Wasserschaden in der Wohnung

  • Ich brauche Eure Hilfe als jemand der mietrechtlichen Fragen nicht bewandert ist :confused:.

    Ich habe einen Wasserschaden in der Wohnung (nicht mein Verschulden als Mieter).Betroffen ist das Bad (stark) und Küche (leicht). Durch das durch die Decke ins Bad tropfende Wasser war eine Benutzung des Badezimmers nicht möglich (für einen Tag) und später entwickelte sich ein sehr übeler Geruch durch die durchnässten Wände, dass ich davon Kopfschmerzen und Übelkeit bekam und mehrmals auf ein Hotelzimmer ausweichen musste. Zudem wurden zur Trocknung der Räume Geräte abgestellt, die das sowie enge Bad blockieren, ein Geräuschbelästigung hervorrufen. Zudem stehen Gegenstände in der restlichen Wohnung herum, die dann von Bad weggeräumt wurden. Ist der Vermieter verpflichtet die angefallenen Hotelübernachtungen zu übernehmen bzw. eine Mietminderung vorzuhnehmen? Trägt der Vermieter die Kosten für beschädigte Gegenstände wie Regale?

    Ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir weiterhelfen könntet?

  • Das hat nichts mit Mietrecht zu tun. Wer anderen einen Schaden zufügt, muß diesen begleichen. Das trifft für jeden zu. Ob Vermieter, Mieter oder sonst wer.
    Alle Beteiligte haben allerdings eine Pflicht, das Ausmaß des Schadens so gering als möglich zu halten.
    Prüfen Sie selbst, ob alle Faktoren in Ihrem Fall relevant sind.

  • Zitat

    Ist der Vermieter verpflichtet die angefallenen Hotelübernachtungen zu übernehmen bzw. eine Mietminderung vorzuhnehmen?

    Wer hat den Schaden denn überhaupt verursacht, oder ist eine Leitung ohne Einwirkung defekt geworden?

    Ein bisschen mehr Input musst du schon rauslassen, wenn du Antworten erwartest.

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