Abwasserkosten werden nach der Wohnfläche abgerechnet trotz Wasseruhr

  • Hallo im Forum,

    ich habe folgendes Problem:

    In meiner aktuellen Betriebskostenabrechnung, wurden meine Abwassergebühren nach der Wohnfläche abgerechnet, obwohl ich 2 x einen Warmwasserzähler und 2 x einen Kaltwasserzähler habe. Dadurch lässt sich der Verbrauch und auch das Abwasser eientlich ermitteln.

    Hinweis: Alle Wohnungen haben mind. 2 Wasseruhren, 4 Wohnungen 4 Wasseruhren. Alle Wohnungen müssen deutlich mehr Abwasser zahlen bzw. einige auch weniger, da der Verbrauch höher ist und für diese Mieter die Abrechnung nach Wohnfläche günstiger ist.

    Aber zurück zum Thema: Im letzten Jahr, wurde das Abwasser nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet. Aufgrund dieser anderen Abrechnungsmethode nach Wohnfläche, muss ich nun sage und schreibe 300 % mehr Abwasserkosten gegenüber dem Vorjahr zahlen. Würde der VM die Abrechnung nach dem Verbrauch machen, wüde ich ca. 20 EUR mehr zahlen, als im Vorjahr, womit man leben könnte. Jetzt sind es aber 250,00 EUR mehr um auch mal einen Wert zu nennen um den es geht. Der Wasserverbrauch hat sich nur geringfügig erhöht.

    Jetzt zu meiner Frage: Eignetlich müsste der VM ja nach dam tatsächlichen Verbrauch abrechnen, sofern eine Wasseruhr vorhanden ist oder? Sollte dann nach ein Rest übrigbleiben, kannn er dies dann nach der Wohnfläche umlegen.

    Und meine wichtigste Frage: Hat jemand vielleicht ein aktuelles Urteil speziell auf Abwasser bezogen, worauf man sich beziehen kann, außer dem Grundsatzt der Wirtschaftlichkeit den der VM ja gegeben ist.

    Ich sage schon mal DANKE und wünsche allen einen guten Rutsch.

  • Zitat

    Eignetlich müsste der VM ja nach dam tatsächlichen Verbrauch abrechnen, sofern eine Wasseruhr vorhanden ist oder?


    Ja, warum er das nicht macht, kann aber nur er dir sagen.

    Zitat

    Sollte dann nach ein Rest übrigbleiben, kannn er dies dann nach der Wohnfläche umlegen.


    Oder nach WE, weil es sich bei dem Rest um allgemeines Wasser handelt.

  • Ich bin mir nicht ganz sicher, ob Sie hier einen Irrtum unterliegen.
    Neuerdings muß auch für Oberflächenwasser bezahlt werden und das geht nur nach m².
    Da fragen Sie am besten dort wo die Rechnung erstellt wurde.

  • Hallo Andy,

    weshalb nun nach geänderten Verteilerschlüsseln berechnet wird, kann Dir natürlich nur einer sagen...
    Wenn geeignete Zähleinrichtungen vorhanden sind (bspw. geeichte(!) Zähler), ist nach gemessenem Verbrauch abzurechnen, sonst mietflächenanteilig.
    Änderungen der Abrechnungsschlüssel hat der VM den M VOR Beginn der Abrechnungsperiode schriftlich mitzuteilen.
    Wenn der VM unterschiedliche Verteilerschlüssel bei den M anwendet, ist das seine Sache, denn andere MV gehen Dich nichts an.


  • Neuerdings muß auch für Oberflächenwasser bezahlt werden und das geht nur nach m².

    Richtig. In dem Fall müßte dann aber 2 x Abwasser in der Abrechnung stehen. 1 x das Oberflächenwasser nach Wohnfläche und 1 x Abwasser laut Zähler.

  • So, mittlerweile konnten ich bzw. mein Nachbar, mit anderen Mietern über unsere BK Abrechnung reden. Jeder hat eine Nachzahlung, von mind. 160 EUR (für nur 1 Monat, da Neueinzug) bzw. max. 497 EUR für 12 Monate)Insgesamt geht es bei uns wohl um eine Gesamtnachzahlung von mind. 4000 EUR für 11 Wohnungen.

    Mittlerweile gehen wir davon aus, es geht ja vor allem um 2 Abrech nungspunkte, hier im Forum um den beschriebenen Punkt Abwasser.

    Wir gehen also davon aus, das der VM auf Kosten der Mieter die Finanzierung einer neuen Kläranlage (Kosten ca. 20000 EUR, natürlich geschätzt) umlegen will. Ob dies nun so ist, werden wir wohl nächste Woche erfahren, dann haben wir einen Termin beim Verwalter.

  • Wir gehen also davon aus, das der VM auf Kosten der Mieter die Finanzierung einer neuen Kläranlage (Kosten ca. 20000 EUR, natürlich geschätzt) umlegen will.
    Ob dies nun so ist, werden wir wohl nächste Woche erfahren, dann haben wir einen Termin beim Verwalter.


    Darüber soltest Du uns gerne mal auf dem Laufenden halten, schon allein wegen der grundsätzlichen Bedeutung.
    Investitionskosten sind keine Betriebskosten und können keinesfalls so auf die Mieter umgelegt werden. BK sind alljährlich wiederkehrende Kosten, mal vereinfacht ausgedrückt.

  • Darüber soltest Du uns gerne mal auf dem Laufenden halten, schon allein wegen der grundsätzlichen Bedeutung.
    Investitionskosten sind keine Betriebskosten und können keinesfalls so auf die Mieter umgelegt werden. BK sind alljährlich wiederkehrende Kosten, mal vereinfacht ausgedrückt.

    Ja, das ist mir bzw. uns auch bekannt. Deshalb vermuten wir ja, das VM diese Kosten versucht auf die BK umzulegen.

    und ja, ich werde mich Anfang nächster Woche wieder melden, wenn wir die original Rechnungsn eingesehjen haben.

    Güße
    Andy

  • Darüber soltest Du uns gerne mal auf dem Laufenden halten, schon allein wegen der grundsätzlichen Bedeutung.
    Investitionskosten sind keine Betriebskosten und können keinesfalls so auf die Mieter umgelegt werden. BK sind alljährlich wiederkehrende Kosten, mal vereinfacht ausgedrückt.

    So, heute war es soweit. Wir haben zusammen mit weiteren Mietern die Rechnungen eingesehen.

    1. Hausmeisterkosten: Dieser wurde diesmal Pauschal abgerechnet. Deshalb auch der gleiche Wert von 2009. Dieser scheint aber trotzdem recht hoch. Denn es sind 2011 deutlich weniger Arbeitsstunden angefallen als 2009. (nach eigenen Aufzeichnungen anderer Mieter) Jetzt haben wir erst einmal eine Übersicht der Arbeitsstunden angefordert, die der Verwalter jetzt beim VM anfordern will. Mal abwarten, was daraus wird.

    Aber jetzt zum wichtigsten Punkt Abwasser. Es gibt 2 Rechnungen, eine von Januar 2011 und eine von November oder Dezember 2011. Die Rechnung von Januar 2011 bezieht sich aber auf einen Abrechnungszeitraum des Abwasserverbandes von 12.2008 bis 01.2011.

    Auch haben wir jetzt festgestellt, dass die Rechnung von Januar 2011 bereits in der BK Abrechnung von 2010 abgerechnet wurde. Der gleiche Betrag dann nochmals mit der aktuellen für 2011 abgerechnet.:mad::confused:

    Begründet wurde dies damit, dass es wohl nicht anders geht, als nach der Wohnfläche, da andere Mieter auf denen sich der Gebührenbescheid auch bezieht, nicht mehr hier wohnen. :confused: Trotzdem finde ich dies als eine ungerechte Abrechnungsmethode. Naja, aber damit werden wir wohl leben müssen.

    Der Verwalter hat zwar angekündigt noch etwas gegen diesen aktuellen Abrechnungsbescheid zu unternehmen, da dieser ja wohl zu lange zurück liegt. Das letzte mal wurde Abwasser für den Abrechnungszeitraum 1.01.2008 bis 31.12.2008 (abgerechnet). Danach dann erst wieder für das Jahr 2010. Also, es wurde erst nach 24 Monate wieder Abwasser abgerechnet.

    Bleibt natürlich die Frage, ob er da jetzt so machen darf. Denn es gibt Mieter, die 2009 noch bei uns wohnten und jetzt nicht mehr. Diese Mieter werden jetzt nicht bei diesen Abwasserkosten herangezogen. (für 2011) In der Aktuellen Abrechnung gibt es ja wie gesagt, einen Gebührenbescheid, der sich auf den Abrechnungszeitraum Ende 2008 bis Anfang 2011 bezieht.

    Aber es bleibt natürlich auch die Frage, warum der Verwalter den Gebührenbescheid von Januar 2011 bereits in der Abrechnung 2010 mit abgerechnet hat. Theoretisch kann er das ja, da der Gebührenbescheid im Abrechnungszeitraum 2010 lag. Aber warum rechnet er dies jetzt nochmals für 2011 ab. Diese Frage konnte man uns leider nicht eindeutig beantworten.:confused:

  • Hallo Andy09,

    mit solchen Definitionen wie "Abrechnungszeitraum des Abwasserverbandes von 12.2008 bis 01.2011." kann man nicht viel anfangen; sie müssten taggenau definiert sein.
    So konnte ich bei Deinen genannten Daten vermuten, dass ein Dezember und ein Januar evtl. doppelt berechnet wurde. Merke: BK_ABr. sind stets für einen Zeitraum von 12 Monaten zu erstellen (vorzugsweise das Kalenderjahr).
    So würde ich die Beanstandungspunkte tabellarisch sortieren um weiterzusehen.

  • Hallo Andy09,

    mit solchen Definitionen wie "Abrechnungszeitraum des Abwasserverbandes von 12.2008 bis 01.2011." kann man nicht viel anfangen; sie müssten taggenau definiert sein.

    Ja, der Tag stand auch da, allerdings hat man uns keine Kopien gegeben. Aufjedenfall wissen wir, das Abwasser für einen längeresn als den üblichen 12 Monatszeitraum abgerechnet wurde. Und wie gesagt, gibt es immer noch den Verdacht, das der eine Posten doppelt abgerechnet wurde. Na ja, Widerspruch läuft.

    Aber noch eine andere Frage: Der Verwalter sagte, das der Widerspruch erst nach max. 3 Jahren beantwortet werden muss, solange hat der VM zeit. Kann das wirklich sei? Ich dachte immer 12 Monate.:mad:

  • Widerspruch läuft.
    Der Verwalter sagte, das der Widerspruch erst nach max. 3 Jahren beantwortet werden muss,


    Halte ich für dummes Zeugs und eine Beleidigung, mich für so dumm zu halten.
    Sei es drum, ich wüsste, welche Kosten ich dann wie lange zurückbehalten würde, zumindest aber nur u.V. zahlen würde, in welcher Höhe auch immer...:o

  • So, wir haben jetzt doch die Rechnungen für Abwasser erhalten.

    Also nochmals zusammengefasst:

    Für den Abrechnungszeitraum 2008 wurde AW abgerechnet.
    In der BK Abrechnung 2009 AW nichts abgerechnet, da nichts abgefahren wurde.

    Für 2010 wurden 1.813,68 EUR, anteilsmäßig nach dem jeweiligen Verbrauch abgerechnet.
    2011 wurde ebenfalls AW abgerechnet, aber eben nicht nach Verbrauch, sondern nach der Wohnfläche.

    Zu den Rechnungen:

    Die erste Rechnung, ist vom Datum 17.02.2011 mit 1.813,68 EUR. Dort ist ein Abrechnungszeitraum vom 22.10.2008 bis 12.11.2010 angegeben. Das Rechnungsdatum wie bereits genannt vom 17.02.2011.

    Ich denke mal, dass man für 2010, der Wert in der BK Abrechnung 2010 in Höhe von 1.813,68 EUR angesetzt werden kann.

    Dann die zweite Rechnung, diese ist mit Datum 1.12.2012 und bezieht sich auf dem Abrechnungszeitraum 13.11.2010 bis zum 13.10.2011. Diesen Rechnungsbetrag (2.115,96 EUR) hätte jetzt der VM in der Abrechnung für 2011 geltend machen können. Auch eine Abrechnung nach dem tatsächlichen Verbrauch wäre durchaus möglich gewesen.

    Abgerechnet wurden aber insgesamt 3.929,64 EUR, genau die Summe der beiden vorgelegten Rechnungen.

    Also, der VM hat erstens den Betrag für 2010 in Höhe von 1.813,68 EUR wohl tatsächlich zweimal abgerechnet, was sich auch aus der Angabe des Abrechnungszeitraumes 22.10.2008 bis 12.11.2010 herleiten lässt. Den Betrag werde ich wohl komplett streichen.

    Für die zweite Rechnung werde ich dann wohl den Gesamtverbrauch der Wohnanlage, der ja auch der BK Abrechnung steht mit den Gesamt Abwasserkosten 2011 in Höhe von 2.115,96 EUR teilen. Anschließend mit meinen tatsächlichen Verbrauch multiplizieren. (wie in der Abrechnung 2010 geschehen) Dadurch würden sich meine Abwasserkosten um über 237 EUR verringern, und wären nur geringfügig höher als 2010.

    Was sagt ihr dazu, kann man das so machen? Könnte ich noch mehr geltend machen / kürzern?

    Ich sage schon mal DANKE.


  • Was sagt ihr dazu, kann man das so machen? Könnte ich noch mehr geltend machen / kürzern?

    Nochmal, auch wenn es hier einigen etwas schwer fallen sollte.
    Ihre umfangreiche Darstellung des Problems, als auch die Frage nach der richtigen Lösung überschreitet den zulässigen Rahmen dieses Forums. Rechtsberatung ist nach wie vor Laien nicht gestattet. Hier kann nur immer eine ERSTE HILFE zum Pronlem erfolgen.