Guten Tag,
ich hoffe im richtigen Forum gelandet zu sein und auf eine schnelle Antwort, da wir den Vertrag bald unterschreiben wollen
wir planen einen Umzug in eine Wohnung. Wir haben einen Entwurf des Mietvertrages erhalten. Dieser sieht eine Staffelmiete vor:
ab 1. Januar 2015 € 815
ab 1. Januar 2016 € 830
ab 1. Januar 2017 € 850
ab 1. Januar 2018 € 870
des weiteren enthält der Vertrag folgenden Passus:
Der Vermieter ist berechtigt, die jährliche Miete um 11 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten zu erhöhen, wenn er bauliche Maßnahmen durchgeführt hat, die den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöhen,oder die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder nachhaltige Einsparungen von Energie oder Wasser bewirken (Modernisierung), oder er andere bauliche Maßnahmen aufgrund von Umständen durchgeführt hat, die er nicht zu vertreten hat (z.B. aufgrund von gesetzlichen Vorschriften).[entspricht der gesetzlichen Regelung]
Ist dieses aufgrund der Mietstaffelung zulässig? Sollten wir den Vermieter darauf vor Unterzeichnung ansprechen? Nicht das er dann einen anderen Bewerber nimmt. Oder sollten wir es einfach unterschreiben uns falls irgendwann der Fall eintritt auf unwirksamkeit verweisen und die Erhöhung ablehnen?
mfg und vielen vielen Dank Vorab