Grüßt euch,
ich habe eine Frage zum recht konfusen Thema der Mietminderung, die im Regelfall ja auch eine individuelle Frage ist.
Zur Situation:
Ich wohne mit 2 Mitbewohnern in einer Wohnung. Der Großmutter des einen gehört das Haus mit mehreren Mietparteien. Nun bin ich am Samstagmorgen durch Baulärm in der Wohnung aufgewacht (ca. 8:00 Uhr). Als ich dann etwas verwundert und genervt ins Bad gehen wollte musste ich feststellen, dass dieses von 2 Handwerkern gerade komplett auseinander genommen wurde. Als ich meinen einen Mitbewohner dann endlich telefonisch erreichte teilte dieser mir mit, dass die nächsten 6-8 Wochen das Bad wegen Schimmel saniert wird, ein Ersatzbad befinde sich in der leeren Wohnung unter uns, welches aber auch teilsaniert wird.
In der Konsequenz heißt dies tagsüber Baulärm und mehr als nur einen kleinen Umweg zur Toilette und der Dusche und zusätzlich eine Art Trocknungsmaschiene, welche auch gerne mal die Nacht durch läuft und auch nicht unbedingt leise ist.
Meine Fragen sind nun: Stimmt es, dass der Vermieter ohne Vorankündigung Baumaßnahmen in meiner Wohnung vornehmen kann, wenn diese notwendig sind (Schimmel)?
Kann ich eine Mietminderung wegen Baulärm in der gesamten Wohnung und einem nicht benutzbaren Bad geltend machen, auch wenn ein Ersatzbad angeboten wurde (welches sich in einer anderen Wohnung befindet und auch mit einem „Trockner“ ausgestattet ist (Lärm))? Und kann ich diese Mietminderung auch im Nachhinein geltend machen? Immerhin ist die unangekündigte Baustelle nun schon einige Tage in der Wohnung.
Ein außerordentliches Kündigungsrecht besitze ich nicht aufgrund der Baustelle, oder?
Ich danke euch vielmals schon jetzt für eure Antworten im undurchsichtigen Dschungel der Mietminderung.
Mit Besten Grüßen
Frog