Schimmel im Bad

  • Also hallo erstmal.
    ich bin leider etwas ratlos und wäre um Hilfe sehr sehr dankbar.
    Ich bin im Septemver diesen jahres in eine wohnung gezogen. vor einigen wochen sind mir dann schwarze flecken an den fugen in der dusche aufgefallen und ja natürlich ist es schimmel. Ich habe den Vermieter benachrichtigt der meinte er würde einen handwerker beasurtragen aber da hast sich seit 3-4 wochen nichts getan. auch keinerlei rückmeldung. Ich hab jetzt mal selbst probiert mit chlor und ner zahnbürste bewaffnet den schimmel zu entfernen aber keine chance. es scheint als ob dieser eher unter den fugen sitzt und sich nicht entfernen lässt. jetzt ist mir zusätzlich aufgefallen das neuer schimmel unter dem waschbecken und hinter der toilette ist, weil die rohre beider undicht sind und tropfen.auch größere risse in den fugen und fliesen sind mir aufgefallen sowie vermehrtes auftauchen von teilweise auch größeren insekten in meinem bad.meine frage ist jetzt ob ich meinen vermieter hier irgendwie belangen kann, also kann ich überhaupt von ihm entfernung des schimmels verlangen? wird hieraus klar ob es seine schuld ist?

    vielen dank für schnelle hilfe

  • Hallo Peter,
    ich würde Beweise sichern, bspw. Photos machen, und den VM schriftlich nachweislich auffordern, die bei der Übernahme der Wohnung offensichtlich bereits verdeckt vorhandenen Mängel zeitnah zu beseitigen.
    Gibt es ein Übernahmeprotokoll?

  • also bilder habe ich gemacht und sie dem vermieter auch gemailt. wie gesagt ich weiß halt nicht wie ich beweisen kann dass es seine schuld wäre bzw. nicht meine... es gibt zwar ein übergabeprotokoll aber ich bin ehrlich diese mängel sind mir damals nicht aufgefallen weil des mit dem tropfenden wasser ja erst bei benutzung autritt und die rissen und löcher ín den fugen habe ich nicht genauer unteruscht bzw, nicht bemerkt :(

  • Wenn der Schimmel nicht an der Außenwand auftritt, kann man zu 99% annehmen, dass du dafür verantwortlich bist. Nur bei einer Außenwand könnte man denken, dass sich aufgrund des großen Temperaturunterschiedes Kondenswasser bildet und sich daraus Schimmel entwickelt.

    Tropfende Abwasserleitungen (z.B. Syphon) kann man durch nachziehen dicht bekommen. Ich jedenfalls würde mich schämen solch ein Kinkerlitzchen meinem Vermieter zu melden.

  • Säubern der Silikonfugen hilft nichts.
    Sie sollten das Auskratzen und sich im Baumarkt eine schimmelresistentes Material kaufen und neu verfugen.
    Die Undichtheiten im Zimmer sollten Sie unbedingt wieder in Ordnung bringen. Das kostet nicht die Welt und den Nutzen haben ausschließlich Sie selbst.

  • Tropfende Abwasserleitungen (z.B. Syphon) kann man durch nachziehen dicht bekommen. Ich jedenfalls würde mich schämen solch ein Kinkerlitzchen meinem Vermieter zu melden.


    Seine Beschreibung "neuer schimmel unter dem waschbecken und hinter der toilette ist, weil die rohre beider undicht sind und tropfen." ist ja nicht sehr zielführend/deutlich/nachvollziehbar...

  • Zitat

    bei der Übernahme der Wohnung offensichtlich bereits verdeckt vorhandenen Mängel


    Die können dann nur vom Vormieter verdeckt worden sein.

    Zitat

    schimmelresistentes Material kaufen und neu verfugen.


    Zuvor aber noch grundieren, falls es kein Schimmel war sondern ein Pilz.

  • "Zitat:
    bei der Übernahme der Wohnung offensichtlich bereits verdeckt vorhandenen Mängel"
    - Die können dann nur vom Vormieter verdeckt worden sein.
    - - Also hat der Vermieter sich das anrechnen zu lassen, denn der Nachmieter hat mit dem Vormiter keinen Vertrag.

    "Zitat:
    schimmelresistentes Material kaufen und neu verfugen."
    - Zuvor aber noch grundieren, falls es kein Schimmel war sondern ein Pilz.
    - - Schimmel SIND Pilze. Abgesehen davon, erst nach Absprache mit dem Vermieter solche Aktion durchführen.

  • Zitat

    Also hat der Vermieter sich das anrechnen zu lassen, denn der Nachmieter hat mit dem Vormiter keinen Vertrag.


    Falsch, in jedem einigermaßen guten MV ist vereinbart, dass der Neumieter meist 1 Monat Zeit hat (meist versteckte) Mängel (die logischerweise nur aus dem vergangenen Mietverhältnis stammen können) nach zu melden.
    Danach gehts eben auf Neumieters Kappe.

    Zitat

    Schimmel SIND Pilze.


    Wieder falsch. Schimmel entsteht nur in Verbindung mit Feuchtigkeit.
    Die Pilze können überall zum Vorschein kommen.

  • Zitat

    Wieder falsch. Schimmel entsteht nur in Verbindung mit Feuchtigkeit.
    Die Pilze können überall zum Vorschein kommen.

    Nicht nur beim Mietrecht große Defizite, nun auch in der Botanik Null Ahnung.

  • Schimmelpilze sind eine systematisch heterogene Gruppe von filamentösen Pilzen, die in der Mehrzahl zu den taxonomischen Gruppen der Ascomyceten (Schlauchpilze) und Zygomyceten (Jochpilze) gehören.
    Und jetzt Ihre Erkenntnis:
    Schimmel entsteht nur in Verbindung mit Feuchtigkeit.
    Die Pilze können überall zum Vorschein kommen.

    Ich hoffe, ich bin allen gerecht geworden.:)

  • in jedem einigermaßen guten MV ist vereinbart, dass der Neumieter meist 1 Monat Zeit hat (meist versteckte) Mängel (die logischerweise nur aus dem vergangenen Mietverhältnis stammen können) nach zu melden.


    Noch nie sowas gehört bzw. gelesen.

  • Seine Beschreibung "neuer schimmel unter dem waschbecken und hinter der toilette ist, weil die rohre beider undicht sind und tropfen." ist ja nicht sehr zielführend/deutlich/nachvollziehbar...

    Meiner meineung!,Aber als Vermieter müsste man so reagieren :)

  • Gebe ihn schriftlich mit das er es inerhalb von 14 Tagen zu klären (Reparieren) Hat und gebe dein vermieter auch gleich ne drohung mit das es eine Mietkürzung zu folge habe.

  • Zitat

    Noch nie sowas gehört bzw. gelesen.


    Das glaube ich dir sogar.
    Also kannst nun "sowas" mal lesen und verinnerlichen.

    Der Mieter hat Mängel innerhalb eines Monats nach Einzug schriftlich anzuzeigen. Unterlässt er eine solche Meldung, so kann er sich bei Auszug nicht darauf berufen, dass ein Mangel bereits bei Einzug vorhanden war. Die Räume wurden wie gesehen übergeben.

    Ist die Mietsache zum Zeitpunkt der Überlassung mit einem versteckten Mangel behaftet, den der Vermieter nicht kennt, so haftet der Vermieter nicht dafür und auch nicht für daraus resultierende Folgeschäden.

  • Gebe ihn schriftlich mit das er es inerhalb von 14 Tagen zu klären (Reparieren) Hat und gebe dein vermieter auch gleich ne drohung mit das es eine Mietkürzung zu folge habe.


    Naja...
    Ein VM sollte schon selbst grosses Interesse daran haben, dass die Mietsache nicht kaputtgammelt.
    Aber, nachdem, was ich hier so lese, ...:mad:

  • "Ist die Mietsache zum Zeitpunkt der Überlassung mit einem versteckten Mangel behaftet, den der Vermieter nicht kennt, so haftet der Vermieter nicht dafür und auch nicht für daraus resultierende Folgeschäden."

    Das ist doch der größte Quatsch, den ich je gelesen habe.
    Wer soll denn dafür haften? Der Postbote vielleicht?

  • "Ist die Mietsache zum Zeitpunkt der Überlassung mit einem versteckten Mangel behaftet, den der Vermieter nicht kennt, so haftet der Vermieter nicht dafür und auch nicht für daraus resultierende Folgeschäden."

    Das ist doch der größte Quatsch, den ich je gelesen habe.
    Wer soll denn dafür haften? Der Postbote vielleicht?

    Ich habe das angeführte Zitat von unserem fantastischen Forumsmitglied mit dem Wortlaut des entsprechenden Paragrafen des
    BGB verglichen und mußte feststellen, das da einiges durcheinander geraten scheint.

  • der-Mieter:

    ""Ist die Mietsache zum Zeitpunkt der Überlassung mit einem versteckten Mangel behaftet, den der Vermieter nicht kennt, so haftet der Vermieter nicht dafür und auch nicht für daraus resultierende Folgeschäden."
    Das ist doch der größte Quatsch, den ich je gelesen habe."

    - Nöö, bestimmt nicht. Lies' noch einmal. Der VM hat ja auch Interesse, sich den Rücken frei zu halten.