ein paar Tagen (hoffentlich) vollständig beim Anwalt nachgereicht wurde. Der Vermiete habe nicht auf das Anwalt- Schreiben "die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung" reagiert und nun warte ich auf weitere Schritte (gerichtliche Termine).

    Meine Gedanken seit längerer Zeit:
    - Gilt die Quittung der Mietzahlungen(leider nur als gescannte Datei vorhanden, Original war in der Wohnung) von mir an den anderen Hauptmieter als Nachweis über Mietzahlung,
    - Benötigt der Vermieter nicht eigtl meine Unterschrift, um mit dem anderen Hauptmieter einen Aufhebungsvertrag zu schließen( da meine Kündigung ja erst nach dem Aufhebungsvertrag gemacht wurde,
    - Wäre der Aufhebungsvertrag daher unwirksam,
    - Was ist mit diesen "Kosten der Umbaumaßnahmen - diese sind jetzt ja nichtmehr vorhanden bzw. zu schätzen,
    - Trifft die neuen Mieter eine Mitschuld? und Dürfen diese meine Möbel nutzen,
    - Welche wichtigen Schritte habe ich vllt bisher vergessen oder falsch gemacht,
    - Sollte ein Ärztliches Gutachten gemacht werden? (Wer trägt ggfls. die Kosten und welchen Einfluss hat so etwas?)

    Ich möchte keine Rechtsberatung o.ä. nur Meinungen, wie dass andere sehen und/oder ob jemand sowas schonmal passiert ist...

  • Meine Meinungen anhand Ihres Dargestellten.

    Zitat


    - Gilt die Quittung der Mietzahlungen(leider nur als gescannte Datei vorhanden, Original war in der Wohnung) von mir an den anderen Hauptmieter als Nachweis über Mietzahlung,

    Ja!

    Zitat

    - Benötigt der Vermieter nicht eigtl meine Unterschrift, um mit dem anderen Hauptmieter einen Aufhebungsvertrag zu schließen( da meine Kündigung ja erst nach dem Aufhebungsvertrag gemacht wurde,


    Ja!

    Zitat

    - Wäre der Aufhebungsvertrag daher unwirksam,


    Ja!

    Zitat

    - Was ist mit diesen "Kosten der Umbaumaßnahmen - diese sind jetzt ja nichtmehr vorhanden bzw. zu schätzen,


    Wenn Sie nichts umgebaut haben, haben Sie auch keine Kosten.


    Zitat

    - Trifft die neuen Mieter eine Mitschuld? und Dürfen diese meine Möbel nutzen,


    Das interessiert die neuen Mieter nicht und auch Sie hat das nicht zu interessieren. Ihre Vertragsverhältnis haben Sie ausschließlich mit dem Vermieter.

    Zitat

    - Welche wichtigen Schritte habe ich vllt bisher vergessen oder falsch gemacht,


    Wüsste nicht.

    Zitat

    - Sollte ein Ärztliches Gutachten gemacht werden? (Wer trägt ggfls. die Kosten und welchen Einfluss hat so etwas?)


    Unsinn!

  • Ich möchte keine Rechtsberatung o.ä. nur Meinungen, wie dass andere sehen und/oder ob jemand sowas schonmal passiert ist...


    Mir noch nicht. Du solltest Dir aber überlegen, ob Du mit dem jetzigen Zustand zufrieden bist oder ob Du noch Ansprüche hast, wobei Dir ein Fachanwalt eher helfen könnte.

  • Danke Berny. Zufrieden kann man es nicht nennen. Da ja bisher nichts Entschieden bzw. geklärt ist. Die Gerichtsverhandlungen können schlimmstenfalls bis zum 20 Monate dauern. Welche Ansprüche meinst du, bzw. was hast du dir da evtl drunter vorgestellt?

    D

  • Zitat

    Zitat:
    - Gilt die Quittung der Mietzahlungen(leider nur als gescannte Datei vorhanden, Original war in der Wohnung) von mir an den anderen Hauptmieter als Nachweis über Mietzahlung,

    Ja!

    Wirklich? Das glaube ich kaum, da dies absolut kein Nachweis ist, dass die Zahlungen tatsächlich beim Vermieter angekommen sind.

    Die Durchführung des Vermieterpfandrechts setzt nicht unbedingt einen 'vollstreckbaren Titel' voraus. Allerdings der Umstand dass nur einem der Hauptmieter gekündigt wurde erscheint auch mir mehr als fragwürdig.

    Hier sollte tatsächlich anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden.

    Einmal editiert, zuletzt von Gruwo (17. Dezember 2012 um 13:01)

  • Zitat

    Die Durchführung des Vermieterpfandrechts setzt nicht unbedingt einen 'vollstreckbaren Titel' voraus.


    Das VM-Pfandrecht wird i.a.R. ausgesprochen, auch mündlich, dann aber bitte mit Zeugen.
    Zur Verhinderung, dass der Mieter trotz allem Gegenstände wegschafft, darf dies sogar mit körperlicher Gewalt verhindert werden. In diesem Fall hilft die blaue Truppe sogar dem VM.

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