Hallo im Forum,
ich habe folgendes Problem:
In meiner aktuellen Betriebskostenabrechnung, wurden meine Abwassergebühren nach der Wohnfläche abgerechnet, obwohl ich 2 x einen Warmwasserzähler und 2 x einen Kaltwasserzähler habe. Dadurch lässt sich der Verbrauch und auch das Abwasser eientlich ermitteln.
Hinweis: Alle Wohnungen haben mind. 2 Wasseruhren, 4 Wohnungen 4 Wasseruhren. Alle Wohnungen müssen deutlich mehr Abwasser zahlen bzw. einige auch weniger, da der Verbrauch höher ist und für diese Mieter die Abrechnung nach Wohnfläche günstiger ist.
Aber zurück zum Thema: Im letzten Jahr, wurde das Abwasser nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet. Aufgrund dieser anderen Abrechnungsmethode nach Wohnfläche, muss ich nun sage und schreibe 300 % mehr Abwasserkosten gegenüber dem Vorjahr zahlen. Würde der VM die Abrechnung nach dem Verbrauch machen, wüde ich ca. 20 EUR mehr zahlen, als im Vorjahr, womit man leben könnte. Jetzt sind es aber 250,00 EUR mehr um auch mal einen Wert zu nennen um den es geht. Der Wasserverbrauch hat sich nur geringfügig erhöht.
Jetzt zu meiner Frage: Eignetlich müsste der VM ja nach dam tatsächlichen Verbrauch abrechnen, sofern eine Wasseruhr vorhanden ist oder? Sollte dann nach ein Rest übrigbleiben, kannn er dies dann nach der Wohnfläche umlegen.
Und meine wichtigste Frage: Hat jemand vielleicht ein aktuelles Urteil speziell auf Abwasser bezogen, worauf man sich beziehen kann, außer dem Grundsatzt der Wirtschaftlichkeit den der VM ja gegeben ist.
Ich sage schon mal DANKE und wünsche allen einen guten Rutsch.