Mietminderung - unangekündigte Baustelle in der Wohnung

  • Grüßt euch,

    ich habe eine Frage zum recht konfusen Thema der Mietminderung, die im Regelfall ja auch eine individuelle Frage ist.

    Zur Situation:
    Ich wohne mit 2 Mitbewohnern in einer Wohnung. Der Großmutter des einen gehört das Haus mit mehreren Mietparteien. Nun bin ich am Samstagmorgen durch Baulärm in der Wohnung aufgewacht (ca. 8:00 Uhr). Als ich dann etwas verwundert und genervt ins Bad gehen wollte musste ich feststellen, dass dieses von 2 Handwerkern gerade komplett auseinander genommen wurde. Als ich meinen einen Mitbewohner dann endlich telefonisch erreichte teilte dieser mir mit, dass die nächsten 6-8 Wochen das Bad wegen Schimmel saniert wird, ein Ersatzbad befinde sich in der leeren Wohnung unter uns, welches aber auch teilsaniert wird.
    In der Konsequenz heißt dies tagsüber Baulärm und mehr als nur einen kleinen Umweg zur Toilette und der Dusche und zusätzlich eine Art Trocknungsmaschiene, welche auch gerne mal die Nacht durch läuft und auch nicht unbedingt leise ist.

    Meine Fragen sind nun: Stimmt es, dass der Vermieter ohne Vorankündigung Baumaßnahmen in meiner Wohnung vornehmen kann, wenn diese notwendig sind (Schimmel)?
    Kann ich eine Mietminderung wegen Baulärm in der gesamten Wohnung und einem nicht benutzbaren Bad geltend machen, auch wenn ein Ersatzbad angeboten wurde (welches sich in einer anderen Wohnung befindet und auch mit einem „Trockner“ ausgestattet ist (Lärm))? Und kann ich diese Mietminderung auch im Nachhinein geltend machen? Immerhin ist die unangekündigte Baustelle nun schon einige Tage in der Wohnung.
    Ein außerordentliches Kündigungsrecht besitze ich nicht aufgrund der Baustelle, oder?

    Ich danke euch vielmals schon jetzt für eure Antworten im undurchsichtigen Dschungel der Mietminderung.


    Mit Besten Grüßen

    Frog

  • Hallo Frog91,

    dieses Problem sollte eher der Hauptmieter mit der Vermieterin klären, denn ich schätze, dass Du "nur" (Entschuldigung!) Mitbewohner bist.

  • Hallo Berny,

    dem Hauptmieter ist das ganze natürlich recht gleich, da er keine Miete zahlen muss und über die Bauarbeiten wahrscheinlich auch lang genug informiert gewesen ist, es aber wohl nicht für nötig gehalten hat seine Untermieter zu benachrichtigen.

  • dem Hauptmieter ist das ganze natürlich recht gleich, da er keine Miete zahlen muss und über die Bauarbeiten wahrscheinlich auch lang genug informiert gewesen ist, es aber wohl nicht für nötig gehalten hat seine Untermieter zu benachrichtigen.


    Gibt es zwischen Euch (Unter-)Mietverträge?

  • Zitat

    ein Ersatzbad befinde sich in der leeren Wohnung unter uns, welches aber auch teilsaniert wird.


    Aber doch bestimmt nicht gleichzeitig ?

    Zitat

    In der Konsequenz heißt dies tagsüber Baulärm


    Na und, tagsüber bist Du doch bestimmt arbeiten um Miete bezahlen zu können.

  • Hallo Fantastisch,


    Zitat

    Aber doch bestimmt nicht gleichzeitig ?

    doch, wie beschrieben gleichzeitig. Im Ersatzbad außerhalb meiner Mietwohnung ist die Dusche und das Klo aber zumindest nutzbar, wenn auch unter widrigen Umständen.

    Zitat

    Na und, tagsüber bist Du doch bestimmt arbeiten um Miete bezahlen zu können.

    Abgesehen davon, dass ich tagsüber auch oft zu Hause bin, da es mir oft ermöglicht wird von zu Hause aus zu arbeiten, bzw. tagsüber frei habe, da ich dann Nachts arbeiten muss, müsste ich nach deiner Argumentation ja sowieso nur 50% Miete bezahlen, bin ja auch nur 12 Std. am Tag zu Haus... Ich glaube ich besitze die Freiheit und das Recht egal wann an den 24 Std. des Tages in meine Wohnung zu gehen und diese in dem gesetzlich festgelegten Rahmen benutzen zu können. Wie beschrieben ist der Baulärm aber auch zu Ruhezeiten wie Nachts, früh Morgens, spät Abends oder Mittags zu hören.


    Zitat

    In einem Vertrag werden Rechte und Pflichten geregelt.
    Kannst ihn ja mal hier 'reinkopieren.

    Hab ihn nur in schriftlicher Form. Hängt es denn von diesem ab ob ich rechtliche Ansprüche auf eine Mietminderung hab bei Baulärm in der eigenen Wohnung zu Ruhezeiten und ein nicht zu benutzendes Bad? Und ich diesen auch im Nachhinein geltend machen kann.

  • Zitat

    Schon mal drüber nachgedacht, dass es auch Berufe gibt, bei denen man abends/nachts arbeitet?


    Ich denke an nix anderes.

    Zitat

    Im Ersatzbad außerhalb meiner Mietwohnung ist die Dusche und das Klo aber zumindest nutzbar,


    Na bitte, dachte ich mir doch.

    Zitat

    Wie beschrieben ist der Baulärm aber auch zu Ruhezeiten wie Nachts, früh Morgens, spät Abends oder Mittags zu hören.


    Na wenn die quasi auch fast rund um die Uhr arbeiten ist das in ein paar tagen erledigt, freu dich auf ein neues Bad.

    Zitat

    rechtliche Ansprüche auf eine Mietminderung hab bei Baulärm


    Frag deinen lieben VM direkt was da zu machen ist.
    Du willst doch dein neues Bad bestimmt noch eine Zeit lang geniesen.

  • Auch wenn ich in deinen Antworten irgendwie eine gewisse Provokation ablese, erklär ich es dir gerne nochmal.

    Die Bauarbeiten werden voraussichtlich 6-8 Wochen dauern. Das Baustellen eher länger als kürzer dauern ist allgemein bekannt.
    Baulärm entsteht durch eine Trocknungsmaschiene, welche im Regelfall die ganze Nacht durchbläst und laut und deutlich in der ganzen Wohnung zu vernehmen ist.
    Meinen Vermieter werde ich bestimmt fragen, aber erst wenn ich eine gewisse rechtliche Grundlage hab, die ich hier erfahren wollte. Weil wie bekannt, sind die Interessen was die Höhe der Miete angeht bei Vermieter und Mieter meist unterschiedlich.

  • Zitat

    Frag deinen lieben VM direkt was da zu machen ist.

    Ganz großer Quatsch!

    Eine Mietminderung tritt per Gesetz ein (§ 539 BGB), wenn in der Wohnung wärend der Mietzeit Mängel auftreten. Auch ist eine rückwirkende Minderung laut BGH möglich: BGH: Rückwirkende Mietminderung nach neuem Mietrecht zulässig : Gansel Rechtsanwälte : Rechtsanwalt, Berlin, Mietminderung, Lärmbelästigung, Minderung, BGH, Mietzins, Kündigung, Mängel

    Nur die Höhe dieser Mietminderung könnte zu einem Streit führen. Deshalb solltest du entweder den örtlichen Mieterverein oder einen Anwalt für Mietrecht befragen, um auf der sicheren Seite zu sein.

    Und noch etwas. Den Ausführungen des Fantas solltest du keinen Glauben schenken. Er ist Vermieter.....und zwar von der üblen Sorte (abzocken um jeden Preis).

  • Hallo Mainschwimmer,

    Dank dir vielmals, jetzt habe ich zumindest etwas Sicherheit und werde mich mal an den örtlichen Mieterverein wenden was die Höhe der Mietminderung betrifft.


    Beste Grüße,

    Tobi

  • Zitat

    Ganz großer Quatsch!


    Kommt drauf an, wie lange man das neue Bad geniesen will.
    Miteinander nicht gegeneinander !
    Das sind für dich natürlich Fremdwürter und unakzeptabel.
    Wann machst Du endlich mal den Freischwimmer ?

    Zitat

    Weil wie bekannt, sind die Interessen was die Höhe der Miete angeht bei Vermieter und Mieter meist unterschiedlich

    .
    Ist das nicht bei fast allen Mietangelegenheiten so ?