Mietminderung bei defektem Fußboden

  • Hallo in die Runde,
    in einem Zimmer meiner Wohnung senkte sich an einer Stelle der Fußboden. Die Hausverwaltung hat den Belag von einem Handwerker entfernen lassen, um die Ursache zu ergründen. Die Stelle ist am Rand des Zimmers und ca. 1m mal 15 cm groß.
    Seit 1. OKtober ist jetzt der Fußboden aufgeschnitten und sollte Zeitnah wieder geschlossen werden. Die Hausverwaltung schiebt es auf den Handwerker, der hat viele Gründe... ich meine, 3 Monate sind genügend Geduld. Habe jetzt der Hausverwaltung eine Frist gesetzt, den Fußboden zu reparieren. Andernfalls möchte ich die Miete kürzen. Nun meine Frage...
    in welcher Höhe ist das angemessen? Die Kaltmiete pro m² beträgt 5,21 Euro. Besagtes Zimmer ist 16 m² groß. Ich dachte, die Miete um 50 Euro zu kürzen... passt das?
    danke schonmal für die Infos, die hoffentlich kommen :)

    Einmal editiert, zuletzt von mieterin c (14. Januar 2013 um 21:44)

  • Zitat

    Wieviel % des Fussbodens sind unbenutzbar?


    Auch rechnen scheint nicht zu deinen Stärken zu gehören.

    Zitat

    Die Stelle ist am Rand des Zimmers und ca. 1m mal 15 cm groß.
    Besagtes Zimmer ist 16 m² groß.


    Also 0,15 m² sind wieviel %, zu 16 m² ?
    Streng dich an Du könntest es schaffen, - vllt.

  • wieso zu 16 m²??? Interessant wäre der %-Anteil zur Gesamt- Wohnfläche, resp. wieviel % machen die angedachten 50 Euro Mietkürzung zur Gesamtmiete. Aber 50 Euro scheinen mir schon recht hoch angesetzt zu sein!!

  • in einem Zimmer meiner Wohnung senkte sich an einer Stelle der Fußboden.

    Hallo Fanta,

    interessant wäre noch zu erfahren, wie viele Zimmer (bzw. Gesamtwohnfläche) die Wohnung hat.

    Erst dann kann man herausfinden wieviel Prozent der Gesamtwohnfläche betroffen sind.

    Gruß
    ObiWan

  • Es reicht die Fläche des betroffen Zimmers.
    Daduch erhöht sich zwar der nichtbenutzbare Anteil am Raum, ist aber irrelevant, weil es immer noch zu gering für eine Mietminderung wäre.

  • Hallo Fanta,

    ich bin auch der Meinung, dass eine so kleine Fläche nicht zu einer Mietminderung berechtigt.
    Trotzdem verstehe ich nicht, warum nur die Fläche eines Raums zugrunde gelegt werden kann. Es wäre ja durchaus möglich, dass genannte Wohnung 8 Zimmer hat (was natürlich im Endeffekt eine noch geringere Mietminderung zur Folge hätte).

    Gruß
    ObiWan

  • Trotzdem verstehe ich nicht, warum nur die Fläche eines Raums zugrunde gelegt werden kann.


    Aber unser fantastisch kleinkarierter User meint anscheinend, dass die Miete nur für diesen Raum gezahlt wird, um die Prozente ermitteln zu können.:(

  • Zitat

    Trotzdem verstehe ich nicht, warum nur die Fläche eines Raums zugrunde gelegt werden kann.


    Zum einen weil das Ergebnis dasselbe bleibt, (keine MM), zum anderen weil es sich nur um einen Kleinstbereich eines Raumes handelt.
    Die restlichen Räume der WHG werden davon nicht im geringsten tangiert.
    Wer will kann auch mit der Gesamtwohnfläche rechnen.
    Am Ende entscheidet i.a.R. sowieso ein Richter.