Wohnungsübergabe/Mietzahlung/Einbruch(?)

  • Hallo,

    folgendes:
    Habe die Wohnung zum 30.11. gekündigt, jedoch den Umzug nicht rechtzeitig geschafft und mit dem Vermieter ausgemacht, die Wohnung erst am 07.12. zu übergeben, wofür er von sich aus sagte, dass ich dafür keine Miete zahlen muss. Am 07.12. wollte er davon nichts mehr wissen und die Wohnungsübergabe auch nicht durchführen, da ich sowieso die Miete für den ganzen Dezember zahlen müsse. Zwei weitere Versuche scheiterten ebenfalls.
    Soweit so schlecht. Nun habe ich einen Brief bekommen, in dem er die Zahlung der Miete verlangt und die Wohnungsübergabe für den 03.01. festgesetzt hat. Was noch drin stand:
    Am 20.12. hat er sich zutritt zu meiner Wohnung verschafft, aufgrund von "Gefahr in Verzug". Begründung: Fenster im Nebenzimmer sei offen gewesen und dadurch Heizungs und Sanitäranlagen gefährdet gewesen. Weiter soll die Heizung im Nebenzimmer auf Stufe 5 gestanden sein. Problem hierbei: Zuletzt war ich am 07.12. mit einem Kumpel in der Wohnung und wir haben nochmal alles kontrolliert, d.h. das Fenster war definitiv geschlossen, die Heizung stand auf Frostschutz. Die Heizung stand schon "immer" nur auf Frostschutz, da ich das Nebenzimmer nur als große Abstellkammer genutzt habe.
    Frage ist nun.. was soll ich machen? Meiner Meinung nach ist das Einbruch gewesen, kann man da was machen? Und wie beweise ich, dass das Fenster geschlossen war? 'Nen Zeugen hab ich ja, aber dann steht wohl trotzdem noch Aussage gegen Aussage.
    Und wie siehts unabhängig davon mit der Miete aus? Darf er die für den ganzen Monat verlangen oder nur anteilig bis zur Woche, wo er die Übergabe der Wohnung verweigert hat?
    Need help.. und sorry für den Textwall, hoffe ihr blickt da noch durch..

  • Hallo,
    Heute ist der 01.01.2013. Wenn ich Ihr Vermieter wäre und bis heute keine Dezembermiete ( ggf. auch nur anteilig ) erhalten hätte, würde ich auch auf Durchzug stellen. Haben Sie irgendetwas schriftliches ?
    Warum sollte Ihr Vermieter bei Ihnen einbrechen ?

  • Sicher ist nur, das sie bis zum Übergabertermin die anteilige Kaltmiete einschließlich anteiliger Betriebskosten zahlen müssen. Darüberhinaus entstandene Kosten für die verzögerte Übergabe muß Ihnen der Vermieter aber nachweisen, Ohne Nachweis also auch kein Geld. Da aber die Wohnung offensichtlich im Dezember noch leer stand ist dem Vermieter auch kein Mietausfall entstanden.
    Ob durch das gewaltsame Eindringen eine strafbare Handlung ergangen ist, kann hier nicht beurteilt werden.
    Wenn Sie allerdings immer noch in Besitz der Schlüssel bis Monatsende waren oder noch sind, wird es aber nun teuer.

  • Hallo Drakonius,

    m.W. ist es üblich, noch eine weitere halbe Monatsmiete (nennt sich dann Nutzungsentschädigung) zu zahlen, wenn die Rückgabe der Mietsache sich über das Kündigungdatum hinauszögert.
    Hoffe, Du kannst alles beweisen, hast es tabellarisch aufgelistet nach Datum, Tatbestand, wer ist Zeuge. Letzterer war sicherlich nicht 'nen Kumpel, sondern ... bitte seriös!
    Ich würde freiwillig die halbe Dezember-Nutzungsentschädigung u.V. überweisen und ihm mitteilen, dass ich mir vorbehalte, sein Verhalten einer strafrechlichen Überprüfung (wg. Verdacht auf Hausfriedensbruch § 123 StGB, Betrug § 263 StGB) unterziehen zu lassen. Aber erst mal abwarten, was übermorgen passieren wird.
    Hatte der VM bereits sämtliche Schlüssel von Dir zurückerhalten, falls ja, wann?
    Sicherlich wirst Du hier nochmal darüber berichten...;)

  • Hallo,

    die Schlüssel habe ich leider noch, da ich eine "ordentliche" Wohnungsübergabe mit Protokoll haben wollte/will und sie ihm nicht in den Briefkasten werfen wollte.. war wohl ein Fehler.
    Auflistung habe ich, wenn auch als Zettelansammlung, der unseriöse Kumpel war zumindest bei den Übergabeversuchen dabei. Dafür, dass er bei Übergabe am 07.12. keine Miete verlangen wollte, habe ich leider keinen Zeugen und auch nichts schriftlich.
    Ich schätze mal, dass es für mich nachteilig sein dürfte, dass ich noch in Besitz der Schlüssel bin..
    Die halbe Monatsmiete wäre kein Problem, nur dass er eben die ganze Miete fordert, obwohl er die Übergabe verweigert hat..
    Zumal es keinen (potentiellen) Nachmieter gibt.. da stehen mehrere Wohnungen leer, mind. 1 davon mit genau dem selben Grundriss..

  • Zitat

    Was noch drin stand:
    Am 20.12. hat er sich zutritt zu meiner Wohnung verschafft, aufgrund von "Gefahr in Verzug".


    Das tat er garantiert nicht ohne gerichtsfeste Zeugen.

    Überweise am besten sofort die Dezembermiete und entschuldige dich bei deinem lieben VM.

    Zitat

    da ich eine "ordentliche" Wohnungsübergabe mit Protokoll haben wollte/will


    Dass ein Überabeprotokoll nicht verlangt werden kann ist dir aber klar.

  • Fantastisch:

    "Überweise am besten sofort die Dezembermiete"
    - Da der Mietvertrag am 30.11. endete, kann es keine Dezembermiete geben.

    "entschuldige dich bei deinem lieben VM."
    - Wofür?

    "Dass ein Überabeprotokoll nicht verlangt werden kann ist dir aber klar."
    - Doch. Oder gibst Du etwas weg ohne Zustandsbeschreibung/Quittung?:(

  • Entschuldigen dafür, dass er sich nicht mehr daran erinnern kann, was er sagte, dass er die Wohnungsübergabe nicht machen wollte (er bestand übrigens darauf, also mit Protokoll und nicht einfach Schlüssel in Briefkasten) und und..

    Was ist ein gerichtsfester Zeuge? Seine Frau? Sein Sohn? Oder die Schwester seiner Frau? Mehr Leute wohnen da nicht und ob er sonst einen Zeugen geholt hat weiß ich nicht.

  • Zitat

    Da der Mietvertrag am 30.11. endete, kann es keine Dezembermiete geben.


    Dann gib dem Kind einen anderen Namen, dann passts doch wieder.

    Zitat

    "entschuldige dich bei deinem lieben VM."
    - Wofür?


    Dafür, dass man nach Veragsende einfach die Sclüssel behält und auch nicht gezahlt hat !

    Zitat

    - Doch. Oder gibst Du etwas weg ohne Zustandsbeschreibung/Quittung?


    Wo kann das nachgelesen werden, dass ein Ü-Prot. verlangt, bzw. erstellt werden muß ?

  • Knackpunkt ist

    "ich habe die Wohnung zum 30.11. gekündigt, jedoch den Umzug nicht rechtzeitig geschafft"

    "Der Mieter ist nach § 546 Abs. 1 BGB verpflichtet, dem Vermieter die Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben. ... Bei verspäteter Übergabe haftet der Mieter für eventuell entstandene Verzugsschäden und bleibt während des Verzugs auch für die Wohnung verantwortlich."

    Mietrecht: Streit bei der Wohnungsübergabe muss nicht sein | Miet- und Wohnungseigentumsrecht

    Ein Entschädigungsanspruch des Vermieters ergibt sich aus §546a BGB.

    Ein Übergabeprotokoll erfordert nicht unbedingt die Mitwirkung der anderen Partei, es empfiehlt sich aber für beide Seiten eines anzufertigen.
    Eine Verpflichtung dazu besteht imho nicht. Auch ist weder VM noch Mieter verpflichtet es zu unterschreiben, wenn z.B. Punkte strittig sind.
    Es empfiehlt sich aber unabhängige Zeugen hinzuzuziehen.

    Schlüssel in den Briefkasten geht übrigens garnicht. Stellt auch für den Mieter ein hohes Risiko dar.
    Auch spielt es keine Rolle ob ein Nachmieter auf der Matte stand, seien Sie froh sonst könnten Sie diesem noch Hotel und Einlagerung der Möbel ersetzen.

    Vergessen Sie die Nummer mit dem "Einbruch", die Fehler sind von Ihrer Seite gemacht worden und mit einer Monatsmiete als Schadensersatz sind Sie noch gut weggekommen.

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