Hallo,
folgendes:
Habe die Wohnung zum 30.11. gekündigt, jedoch den Umzug nicht rechtzeitig geschafft und mit dem Vermieter ausgemacht, die Wohnung erst am 07.12. zu übergeben, wofür er von sich aus sagte, dass ich dafür keine Miete zahlen muss. Am 07.12. wollte er davon nichts mehr wissen und die Wohnungsübergabe auch nicht durchführen, da ich sowieso die Miete für den ganzen Dezember zahlen müsse. Zwei weitere Versuche scheiterten ebenfalls.
Soweit so schlecht. Nun habe ich einen Brief bekommen, in dem er die Zahlung der Miete verlangt und die Wohnungsübergabe für den 03.01. festgesetzt hat. Was noch drin stand:
Am 20.12. hat er sich zutritt zu meiner Wohnung verschafft, aufgrund von "Gefahr in Verzug". Begründung: Fenster im Nebenzimmer sei offen gewesen und dadurch Heizungs und Sanitäranlagen gefährdet gewesen. Weiter soll die Heizung im Nebenzimmer auf Stufe 5 gestanden sein. Problem hierbei: Zuletzt war ich am 07.12. mit einem Kumpel in der Wohnung und wir haben nochmal alles kontrolliert, d.h. das Fenster war definitiv geschlossen, die Heizung stand auf Frostschutz. Die Heizung stand schon "immer" nur auf Frostschutz, da ich das Nebenzimmer nur als große Abstellkammer genutzt habe.
Frage ist nun.. was soll ich machen? Meiner Meinung nach ist das Einbruch gewesen, kann man da was machen? Und wie beweise ich, dass das Fenster geschlossen war? 'Nen Zeugen hab ich ja, aber dann steht wohl trotzdem noch Aussage gegen Aussage.
Und wie siehts unabhängig davon mit der Miete aus? Darf er die für den ganzen Monat verlangen oder nur anteilig bis zur Woche, wo er die Übergabe der Wohnung verweigert hat?
Need help.. und sorry für den Textwall, hoffe ihr blickt da noch durch..