Staffelmiete + Moderniesierung im Mietvertrag

  • Guten Tag,
    ich hoffe im richtigen Forum gelandet zu sein und auf eine schnelle Antwort, da wir den Vertrag bald unterschreiben wollen


    wir planen einen Umzug in eine Wohnung. Wir haben einen Entwurf des Mietvertrages erhalten. Dieser sieht eine Staffelmiete vor:


    ab 1. Januar 2015 € 815
    ab 1. Januar 2016 € 830
    ab 1. Januar 2017 € 850
    ab 1. Januar 2018 € 870


    des weiteren enthält der Vertrag folgenden Passus:
    Der Vermieter ist berechtigt, die jährliche Miete um 11 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten zu erhöhen, wenn er bauliche Maßnahmen durchgeführt hat, die den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöhen,oder die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder nachhaltige Einsparungen von Energie oder Wasser bewirken (Modernisierung), oder er andere bauliche Maßnahmen aufgrund von Umständen durchgeführt hat, die er nicht zu vertreten hat (z.B. aufgrund von gesetzlichen Vorschriften).[entspricht der gesetzlichen Regelung]


    Ist dieses aufgrund der Mietstaffelung zulässig? Sollten wir den Vermieter darauf vor Unterzeichnung ansprechen? Nicht das er dann einen anderen Bewerber nimmt. Oder sollten wir es einfach unterschreiben uns falls irgendwann der Fall eintritt auf unwirksamkeit verweisen und die Erhöhung ablehnen?


    mfg und vielen vielen Dank Vorab

  • BGB § 557 a Staffelmiete
    (1).....
    (2).....
    (3).....
    (4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.


    Das gilt ohne Ausnahme! Der Sinn der Staffelmiete liegt gerade darin die zu erwartenden Kostensteigerungen zeitlich abzufangen.


    Ich selbst hatte früher einen Staffelmietvertrag und rate davon ab.
    Ich durfte meine jährliche bescheidene Lohnerhöhung gewissermaßen gleich beim Vermieter abliefern. Das hat mir irgendwann gestunken.


    Sie können den Passus natürlich monieren und nicht akzeptierten; ob Sie dann die Wohnung bekommen, steht in den Sternen.
    Zu Ihrer letzten Frage:
    Unterschreiben und später sich auf die Unzulässigkeit berufen sollten Sie eher einen gewitzten Anwalt fragen.

  • Vielen Dank. Das Problem an der ganzen Sache ist halt, dass uns die Wohnung sehr gut gefällt und auch die Lage für uns ideal ist.


    Meines Wissens nach ist es ja so, dass ein Passus des Vertrages nichtig ist, sollte er rechtswidrig sein. Das scheint in diesem Falle ja so zu sein.


    Hypothetisch: Zum Zeitpunnkt der Unterzeichnung wusste ich dieses als Laie nicht. Nun kommt irgendwann eine Erhöhung aufgrund, sagen wir, Heizung, Fenster o.ä.. Dann könnte ich mich doch erst dann informiert und festgestellt haben, dass dieses nicht rechtens ist. Somit sollte der Passus ja keine Gültigkeit haben.


    Gibt es noch andere Meinungen oder Bestätigungen?


    Gruß

  • Ergänzung. Oder kommt der Passus mit der Modernisierung erst zum Tragen anch der letzten Staffelerhöhung. So könnte man es auch verstehen. Also sprich ab 2019 wäre eine Erhöhung möglich